18.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 195 / Zusatzpunkt 10

Klaus StöberAfD - Jahressteuergesetz 2024, Existenzminimum

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Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben heute den 18. Oktober und sprechen über das Jahressteuergesetz, aber nicht über das für 2025, sondern das für 2024. Das heißt, Ende des Jahres legen wir jetzt Gesetze fest, die für das ganze Jahr gelten sollen.

Noch interessanter finde ich, dass wir heute auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums beschließen. Ja, wir haben, wie gesagt, den 18. Oktober. Diese Freistellung des Existenzminimums steht jedem da oben auf der Tribüne zum 1. Januar 2024 zu. Und Sie verkaufen es hier als Wahlgeschenk oder als Geschenk an die Steuerzahler. Diese haben einfach das Anrecht, dass Sie diese Freistellung am 1. Januar 2024 umsetzen.

Und Herr Herbrand, Sie haben es ja angedeutet: Eigentlich wäre es viel schöner, wenn es mit Blick auf die kalte Progression einen Automatismus geben könnte. Gut, dass Sie sich daran erinnern: Das war mal Bestandteil Ihres Wahlprogramms. Das haben wir sozusagen von Ihnen abgeschrieben.

(Stephan Brandner [AfD]: Ach!)

Dann können Sie ja problemlos heute unserem Antrag zustimmen, den Tarif auf Rädern einzuführen. Dadurch würden wir uns nämlich jedes Jahr die ganze Diskussion über das Existenzminimum sparen.

(Beifall bei der AfD)

Ich komme noch mal auf das Jahressteuergesetz zu sprechen, auch um dem Publikum mal zu dokumentieren, wie das hier im Bundestag abläuft. Am Montag, 14.45 Uhr, haben wir 59 Änderungsanträge der Koalition zum Jahressteuergesetz bekommen. 59 Anträge auf ungefähr 200 Seiten! Dazu hatten wir dann um 16 Uhr – also eine Stunde später – Gelegenheit, Fragen zu stellen. Ich weiß nicht, ob Sie in der Lage sind, in einer Stunde 200 Seiten zu lesen; ich war es nicht. Das war eine Alibiveranstaltung. So kann man nicht mit der Opposition umgehen, Herr Herbrand.

(Michael Schrodi [SPD]: Herr Stöber, Sie waren nur die Hälfte der Zeit da! Sie sind dann wieder gegangen! So viel zu Ihrer Arbeit!)

Ich will auch sagen: Es ist nicht alles schlecht an diesem Jahressteuergesetz. Frau Tillmann hat es auch schon gesagt: Die Kinderbetreuungskosten, der 150-Euro-Bonus bei der Krankenversicherung und die Abschaffung der Umsatzsteuer für die Bildungsleistungen, was Sie ja ursprünglich aufnehmen wollten, sind durchaus positive Entscheidungen.

Wir haben auch Änderungsanträge eingebracht, zum Beispiel zur Grundsteuer. Grundsteuer betrifft jeden: sowohl den Hausbesitzer als auch den Mieter; denn es sind Nebenkosten. Sie haben großzügigerweise jetzt ins Gesetz aufgenommen, dass man im Prinzip auch anhand eines Gutachtens nachweisen kann, dass der Wert des Grundbesitzes niedriger ist als das, was sich bei der Grundsteuerbewertung ergeben hat.

Ich denke mal, wir sind uns weitgehend einig hier im Haus, dass die ganze Grundsteuerreform ziemlicher Murks war. Das, was das Bundesverfassungsgericht eigentlich erreichen wollte, nämlich eine einheitliche Bewertung von Grundbesitz in Deutschland, ist schon dadurch konterkariert, dass wir neben dem Bundesgesetz auch Landesgesetze haben, in denen ganz andere Vorschriften gelten.

Und wir sehen im Prinzip überhaupt keinen Grund, warum Sie eine Grenze bei 40 Prozent ansetzen. Ich habe es Ihnen schon im Ausschuss erläutert: Wenn Sie einen Grundbesitzwert von 500 000 Euro haben, das Gutachten aber einen Wert von 370 000 Euro ausweist, dann findet gar keine Anpassung statt. Das heißt, dann werden trotzdem 500 000 Euro angesetzt, weil Sie die 40-Prozent-Grenze nicht erreichen.

Bei der Kleinunternehmerregelung gibt es durchaus Positives. Sie haben die Grenzen erhöht. Aber gleichzeitig fordern Sie, dass der Kleinunternehmer schon im laufenden Jahr, wenn er die Umsatzgrenze überschreitet, zur Regelbesteuerung wechselt. Das ist Unsinn, das ist praxisfremd. Herr Herbrand, Sie als Steuerberater müssten eigentlich wissen, dass ein Kleinunternehmer gar nicht die Übersicht über seine Umsätze hat, sodass er sagen kann: Ab 15. Oktober stelle ich auf Regelbesteuerung um. – Das ist vollkommen praxisfremd.

(Markus Herbrand [FDP]: Ich könnte jetzt zu jedem Satz eine Gegenfrage stellen!)

Deswegen lehnen wir das Jahressteuergesetz ab und werden uns beim Gesetz zum Existenzminimum enthalten. Aber insgesamt haben Sie schon bessere Gesetze abgeliefert.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Markus Herbrand [FDP]: Noch bessere?)

Vielen Dank, Herr Kollege Stöber. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Katharina Beck, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7617352
Wahlperiode 20
Sitzung 195
Tagesordnungspunkt Jahressteuergesetz 2024, Existenzminimum
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