18.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 195 / Tagesordnungspunkt 27

Volker Mayer-LayCDU/CSU - Soldatenentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Wehrbeauftragte! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Soldatinnen und Soldaten! Um das Wichtigste vorwegzunehmen: Wir, die CDU/CSU-Fraktion, stimmen dem Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts zu.

Warum tun wir das? Weil es ein weiterer Baustein ist, um die Lage für diejenigen zu verbessern und zu erleichtern, die für ihr Land gekämpft und dabei eine körperliche und/oder seelische Verletzung erlitten haben. Wer bereit ist, für sein Land in dieser besonderen Weise Dienst zu leisten und dabei schlimmstenfalls sogar Leib und Leben verliert, muss darauf vertrauen können, dass sich unser Land auch bestmöglich kümmert, wenn er oder sie selbst auf Unterstützung angewiesen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Angehörigen, meine Kolleginnen und Kollegen.

Was ändert sich denn jetzt? Das neue Soldatenentschädigungsgesetz, das bereits am 20. August 2021 beschlossen wurde, tritt nun endlich am 1. Januar 2025 – wir haben es gehört – in Kraft. Es wird zahlreiche Verbesserungen für Betroffene bringen, die aber heute gar nicht Gegenstand der Beratungen sind. Vielmehr geht es heute um Anpassungen in dem bereits beschlossenen Gesetz. So beschließen wir unter anderem die Verbesserung der Versorgung von Waisen durch eine Verlängerung des Bezugszeitraumes, die Vereinfachung der Voraussetzungen und die Höhe der Elternrente sowie die Anpassung der Entschädigungsleistungen an die Rentenerhöhung vom 1. Juli 2024. Für Zeitsoldaten, die sich für 20 Jahre oder mehr verpflichtet haben, wird der Zeitraum verlängert, in dem sie nach Ende ihrer Dienstzeit berufliche oder schulische Fördermaßnahmen erhalten können. Und wir verbessern den Berufsschadensausgleich durch eine umfangreiche Pauschalierung und Erhöhung. Mit diesen Anpassungen machen wir heute einen kleinen weiteren Schritt in die richtige Richtung.

Wir dürfen dabei aber keinesfalls vergessen, dass es weiterer Verbesserungen für die Soldatinnen und Soldaten bedarf, meine Damen und Herren. Warum macht es zum Beispiel – das haben wir heute schon von verschiedenen Seiten gehört – für unser Land einen Unterschied, ob ein Soldat eine Verletzung als Zeitsoldat oder als Berufssoldat erlitten hat oder erleiden wird? Das findet wahrscheinlich niemand hier im Saal gerecht. Die Absicherung von Berufssoldaten ist erheblich besser. Dabei wissen wir doch, dass es in der Mehrheit Zeitsoldaten sind, die für Deutschland in gefährliche Einsätze gehen. Deren Absicherung müssen wir dringend verbessern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Nils Gründer [FDP])

Es gibt auch noch erheblichen Handlungsbedarf von behördlicher Seite; denn Einsatzgeschädigte berichten häufig von Schwierigkeiten, ihr individuelles Recht gegenüber der Bundeswehr überhaupt durchzusetzen. Die Wege und Prozesse sind oft langwierig, und nicht selten fühlen sich Soldatinnen und Soldaten dabei alleingelassen. Zwar gibt es die Sozialdienste der Bundeswehr, die den Betroffenen helfen; aber auch diese können nichts daran ändern, wenn man vier Monate oder länger auf seinen Arzttermin warten muss, wenn man zum wiederholten Mal zu einem Gutachter geschickt wird, wenn man das Gefühl vermittelt bekommt, als Bittsteller einer Behörde gegenüberzutreten. Hier müssen wir besser werden. Das sind wir unseren Soldatinnen und Soldaten schuldig.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Deshalb an dieser Stelle auch meine Bitte an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zuständigen Stellen bei der Bundeswehr, aber auch in allen anderen Institutionen und Einrichtungen: Bedenken Sie bitte immer, mit wem Sie es zu tun haben. Es handelt sich hier nicht um irgendeine normale Kundschaft, sondern um Soldatinnen und Soldaten, die im Zweifel im Kampf für unsere Werte eine Verletzung erlitten haben, und um ihre Angehörigen. Es handelt sich um Verletzte, Traumatisierte, Waisen, Witwen und Witwer, also um besonders vulnerable Personen. Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden, haben es in der Hand, aber auch die Verantwortung, die neuen Regelungen den Betroffenen gut zu erklären, ihre Ängste und Sorgen ernst zu nehmen, auch wenn vielleicht jemand zum fünften Mal nachfragt. Lösen Sie sich, wenn möglich, von juristischen Texten! Machen Sie es den Wehrdienstbeschädigten und ihren Familien so einfach wie möglich! Wer könnte mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung verdienen?

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

An dieser Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle Veteranenverbände, die sich seit vielen Jahren um jeden einzelnen Einsatzgeschädigten und die Familien unglaublich engagiert kümmern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die SPD-Fraktion hat das Wort Rebecca Schamber.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7617333
Wahlperiode 20
Sitzung 195
Tagesordnungspunkt Soldatenentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsrecht
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