18.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 195 / Tagesordnungspunkt 27

Hannes GnauckAfD - Soldatenentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsrecht

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute diskutieren wir den Entwurf zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts. Dieser Entwurf bringt einige notwendige Anpassungen mit sich, dennoch bleiben einige gravierende Schwächen bestehen.

Zunächst einmal ist es positiv, dass das Gesetz eine Verbesserung der Entschädigungsregelung vorsieht. Sie soll transparenter werden und dazu beitragen, dass Soldaten, die im Dienst Schaden genommen haben, ihre Ansprüche schneller und verlässlicher geltend machen können. Auch die angestrebte Beschleunigung der Verwaltungsverfahren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Digitalisierung und die Vereinfachung der Prozesse können tatsächlich dazu führen, dass Betroffene ihre Entschädigungen zügiger erhalten.

Dies allein reicht jedoch unserer Ansicht nach nicht aus, um den komplexen Herausforderungen unserer Soldaten gerecht zu werden. Ein zentrales Problem, das der Gesetzentwurf ignoriert, ist die ungleiche Behandlung und Entschädigung von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten, die im Einsatz körperlich oder psychisch verwundet wurden. Es ist schlicht nicht akzeptabel, dass zwei Soldaten, die denselben gefährlichen Einsatz leisten, unterschiedlich abgesichert sind.

(Beifall bei der AfD)

Berufssoldaten genießen langfristig eine deutlich bessere finanzielle Absicherung, erhalten höhere Zulagen und haben Anspruch auf eine lebenslange Pension, während Soldaten auf Zeit nur eine befristete Übergangsgebühr und Übergangsbeihilfe nach dem Dienst erhalten. Dieser Missstand wird im Gesetzentwurf leider nicht behoben, obwohl unsere Soldaten für die gleiche Arbeit auch die gleiche Bezahlung und Absicherung verdienen.

Zudem fehlt es in diesem Gesetz weiterhin an ausreichender Unterstützung für die langfristigen Bedürfnisse unserer Soldaten. Besonders in der psychologischen Betreuung nach Einsätzen und bei der beruflichen Wiedereingliederung gibt es deutliche Lücken. Die bisherigen Anpassungen greifen unserer Meinung nach zu kurz. Die Herausforderungen, denen sich Soldaten nach dem Dienst stellen müssen, sind komplex und erfordern weitreichendere Maßnahmen, zum Beispiel insbesondere beim Berufsförderungsdienst, der auf eine stabile Zukunft vorbereiten soll.

Ein weiterer kritischer Punkt sind die hohen Verwaltungskosten. Von den veranschlagten 28 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren fließt der Großteil in die Bürokratie. Diese Summe wird überwiegend für die Umsetzung der neuen Regelungen und den Ausbau der Verwaltungsstrukturen verwendet, anstatt direkt bei den Soldaten anzukommen. Der Deutsche BundeswehrVerband hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Verwaltungslast in vielen Bereichen zu hoch ist und dringend reduziert werden muss, damit die Soldaten unmittelbar von den Verbesserungen profitieren können. Es ist inakzeptabel, dass so viel Geld für die Verwaltung ausgegeben wird, während diejenigen, die die Leistung am dringendsten brauchen, weiterhin warten müssen.

(Beifall bei der AfD)

Diese Gelder müssen also besser genutzt werden, um direkt in die Unterstützung der Soldaten zu fließen und deren Lebensqualität zu verbessern.

Zusammengefasst. Dieses Gesetz verfolgt zwar positive Ansätze, doch bleibt es in vielen Punkten an der Oberfläche. Wir haben hier die Möglichkeit, längst überfällige strukturelle Probleme anzugehen. Aber diese Chance wird nicht ausreichend genutzt. Es braucht mehr Personal, schnellere Verfahren und vor allem gerechtere Löhne, damit unsere Soldaten die faire Behandlung erhalten, die sie verdienen. Das bestehende System ist veraltet, und kleine Anpassungen werden das grundlegende Problem nicht lösen.

Wir werden diesem Gesetz zustimmen, weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Doch wir fordern die Bundesregierung auf, mehr zu tun. Es reicht nicht, kosmetische Änderungen vorzunehmen. Unsere Soldaten verdienen eine gerechte und faire Behandlung, sowohl während ihrer Dienstzeit als auch danach.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat das Wort Nils Gründer.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7617331
Wahlperiode 20
Sitzung 195
Tagesordnungspunkt Soldatenentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsrecht
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