14.11.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 200 / Zusatzpunkt 5

Sebastian FiedlerSPD - Höfeordnung sowie Strafprozessordnung

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Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Müller, der Unterschied zu dem, was wir gerade gehört haben, und uns ist – das will ich deutlich machen –: Wir sind in der Verantwortung und Sie in der Opposition.

(Zuruf von der CDU/CSU: Noch!)

Da können Sie viel erzählen und viel aufschreiben; das macht es ein bisschen leichter. Ich finde das ganz interessant und erwähne es aus einem Grund: Wenn Sie der Kollegin Mittag zugehört hätten, wüssten Sie, dass es 2018 das Urteil gab. Ich glaube, die Landwirtschaftsministerin hieß da Julia Klöckner. Wenn Sie also hier sagen, man könne das alles machen: Warum haben Sie es dann nicht schon vorher gemacht? Wir machen es jetzt jedenfalls.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Philipp Hartewig [FDP] – Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Sie machen es gar nicht!)

Herr Kollege Hartewig, ich finde es gut, dass Sie an die psychische Situation von Leuten denken – ich möchte mich jetzt mit dem Wohnungseinbruchdiebstahl beschäftigen –, die telefonüberwacht werden. Ich möchte den Blick allerdings zuerst auf diejenigen richten, die Opfer eines Wohnungseinbruchs werden; an diese Personen müssen wir vor allen Dingen denken. Mit einem Wohnungseinbruch gehen nämlich erhebliche psychische Belastungen einher. Viele Betroffene fühlen sich in ihrer Wohnung nicht mehr sicher, weil sie so in ihrer Privatsphäre verletzt worden sind, dass sie umziehen wollen.

Deswegen war es richtig, dass der Gesetzgeber 2017 aus dem Einbruch in Privatwohnungen einen Verbrechenstatbestand gemacht hat und 2019 die Norm, über die wir heute reden, nämlich die Telefonüberwachung, ermöglicht worden ist, allerdings mit Befristung und Evaluation. Wir haben Datenmaterial dazu.

Um es klar zu sagen: Meine Fraktion hätte sich vorstellen können, auf die Evaluation und Befristung zu verzichten.

(Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Nicht reden, sondern handeln!)

Aber so ist das: Wenn man Verantwortung trägt, Herr Müller, dann muss man Kompromisse machen, damit man zu einem Ergebnis kommt wie dem, über das wir heute Gott sei Dank diskutieren. Ich bin nämlich froh darüber, dass die Norm weiterläuft. Das ist das Entscheidende.

(Beifall bei der SPD)

Wir wissen aus der Anhörung, dass es ein erfolgversprechendes Mittel zur Aufklärung ist und dass die Ermittlungsbehörden mit großem Augenmaß damit umgehen. Zugleich ist die Maßnahme aber eben auch wirklich Schlüssel zum Erfolg.

Ich will in die Zukunft gerichtet sagen: Die geringen Fallzahlen sind allein auch deswegen keine Überraschung, weil das Personal gar nicht dafür da ist, um ausufernd Telefonüberwachungen durchzuführen. Ich will das mit einem markanten Satz unterlegen – in der Zukunft werden wir darüber hoffentlich noch häufiger diskutieren –: Die deutsche Strafjustiz – dafür sind hauptsächlich die Länder verantwortlich – steht in vielen Bereichen kurz vor dem Kollaps. – Schon allein deswegen müssen wir jede zusätzliche Belastung unterlassen. Der Richterbund hat gewarnt: 2023 gab es 900 000 unerledigte Verfahren. Das bedeutet für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte – ich habe mit vielen aus Nordrhein-Westfalen gesprochen –, dass in allgemeinen Abteilungen 300 bis 400 unerledigte Verfahren dauerhaft zu bearbeiten sind. Das ist die Situation der Strafjustiz in den Ländern.

Deswegen sage ich an dieser Stelle am Ende der Legislaturperiode noch ein weiteres Mal einen herzlichen Dank an all diejenigen, die sich in der Strafverfolgung bei der Polizei, bei den Strafverfolgungsbehörden, bei den Staatsanwaltschaften, bei den Gerichten, bei den Geschäftsstellen so gut engagieren. Dafür können wir dankbar sein.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Kriminalitätsbelastung hat unterschiedliche Gesichtspunkte. Ein Parforceritt durch dieses Feld: Hass und Hetze ist ein riesengroßes Thema; Organisierte Kriminalität; Tausende von Verfahren, die aus Encrochat-Ermittlungen resultieren; Wirtschafts- und Finanzkriminalität. Politisch motivierte Kriminalität wird hier Gott sei Dank häufig diskutiert. Cybercrime ist ebenfalls ein riesengroßes Thema: Verlagerung der Kriminalität ins Netz und das pandemische Ausmaß von sexualisierter Gewalt an Kindern und die Verbreitung dieser Darstellungen. Und dann kommt ein Satz hinzu, der uns hier zu denken geben muss – ich zitiere den ehemaligen Landeskriminaldirektor von Nordrhein-Westfalen anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Landtags von NRW –:

„Die rechtliche Komplexität polizeilicher Befugnisse und Maßnahmen hat erheblich zugenommen. Die Anforderungen an die Anordnung, Durchführung und Dokumentation kriminalpolizeilicher Maßnahmen werden immer komplexer und aufwändiger.“

Das ist ein Riesenproblem. Deswegen müssen wir in der Zukunft über folgende Gesichtspunkte diskutieren, und zwar besser noch, als das eine Kommission in der Vergangenheit schon mal gemacht hat:

Die Strafverfahren müssen effizienter und effektiver ausgestaltet werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Hier dürfen keine Denkverbote bestehen. Das Legalitätsprinzip in der jetzigen Ausgestaltung führt eben dazu, dass – egal bei welchen Verfahren – Verfahren in dem Sinne gleichbehandelt werden müssen, dass eine umfassende Sachverhaltsaufklärung vorzunehmen ist.

Das führt in der Ausgestaltung unter anderem dazu, dass die Schiedsstellen, eine wirklich hervorragende und großartige Einrichtung in Deutschland, immer weniger zu tun haben. Also reden wir darüber, wie wir die Schiedsstellen stärken können! Es ist für den gesellschaftlichen Frieden viel mehr wert, wenn bei Schiedsstellen einfache Verfahren behandelt werden, als wenn routinemäßig der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft erfolgen muss.

Auch auf Rechtsmittelverfahren sollten wir gucken, auf die Tatsacheninstanzen: bei einfachen, kleinen Geldstrafen zwei Tatsacheninstanzen, bei Landgerichten nur eine. Die Staatsanwaltschaften sind so überlastet, dass sie sich nicht trauen, Revision einzulegen.

Warum erzähle ich das alles? Am Ende geht es um die Attraktivität dieser Berufsbilder. Wir brauchen engagierte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Und wenn die Rahmenbedingungen der Arbeit stark durch Überlastung geprägt sind, haben wir ein großes Problem.

Da geht es nicht nur darum, dass die Bezahlung in den Ländern verbessert werden muss, sondern es geht insbesondere auch um die Rahmenbedingungen der Arbeit. Da will ich etwas hinzufügen, was das auch bedeutet: Das Fehlen entsprechender Ermittlungsinstrumente darf nicht zu Frustrationen bei der Arbeit führen. Auch wir werden uns weiter für IP-Adressen-Speicherung einsetzen und dieses Beispiel in der Zukunft noch mal thematisieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Susanne Mittag [SPD])

Wir brauchen ja viele Bewerberinnen und Bewerber. Und ich kann aus meiner Überzeugung nur sagen: Diese Berufsbilder gehören zu den tollsten der Welt; ich würde jederzeit wieder den Beruf bei der Kripo ergreifen.

(Zuruf der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

– Richtig, die Einstellungspolitik hat sich geändert; viel ist da getan geworden.

Also denken Sie daran: Tatort ist nicht nur sonntags!

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Volker Ullrich.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618175
Wahlperiode 20
Sitzung 200
Tagesordnungspunkt Höfeordnung sowie Strafprozessordnung
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