14.11.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 200 / Zusatzpunkt 5

Susanne MittagSPD - Höfeordnung sowie Strafprozessordnung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Es mag überraschend sein, dass die erste zweite/dritte Lesung nach diesen turbulenten Zeiten hier die Höfeordnung betrifft. Aber ich bin sehr froh darüber; denn das zeigt die Möglichkeit der fachlichen Arbeit auch in diesen Zeiten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Höfeordnung regelt im Fall der Vererbung die Sicherung des Betriebes – das dürfte im Interesse aller sein –, um die Zersplitterung zu verhindern und die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Es betrifft aber nur vier Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die anderen Bundesländer haben entweder eigene Regelungen oder gar keine. Einer oder eine erbt einen Hof, die anderen sind sogenannte weichende Erben. Das Wort beschreibt das ja schon: Sie erben und müssen dann vom Hof weichen. Ist der Hof mehr wert als der Erbanteil des Hoferben oder der -erbin, muss dieser oder diese den Mehrwert anteilig und angemessen abfinden. Der Wirtschaftsbetrieb gehört also nicht zur sonstigen Erbmasse. Dieses Verfahren gibt es schon länger; das ist weiß Gott nicht neu.

Aber seit April 2018 – also nicht erst kürzlich – ist laut Verfassungsgericht die bisherige Berechnung rechtswidrig. Sie läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus und muss daher betriebssichernd aktualisiert werden. Das geschieht mit der hier genau beschriebenen Berechnungssystematik. Die Details erspare ich Ihnen hier. Bei Interesse empfehle ich einen Blick ins Gesetz; das erleichtert die Erkenntnis. Der Bundesrat ist einverstanden, und jetzt fehlen nur noch wir hier.

Die Regelungen in der Höfeordnung sind auch Teil des zum Jahresanfang beschlossenen Maßnahmenpaketes für die Landwirtschaft. Dazu gehören Veränderungen und Anpassungen der Tarifglättung – das hatten wir schon –, der Gemeinsamen Agrarpolitik und Flächenstilllegung, im Düngerecht und bei der Nährstoffbilanz, der Umbau der Tierhaltung, aber auch Maßnahmen zum Bürokratieabbau sowie Entlastungen im Steuerrecht und eben auch die Höfeordnung – um nur einige Maßnahmen zu nennen. Von diesen Maßnahmen sind einige erledigt, einige in Arbeit – diese hier zum Beispiel – und einige weiterhin schwierig.

Sie sind auch gern eingeladen, weitere Vorschläge zu machen und offene Punkte möglichst umgehend mit uns zusammen für die Landwirtschaft umzusetzen,

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

um in der Landwirtschaft das Leben zukunftsträchtiger, wirtschaftlicher, in diesem Fall sogar rechtssicherer und eben auch ein wenig leichter zu gestalten.

Auch ist die Höfeordnung ein nicht unwesentlicher Punkt beim Thema „Frauen in der Landwirtschaft“.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Katja Mast [SPD]: Jawohl!)

Zum überwiegenden Teil sind gut ausgebildete Frauen nämlich die weichenden Erben, die sogar im Einzelfall und bei besonderen Umständen nach billigem Ermessen mit Zu-, aber auch mit Abschlägen rechnen müssen; das gilt dann allerdings für Frauen und für Männer. Als Folge sind überproportional wenige Frauen Hofbesitzerinnen. Diese Problematik wird in der Agrarstatistik, in der alles Mögliche erfasst wird, nicht gesondert erfasst. Es wäre hilfreich, wenn sich das ändern würde.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Lage selbstständiger Frauen in der Landwirtschaft, aber auch im Handwerk, die dann auch noch Kinder bekommen, ist schon fast prekär, weil oft auch der gleichberechtigte Zugang zu Investitionskapital fehlt, es keine speziell ausgerichteten Beratungs- und Förderprogramme gibt und die soziale Absicherung gerade in diesen Bereichen – sagen wir es mal ganz vorsichtig – ausbaufähig ist.

Den Frauen in der Landwirtschaft wird das Leben und die Zukunft sehr, sehr schwer gemacht. Das wurde auch deutlich in der vom Bundesministerium in der letzten Legislatur in Auftrag gegebenen Studie zur Situation der Frauen in der Landwirtschaft. Hier gäbe es weitere noch umzusetzende Maßnahmen. Auch hier sind Sie alle gerne eingeladen, schönen Worten, wie wichtig doch Frauen in der Landwirtschaft sind, realistische Taten folgen zu lassen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber heute machen wir erst mal die Höfeordnung rechtssicher. Dazu brauchen wir natürlich die Unterstützung möglichst aller; sonst rennt uns hier die Zeit weg!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Carsten Müller.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618170
Wahlperiode 20
Sitzung 200
Tagesordnungspunkt Höfeordnung sowie Strafprozessordnung
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