17.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 194 / Tagesordnungspunkt 18

Martin PlumCDU/CSU - Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechtspolitik ist oft auch Wirtschaftspolitik. Damit ein Wirtschaftsstandort attraktiv ist, muss auch der Rechtsstandort attraktiv sein; seine Attraktivität hängt dabei vom materiellen wie vom Prozessrecht und von der staatlichen Gerichtsbarkeit wie von der privaten Schiedsgerichtsbarkeit ab.

Bei Letzterer setzt der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts an. Er möchte den Schiedsstandort Deutschland – wir haben es gerade gehört – international attraktiver machen. Dafür leistet er durchaus sinnvolle Beiträge:

Erstens sorgt er dafür, dass im deutschen Schiedsverfahrensrecht möglich wird, was längst internationaler Standard ist, etwa Verhandlungen per Video oder in englischer Sprache.

Zweitens schafft er bei einer Reihe von Streitfragen Rechtsklarheit, etwa bei der Vollziehung einstweiliger Maßnahmen eines ausländischen Schiedsgerichts oder bei Sondervoten von Schiedsrichtern.

Drittens schließt er Lücken im bisherigen Regelwerk, etwa bei der Aufhebung zuständigkeitsverneinender Schiedssprüche.

Das reicht zwar aus, um den deutschen Schiedsstandort international zumindest teilweise wieder auf Augenhöhe mit anderen Schiedsstandorten zu bringen, mehr aber auch nicht. Denn auch nach der Reform wird Deutschland international kein Vorreiter in der Schiedsgerichtsbarkeit sein. Ich will beispielhaft zwei Punkte herausgreifen, die dafür erforderlich wären:

Zum einen bleibt das deutsche Schiedsverfahrensrecht beim einstweiligen Rechtsschutz weiterhin blank. Eilschiedsrichter, wie es sie an vielen international führenden Schiedsinstitutionen gibt, soll es im deutschen Recht auch in Zukunft nicht geben. Das Bundesjustizministerium nimmt damit von den eigenen Überlegungen im Eckpunktepapier wieder Abstand. Ob das wirklich richtig ist, sollten wir im weiteren Verfahren noch einmal sehr sorgfältig prüfen.

Zum anderen ändert der Gesetzentwurf allein das Verfahrensrecht. Die internationale Attraktivität der privaten Schiedsgerichtsbarkeit hängt aber – genauso wie bei der staatlichen Gerichtsbarkeit – auch und gerade vom materiellen Recht ab. Dazu macht die Ampel wie schon beim Gesetzentwurf zur Einführung von Commercial Courts überhaupt keine Vorschläge. Insbesondere fehlt von der dringend notwendigen Reform der AGB-Kontrolle im unternehmerischen Rechtsverkehr weiterhin jede Spur. Wir als Unionsfraktion haben dafür bereits vor einem halben Jahr einen ganz konkreten Vorschlag gemacht. Sie als Ampel bleiben in dieser wichtigen Standortfrage dagegen weiterhin jede Antwort schuldig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Egal ob Wirtschafts- oder Rechtsstandort, in der Standortpolitik bleiben Sie sich damit treu. Die Ampel tut in beiden Fällen schlicht und ergreifend zu wenig, damit der Standort Deutschland international wieder attraktiv und wettbewerbsfähig wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der nächste Redner ist Fabian Jacobi für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7617219
Wahlperiode 20
Sitzung 194
Tagesordnungspunkt Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
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