17.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 194 / Tagesordnungspunkt 18

Benjamin Strasser - Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das deutsche Schiedsverfahrensrecht wurde zuletzt vor über 25 Jahren reformiert. Mit der heute vorliegenden Modernisierung wollen wir das Schiedsverfahrensrecht an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anpassen und punktuell nachjustieren. Damit wollen wir den Schiedsstandort Deutschland fortentwickeln und die Attraktivität Deutschlands als Austragungsort bedeutender nationaler und internationaler Schiedsverfahren stärken. Streitbeilegung made in Germany soll weiter ein Gütesiegel bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP)

Wir knüpfen dabei nahtlos an das Justizstandort-Stärkungsgesetz an, das zum 1. April 2025 in Kraft treten wird. Beide Gesetze gehen Hand in Hand; denn ein qualitativ hochwertiges und international wettbewerbsfähiges Schiedsverfahrensrecht ist für den Erfolg des Streitbeilegungsstandorts Deutschland ebenso entscheidend wie die durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz modern aufgestellte Justiz. Deshalb wollen wir mit Ihnen konsequent diesen weiteren Schritt gehen.

Der Grundsatz des vorliegenden Gesetzentwurfs lautet: weniger Formalismus, mehr Offenheit für digitale Lösungen.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Künftig sollen Schiedsvereinbarungen auch wieder formfrei geschlossen werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher werden weiterhin wirksam geschützt; denn für Vereinbarungen, an denen sie beteiligt sind, sollen die bisherigen Formerfordernisse fortgelten.

Wir wollen den Schiedsgerichtsstandort Deutschland aber auch international stärken. Deshalb erleichtern wir die Nutzung der englischen Sprache vor staatlichen Gerichten; denn in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit hat sich Englisch ohnehin längst als Lingua franca etabliert.

Mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz ermöglichen wir es den Ländern, Commercial Courts bei den Oberlandesgerichten und Obersten Landesgerichten einzurichten. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir nun die Möglichkeit, gerichtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren stehen, solch einem Commercial Court zuzuweisen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD)

Und mit Einverständnis der Parteien sollen diese Verfahren ebenfalls in englischer Sprache geführt werden können.

Damit aber nicht genug. Wir schaffen zudem für die Parteien die Möglichkeit, in sämtlichen deutschsprachigen Gerichtsverfahren in Schiedssachen Schriftstücke in englischer Sprache ohne deutsche Übersetzung vorzulegen. Staatliche Gerichtsverfahren können auf diese Weise effizienter geführt werden, und den Parteien entstehen in der Regel keine Kosten für umfangreiche Übersetzungen. Das ist gerade für den internationalen Rechtsverkehr richtig und wichtig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei diesem Gesetz haben wir die Digitalisierung im Blick. Wir stellen klar, dass mündliche Verhandlungen vor Schiedsgerichten als Videoverhandlungen durchgeführt werden können und dass Schiedsgerichte Schiedssprüche auch elektronisch erlassen können.

Wir wollen zudem die Veröffentlichung von Schiedssprüchen erleichtern. So erhöhen wir nicht nur die Transparenz von Entscheidungen in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit; wir fördern vor allem die Fortentwicklung des Rechts, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wie bisher müssen die Parteien der Veröffentlichung zustimmen. Ihre Zustimmung gilt aber künftig als erteilt, wenn der Veröffentlichung nicht innerhalb von drei Monaten nach Zugang einer Aufforderung zur Zustimmung widersprochen wird. Die Vertraulichkeit und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie personenbezogenen Daten bleiben durch eine redaktionelle Bearbeitung des Schiedsspruches vor Veröffentlichung aber selbstverständlich gewahrt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen: Mit diesem Gesetz steigern wir die internationale Attraktivität des Schiedsstandorts Deutschland und tragen dazu bei, dass er sich auch in Zukunft im Wettbewerb behaupten kann. Ich lade Sie ein, gemeinsam mit uns die dafür notwendigen Schritte zu gehen.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält Dr. Martin Plum für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7617218
Wahlperiode 20
Sitzung 194
Tagesordnungspunkt Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
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