17.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 194 / Tagesordnungspunkt 21

Ulrike Schielke-ZiesingAfD - Reintegration in das Erwerbsleben

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Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Verehrte Bürger! Im Mai zur ersten Lesung habe ich an dieser Stelle gesagt: Als AfD-Fraktion betrachten wir diesen Antrag durchaus mit Wohlwollen. – Denn es ist ja richtig: Viele Menschen fühlen sich allein im Dschungel der Rehazuständigkeiten der verschiedensten Träger der Sozialversicherung, die alle letztlich nur für einen Ausschnitt verantwortlich sind.

Dabei geht es doch um einen ganzen Prozess. Und der erstreckt sich von der Erkrankung bis zur Erwerbsminderung, über finanzielle Leistungen, Maßnahmen medizinischer Rehabilitation und bestenfalls bis zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Zusammen ergibt das sehr viele Stellschrauben, und nicht alle sind harmonisch aufeinander abgestimmt. Das wissen wir.

Es ist sinnvoll, bei einem Volumen von 40 Milliarden Euro, die wir jährlich für Rehamaßnahmen ausgeben, nach der Effizienz zu fragen. Aber vor allem ist es im Interesse der Betroffenen – und in diesem Antrag geht es ja vor allem um die schweren Fälle mit langjährigen und mehrfachen Erkrankungen –, für eine bessere Betreuung zu sorgen, und dazu gehört sicher auch ein trägerübergreifender Ansatz.

Die Frage ist deshalb: Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem Antrag sinnvoll und geeignet, dazu beizutragen, zum Beispiel durch eine Vereinheitlichung der rechtlichen Grundlagen oder eine bessere Vernetzung der Akteure? Welche Funktionen können die hier geforderten Lotsen erfüllen, die nicht bereits zum Beispiel im Rahmen des Fallmanagements bei der Deutschen Rentenversicherung vorhanden sind?

Denn wir bewegen uns ja nicht im luftleeren Raum. Wir haben die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, wir haben zahlreiche laufende Programme, wir haben das Bundesteilhabegesetz, und wir haben den ganzen Bereich der BEMs, also der betrieblichen Wiedereingliederung, die in dem Antrag mit keinem Wort erwähnt werden. Das heißt, die Frage ist letztlich: Welche Effekte lassen sich durch neu zu installierende Lotsen erwarten? Und nicht zuletzt auch: Welche Kosten?

Das alles, liebe Kolleginnen und Kollegen, waren Fragen, auf die wir uns in der entsprechenden Anhörung Antworten erhofft hatten. Nun, um das Ergebnis vorwegzunehmen: Man weiß es nicht. Und das liegt nicht etwa an der Qualität der Experten, sondern letztlich an der Schwammigkeit des Antrags, der Interpretationen in jede Richtung erlaubt, was die Anbindung der sogenannten Lotsen in die bestehenden Systeme betrifft. Denn eins ist klar: Der Aufbau von Doppelstrukturen, wie es die Implementierung einer völlig neuen Art von Verwaltungsangestellten bedeuten würde, wäre erstens teuer und zweitens kontraproduktiv, und zwar schon deshalb, weil damit zu den vorhandenen Strukturen noch eine weitere hinzugefügt würde.

Das alles war im Grunde das Ergebnis der Anhörung: Das eigentliche Problem, das den Bedarf nach den versierten Lotsen ja erst entstehen lässt, besteht in der Komplexität und Unübersichtlichkeit der bestehenden Gesetzgebung, in der sich ja nicht einmal die Fachleute der verschiedensten Sozialversicherungsträger zurechtfinden und in der es noch reichlich Gelegenheit zur Nachbesserung gibt. Und darauf liefert dieser Antrag leider keine Antwort.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7617228
Wahlperiode 20
Sitzung 194
Tagesordnungspunkt Reintegration in das Erwerbsleben
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