17.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 194 / Tagesordnungspunkt 18

Fabian JacobiAfD - Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt immer eine Alternative, das gilt nicht nur in der Politik und nicht erst, seit es die AfD gibt. Zur Streitentscheidung durch staatliche Gerichte gibt es traditionell die Alternative privater Schiedsgerichte. Obwohl es sich bei diesen gerade nicht um staatliche Gerichte handelt, sind doch Aspekte ihres Verfahrens in staatlichen Gesetzen geregelt. Um die diesbezüglichen Vorschriften in der Zivilprozessordnung geht es hier. Sie sollen in einigen Einzelheiten überarbeitet werden.

Um es vorwegzunehmen: Die vorgesehenen Änderungen erscheinen überwiegend nachvollziehbar und sinnvoll. Das gilt insbesondere für die Regelung eines Restitutionsverfahrens, also der Möglichkeit, ein rechtskräftiges Schiedsurteil, das besonders schwerwiegende Mängel aufweist, durch ein staatliches Gericht aufheben zu lassen. Dass ein Rekurs an das staatliche Gericht auch dann möglich sein soll, wenn das angerufene Schiedsgericht zu Unrecht seine eigene Zuständigkeit verneint, ist ebenfalls eine Verbesserung.

Ein Schiedsgericht kann während des Verfahrens vorläufige Maßnahmen anordnen. Diese können durch das staatliche Gericht für vollziehbar erklärt werden. Da die diesbezüglichen Vorschriften bisher recht vage gehalten sind, stellt es einen Fortschritt dar, wenn sie nunmehr präziser gefasst werden. Die Klarstellung, dass gegen vorläufige Maßnahmen eines ausländischen Schiedsgerichts Rechtsschutz durch das deutsche Gericht gewährt werden kann, ist ebenfalls zu begrüßen.

Schiedsgerichte sollen ihre Entscheidungen veröffentlichen können, wenn die Parteien dem nicht ausdrücklich widersprechen. Auch das ist sinnvoll; weil Anwälte, deren Mandanten erwägen, eine Schiedsvereinbarung zu schließen, so besser einschätzen können, was von einem Schiedsgericht zu erwarten ist.

Schließlich ist auch die Möglichkeit, den Schiedsspruch in elektronischer Form abzusetzen, hier frei von Bedenken, weil es einerseits den Parteien freisteht, dem zu widersprechen, und zudem auch jede Partei nachträglich noch eine Ausfertigung in herkömmlicher Papierform verlangen kann.

Sie bemerken, ich komme aus dem Zustimmen kaum heraus. Aber es gibt auch einige zweifelhafte Aspekte des Gesetzentwurfs. Das ist zum einen die teilweise Abschaffung der Schriftform für die Schiedsvereinbarung. Dies mag zu vermehrten Streitigkeiten über das Bestehen einer solchen führen. Zum anderen soll nun auch hier die Gerichtssprache Englisch vor deutschen staatlichen Gerichten vorgesehen werden, wo diese im Rahmen des Schiedsverfahrens tätig werden. Unsere grundsätzliche Ablehnung dazu habe ich in früheren Debatten bereits mehrfach dargelegt.

Insgesamt jedoch ist es erfreulich, dass ein Gesetzentwurf der geliebten Bundesregierung einmal nicht darauf abzielt, unseren Staat, unsere Gesellschaft oder unseren Wohlstand zu zerstören. Von daher können wir ihn guten Gewissens in den Rechtsausschuss überweisen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Susanne Hierl erhält das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7617221
Wahlperiode 20
Sitzung 194
Tagesordnungspunkt Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
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