Rebecca SchamberSPD - Soldatenentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Wehrbeauftragte! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten einen unverzichtbaren Dienst für unser Land. Sie setzen sich täglich für unsere Sicherheit und Freiheit ein, oft unter extremen Bedingungen. Es ist unsere Pflicht, ihnen die Anerkennung und Unterstützung zukommen zu lassen, die sie verdienen.
Ganz besonders gilt diese Fürsorgepflicht denjenigen gegenüber, die in ihrer Dienstzeit versehrt wurden. Diese Menschen haben auf vielfältige Weise unserem Land gedient. Wir sind verantwortlich, ihnen nun, wo sie unsere Unterstützung brauchen, zu helfen und eine umfassende Versorgungsleistung zu gewährleisten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Gerade wenn im Rahmen der Zeitenwende die Anforderungen gegenüber den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erhöht werden, muss im Umkehrschluss auch dafür Sorge getragen werden, dass die Versorgungsleistungen weiter ausgebaut und an die Lebensrealitäten angepasst werden. Und genau darum geht es.
Der Gesetzentwurf, der ab Januar 2025 gelten soll, wird dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung, die Teilhabe am Arbeitsleben sowie die finanzielle Entschädigung für Personen transparent ausgestaltet werden, die während ihrer aktiven Dienstzeit als Soldatin oder Soldat eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben. Damit gemeint sind körperliche Verletzungen und/oder seelische Verletzungen im Dienst, egal ob im In- oder im Ausland erlitten. Darunter fallen explizit auch die Posttraumatischen Belastungsstörungen.
Sie kennen vielleicht wie ich jemanden, der von einer Verletzung im Dienst der Bundeswehr betroffen war oder immer noch unter den Folgen der Verletzung leidet, oder Sie kennen Angehörige, die durch die Verletzung mittelbar aus der Bahn geworfen wurden, weil sich der Alltag komplett verändert hat. Die Reform schließt aus gutem Grund die Angehörigen und Hinterbliebenen ausdrücklich mit ein. Wir wissen, dass die physischen und psychischen Folgen von Einsätzen oft ein Leben lang anhalten und auch die Angehörigen unmittelbar betreffen. Das Familienleben, der berufliche Alltag, die gesundheitliche Konstitution verändern sich erheblich. Oft ist das ganze Leben nach der Verletzung ein anderes. Daher ist es nur gerecht, dass wir die finanziellen Hilfen anpassen, um den Betroffenen die notwendige Unterstützung zu bieten. Darum ist es gut, dass auch das Unterhaltssicherungsgesetz durch den Entwurf reformiert wird.
Die finanzielle Benachteiligung von Reservistinnen und Reservisten, die als Versorgungsempfänger einen kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags erhalten, wird aufgehoben. Durch diese Änderung wird die Kürzung der Leistungshöhe aufgrund des Familienzuschlags gestrichen, was eine deutliche finanzielle Verbesserung für die betroffenen Reservistendienstleistenden darstellt. Hinzu kommt, dass wir mit dem Entwurf eine spürbare Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie die Erhöhung der Qualität von Verwaltungsentscheidungen erreichen, da diese klar und verständlich gestaltet wurden.
Durch eine Vereinfachung der Regelungen, insbesondere beim Übergangsrecht, wird außerdem die administrative Abwicklung beschleunigt und der Beratungsbedarf für die Betroffenen verringert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Kollege Johannes Arlt, aber auch alle meine Vorredner haben schon erwähnt, dass es Lücken gibt und dass wir hier noch einiges zu tun haben. Dieses Gesetz wird aber nun Neuerungen bringen, die einige Verbesserungen schaffen. Mit diesem Gesetz werden es die Betroffenen und ihre Familien in schweren Zeiten ein klein wenig leichter haben. Es gibt dennoch viel zu tun. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen im Sinne unserer Veteranen!
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7617334 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 195 |
Tagesordnungspunkt | Soldatenentschädigungsgesetz, Soldatenversorgungsrecht |