13.11.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 199 / Zusatzpunkt 2

Stefan RouenhoffCDU/CSU - Außenwirtschaftsverordnung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute auf Drängen der AfD über die Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, für die eigentlich heute keine Debatte vorgesehen war; denn die Bundesregierung hat mit der Verordnung im Wesentlichen nur geltendes europäisches Recht umgesetzt.

Was hat die AfD gemacht, als die Verordnung in der vergangenen Woche im Wirtschaftsausschuss auf der Tagesordnung stand? Sie hat sich als einzige Fraktion gegen diese Verordnung ausgesprochen. Wenn man sich die Regelung anschaut, dann wird klar: Sie setzt neue EU-Sanktionsvorschriften gegen Russland in nationales Recht um. Und genau das passt den Russlandfreunden – der AfD – hier im Parlament nicht. Das war natürlich absehbar. Ich bin auch sehr gespannt, was Sie gleich dazu zu sagen haben.

Auch wenn sich der AfD-Fraktionsvorsitzende Tino Chrupalla für ein Ende der Sanktionen gegen Russland ausgesprochen hat und seine Co-Vorsitzende Alice Weidel gestern noch die Dreistigkeit und Unverfrorenheit besessen hat – ich weiß nicht, ob es der eine oder andere gesehen hat –, uns als Unionsfraktion vorzuwerfen, dass durch unser Handeln in der Ukraine Menschen sinnlos sterben, so lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen von der demokratischen Mitte, keinen Millimeter von unserer Sanktionspolitik gegen Russland abrücken. Wir müssen Russlands Kriegsfinanzierung gezielt weiter schwächen, weil niemand anderes als Russland, als das russische Regime selbst für den sinnlosen Tod unzähliger unschuldiger Menschen in der Ukraine verantwortlich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Carl-Julius Cronenberg [FDP])

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung geht an einer Stelle aber über die reine Umsetzung von geltendem EU-Recht hinaus. So enthält sie neue Genehmigungspflichten für den Export von sogenannten Emerging Technologies, also neuartigen Technologien. Damit sind Dual-Use-Güter gemeint, die einen zivilen, aber auch einen militärischen Verwendungszweck haben können.

Uns als Unionsfraktion ist daran gelegen, dass sich die staatlichen Vorschriften und Eingriffe im Exportbereich auf das Notwendige beschränken, nach dem Motto „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Aber das Aufkommen neuartiger Technologien mit einem möglichen Verwendungszweck im militärischen Bereich macht ein genaueres Hinschauen natürlich notwendig. Beispiele sind künstliche Intelligenz oder Quantencomputing. Diese Technologien bringen uns viele Vorteile – völlig klar –, aber sie haben auch das Potenzial, die nationale und internationale Sicherheit zu beeinträchtigen. Deswegen ist es richtig, dass der Export von neuen, ausgewählten Technologien in bestimmte Länder besser kontrolliert wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sind da in Europa übrigens auch nicht die Ersten – nicht die Einzigen, die hierzu Regelungen erlassen haben. Die Niederlande, Spanien, Großbritannien und Frankreich haben ebenfalls schärfere Kontrollen für die Ausfuhr von Emerging Technologies auf den Weg gebracht. Wir müssen uns der neuen geopolitischen Realitäten bewusst sein: der Krieg in der Ukraine, die angespannte Lage im Nahen Osten, Chinas Absichten mit Blick auf Taiwan. Uns ist klar: Mit der Zunahme an hochmodernen Technologien steigt auch das Risiko für eine sicherheitsgefährdende Nutzung.

Was nun aber nicht passieren darf – und da schaue ich die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen an –, ist, dass die erweiterte Exportkontrolle nun dazu führt, dass sich die Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungen noch stärker verzögert. Wir haben bereits mit zwei Kleinen Anfragen auf die massiven Verzögerungen bei den Ausfuhrgenehmigungen hingewiesen.

Es wurden zwar neue Mitarbeiter beim BAFA eingestellt; das hat aber tatsächlich nicht zu der zugesagten Beschleunigung von Verfahren der Exportkontrolle geführt. Wartezeiten liegen in manchen Bereichen immer noch bei einem Jahr; das ist de facto Normalität. Kunden springen damit natürlich den Unternehmen ab, die diese Technologien ins Ausland exportieren wollen. Daher ist es notwendig, dass die Exportfreigabe zukünftig deutlich schneller kommt; denn das schadet ansonsten unserem Wirtschaftsstandort Deutschland erheblich. Deshalb wird das auch eine der Prioritäten in der Außenwirtschaftspolitik der nächsten Bundesregierung sein müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Unionsfraktion hat bereits am vergangenen Mittwoch in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses der Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung zugestimmt. Das werden wir natürlich heute hier im Plenum auch machen. Denn erstens gibt es an den Inhalten der Verordnung nichts zu beanstanden, und zweitens gibt es nach dem Außenwirtschaftsgesetz eine viermonatige Frist, in der der Bundestag über Verordnungen der Bundesregierung zu entscheiden hat. Wir wollen als größte Oppositionsfraktion unserer Verantwortung auch nachkommen, indem wir diese Frist einhalten und der Verordnung zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Maja Wallstein [SPD])

Der nächste Redner ist Sebastian Roloff für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618133
Wahlperiode 20
Sitzung 199
Tagesordnungspunkt Außenwirtschaftsverordnung
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