Bettina Stark-Watzinger - Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie kennen das sicher auch: Wenn man sich mit Unternehmerinnen oder Unternehmern unterhält, dann fällt immer ein Wort: „Fachkräfte“. Gut qualifizierte Leute sind gefragt.
Umso wichtiger, dass wir alle Potenziale heben: mit unserem Startchancen-Programm, damit die Kinder nicht schon am Lesen, Rechnen und Schreiben verzagen; mit unserer Exzellenzinitiative Berufliche Bildung, damit mehr junge Menschen sich für eine Berufsausbildung entscheiden; und mit der Reform des AFBGs, des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, das Aufstiegs-BAföG, als Teil der Exzellenzinitiative, damit möglichst viele sich fortbilden, vor allem, damit Bildung nicht an zu hohen finanziellen Hürden scheitert.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zweimal haben wir die Leistungen des Aufstiegs-BAföGs in dieser Legislaturperiode schon verbessert, also den Unterhaltsbeitrag für alle, die eine berufliche Fortbildung in Vollzeit machen. Nun verbessern wir auch den Maßnahmebeitrag, also die finanzielle Unterstützung für Kurs- und Prüfungsgebühren.
Folgendes ist vorgesehen: Wir erhöhen die Summe, mit der wir die Gebühren für Lehrgänge und Prüfungen maximal fördern, von bisher 15 000 Euro auf 18 000 Euro. Für das Meisterstück oder ähnliche Abschlussarbeiten steigt die Förderung von 2 000 auf 4 000 Euro; denn allein die Materialkosten für Holz und Metalle sind deutlich gestiegen. Wer einen zinsgünstigen KfW-Kredit nutzt und seine Prüfung besteht, dem werden 60 Prozent der Restschuld erlassen; bisher waren es 50 Prozent. Und wenn ein Arbeitgeber einen Zuschuss gibt, dann wird das nicht mehr angerechnet.
Wir senken damit die Kosten für eine Aufstiegsfortbildung erheblich. Wer sie erfolgreich abschließt, für den kann das in der Gesamtschau sogar bedeuten: Er oder sie muss gar nichts mehr bezahlen. Wir erneuern damit das zentrale Aufstiegsversprechen unseres Landes: Das ist der Aufstieg durch Bildung und dass jeder und jede ihn schaffen kann.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Maja Wallstein [SPD])
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Es geht hier nicht allein um ein Gesetz. Es geht um grundsätzliche Ziele: dass wir die berufliche Bildung stärken; dass wir die Botschaft senden: Sie steht gleichwertig neben dem Studium. Beide Wege bieten exzellente Berufs- und Karrierechancen. Nach dem ersten Abschluss muss noch nicht Schluss sein; es kann in viele Richtungen weitergehen. Wer zunächst einen Weg wählt, der kann später noch auf einen anderen wechseln; Stichwort „Durchlässigkeit“. Wer durch Bildung vorankommen will, der soll das jederzeit können, unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten. Denn unser Land braucht genau solche Leute: bildungshungrig, leistungsstark und offen für die Zukunft, mit dem Blick nach vorne. Für sie machen wir Politik.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Chance, noch heute fertig zu werden.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Ja, locker!)
Wir fahren in der Debatte fort. Das Wort hat Dr. Götz Frömming für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7617253 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 194 |
Tagesordnungspunkt | Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz |