18.10.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 195 / Zusatzpunkt 10

Sascha MüllerDIE GRÜNEN - Jahressteuergesetz 2024, Existenzminimum

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Jahressteuergesetz 2024: 244 Seiten, 59 im Finanzausschuss angenommene Änderungsanträge – und drei Minuten Redezeit. Daher muss ich mich auf einige wenige Punkte beschränken.

Erster Punkt. Die erhöhte Kleinunternehmergrenze auf 25 000 Euro Umsatz ist erfreulich, weil viele kleine Unternehmen und viele Soloselbstständige jetzt vom Aufwand einer Umsatzsteuerausweisung und der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweiter Punkt. Intensiv hat uns die Idee des Mobilitätsbudgets beschäftigt, also die steuerliche Behandlung von auch privat genutzten Mobilitätsformen, die der Arbeitgeber übernimmt. Ich glaube, sagen zu können, dass wir alle die Grundidee gut fanden. Im Detail eröffneten sich aber im Laufe der Gespräche und im Lichte der öffentlichen Anhörung immer mehr Fragen: Wie sieht der Umsetzungsaufwand für Unternehmen aus? Begegnen wir der Stadt-Land-Problematik angemessen? Wo können Angebote tatsächlich genutzt werden? Fördern wir wirklich emissionsfreie Mobilität, beispielsweise beim Carsharing? Wenn wir es schaffen, uns hier auf Elektromobilität zu konzentrieren, wäre das eine gute Antwort, vor allem auch für die deutsche Autoindustrie. Außerdem: Wem würde dieses Budget tatsächlich angeboten? Würde es Menschen erreichen, die schon einen Dienstwagen nutzen, dann wäre das der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln. Alle diese offenen Fragen haben uns dazu bewogen, das Mobilitätsbudget in Ruhe zu überarbeiten und für dieses Gesetz noch einmal zurückzustellen.

Ich möchte drittens noch eins betonen: Die Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fordert Familien heraus. Damit diese Aufgabe leichter zu bewältigen ist, haben wir die steuerliche Absetzbarkeit von Betreuungskosten verbessert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir hätten uns auch hier im Sinne einer Steuerermäßigung mehr vorstellen können. Aber auch so gehen wir einen kleinen, aber wichtigen Schritt für die bessere Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nicht unterschlagen will ich das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. In seiner Kürze hat es entgegen des Struck’schen Gesetzes und im krassen Gegensatz zum Jahressteuergesetz im parlamentarischen Verfahren keine Veränderung erfahren. Wir heben darin den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag auf das verfassungsmäßig notwendige Minimum an, und zwar noch für das Jahr 2024.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Arbeitgeber/-innen können die notwendigen Änderungen in der Lohnbuchhaltung noch rechtzeitig vornehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen sich auf einen spürbar geringeren Steuerabzug auf der Dezemberabrechnung freuen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie der Steuertarif für die Folgejahre angepasst wird, das wird das Steuerfortentwicklungsgesetz regeln. Ich finde es normal, dass die letzten Entscheidungen zum Steuertarif im Lichte der turnusmäßigen Berichte zum Existenzminimum und zur Progressionsentwicklung getroffen werden. Wenn das Kabinett dies in der nächsten Woche behandelt, dann werden wir auch das Steuerfortentwicklungsgesetz mit vielen wichtigen Vorhaben der Wachstumsinitiative final diskutieren.

Für heute freue ich mich über zwei fertige Gesetze zur Steuererleichterung und zum Bürokratieabbau. Ich hoffe, dass wir eine breite Zustimmung dafür bekommen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Michael Schrodi, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7617357
Wahlperiode 20
Sitzung 195
Tagesordnungspunkt Jahressteuergesetz 2024, Existenzminimum
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