14.11.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 200 / Zusatzpunkt 5

Carsten MüllerCDU/CSU - Höfeordnung sowie Strafprozessordnung

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es eben schon bei der Ankündigung des Tagesordnungspunkts durch die Präsidentin gemerkt: Sie musste beim Vorlesen selber kurz nachdenken; denn wir beraten hier zwei an sich miteinander gar nicht in Verbindung zu bringende Themen: einerseits ein eher landwirtschaftspolitisches Thema, das allerdings starke rechtspolitische Einschläge hat, nämlich die Höfeordnung, und andererseits strafprozessuale Maßnahmen, nämlich die Verlängerung der Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl. Das zeigt eigentlich ganz gut, wie sehr diese inzwischen zerbrochene Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf der letzten Rille gefahren ist, dass sie also am Ende war.

(Zuruf der Abg. Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Kollegin Mittag hat eben gesagt, Sie wären bereit, darüber noch zu beraten. Meine Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir sind zu diesem Thema bereits seit Monaten, seit Jahren sprechfähig, und Sie haben die Beratungen verzögert. Das war Kennzeichen Ihrer Art von Politik.

(Beifall bei der CDU/CSU – Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)

Es ist im Übrigen nicht so, dass dieses Thema ganz überraschend aufgesetzt worden ist; es stand bereits in der letzten Woche auf der Tagesordnung. Aber da haben sich die vormaligen Koalitionäre von FDP, Grünen und SPD eher in gegenseitigen Schuldzuweisungen und, wie ich finde, unangemessenen gegenseitigen Herabwürdigungen, aber auch in Selbstlob geübt und die Sacharbeit vernachlässigt. Wir waren in der letzten Woche – im Übrigen mit genau derselben Haltung – so handlungsfähig, wie wir es in dieser Woche sind. Wir waren es vor drei Monaten, vor sechs Monaten, vor einem Jahr, und Sie waren es nicht. Das war Kennzeichen Ihrer Politik. Deswegen ist es auch gut, dass dieses Trauerspiel jetzt ein Ende hat.

(Beifall bei der CDU/CSU – Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch mal was zur Reform und zur Strafprozessordnung! Kommen Sie doch mal zur Sache!)

Meine Damen und Herren, die Höfeordnung ist insbesondere auch in meinem Heimatland Niedersachsen eine wichtige erbschaftsrechtliche Regelung. Sie sichert die geordnete Weitergabe eines Hofes an die Erben.

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zur Sache! Es geht doch! Danke schön!)

Es ist eine Regelung, die, wie gesagt, nur in vier Ländern im Wesentlichen Anwendung findet.

Warum sind die Änderungen notwendig? Diese Änderungen sind notwendig, weil es ab dem 1. Januar 2025 keine fortgeführten Einheitswertbescheide mehr gäbe. Die jetzt zerbrochene Koalition hat es zugelassen, dass wir hier sozusagen fast bis vor die Wand gefahren sind. Sie haben gezögert; das war Ihr Deutschlandtempo. Wir tragen so etwas nicht mit, weil wir Sicherheit in der Landwirtschaft brauchen.

Die Neuregelung nimmt eine Anpassung der Mindestwerte für die Hofeigenschaft vor. Der Grundsteuerwert für landwirtschaftliche Betriebe wird mit dem Faktor 0,6 multipliziert. Das ist eine an sich sehr technisch klingende Regelung; aber sie ist erforderlich, damit das Anerbenrecht auch künftig weiterhin funktioniert und es nicht zu finanziellen Überforderungen der Hofübernehmer kommt.

Nicht weniger wichtig ist das Thema „Verlängerung der Anwendung von Telekommunikationsüberwachungsmöglichkeiten im Rahmen des Wohnungseinbruchdiebstahls“. Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass es die Union war, die bereits vor einem Jahr genau solch einen Vorschlag hier vorgelegt hat, einen Antrag eingebracht hat, und Sie von der FDP, von den Grünen und von der SPD haben diesem Antrag nicht zugestimmt. Wir sind in der Gefahr gewesen, dass die Fortführung der Regelung zur Telekommunikationsüberwachung, die in wenigen Tagen ausläuft, abreißt. Und damit hätten Sie den Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden ein wichtiges Werkzeug aus der Hand genommen. Das war Ihre verantwortungslose Politik.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Manuel Höferlin [FDP])

Wir, meine Damen und Herren, sind im Übrigen von Anfang an zu einer noch wirkungsvolleren Regelung bereit gewesen. Wir sind für eine vollständige Entfristung dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, und Sie – insbesondere bei der FDP und bei den Grünen – haben gesagt, das ginge nicht, weil es um einen Grundrechtseingriff ginge.

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Richtig!)

Das ist vollkommen richtig. Allerdings, Kollege Limburg, ändert die Befristung der Regelung nichts an der Schwere des Grundrechtseingriffes.

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber sie ermöglicht eine Evaluation!)

Und wenn Sie die Anhörung des Rechtsausschusses verstanden hätten und den Ergebnissen gefolgt wären,

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also Ihre persönlichen Angriffe machen es nicht besser!)

dann hätten Sie auch bemerkt, dass die Ermittlungsbehörden mit diesem Werkzeug heute außergewöhnlich sorgfältig umgehen und eine Grundrechtsabwägung vornehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, wir haben in weniger als 5 Prozent aller Ermittlungsfälle im Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl eine TKÜ angeordnet. Da kann man sagen – das haben Sie im Übrigen auch fälschlicherweise angeführt –, dass es deswegen nicht so wichtig ist. Richtig ist allerdings: Wenn dieser Eingriff nach sorgfältiger Abwägung, ob er gerechtfertigt ist oder nicht, durchgeführt wird, dann führt diese Ermittlungsmöglichkeit praktisch regelmäßig zur Überführung der Täterinnen und Täter und hat eine extrem hohe Erfolgs- und Aufklärungsquote zur Folge. Die wollen Sie offensichtlich gar nicht wahrhaben. Uns als Union ist das wichtig.

Wir wollen das im Übrigen nicht nur bis zum Jahr 2030 haben. Der Kollege Fiedler hat sich für die SPD in der letzten Woche in der Rechtsausschussberatung ähnlich eingelassen. Aber es ist wie so häufig bei der SPD: Es wird viel geredet und wenig gehandelt. Bei uns ist es anders: Wir sind berechenbar, wir machen da kein großes Brimborium.

(Zuruf des Abg. Manuel Höferlin [FDP])

Wir sagen das, was wir wollen, bereits seit einem Jahr, sind handlungsfähig; und Sie haben sich dem verweigert.

Meine Damen und Herren, wir werden als eine der ersten Maßnahmen nach einer erfolgreichen Bundestagswahl im Februar nächsten Jahres die Entfristung dieser Telekommunikationsüberwachungseingriffsmöglichkeit veranlassen, weil wir unsere Justizbehörden entlasten wollen, weil wir ihnen Sicherheit geben wollen und weil es der Bekämpfung von Verbrechen dient. Meine Damen und Herren, wir stimmen heute zu, wir hätten es vor einer Woche gemacht, wir hätten es vor einem halben Jahr gemacht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU – Katja Mast [SPD]: Sie haben es letzte Woche abgesetzt!)

Als Nächste hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Anne Monika Spallek.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618171
Wahlperiode 20
Sitzung 200
Tagesordnungspunkt Höfeordnung sowie Strafprozessordnung
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