14.11.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 200 / Zusatzpunkt 5

Volker UllrichCDU/CSU - Höfeordnung sowie Strafprozessordnung

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt in Deutschland unterschiedliche Rechtskreise und Rechtstraditionen zur Frage des Erbrechts bei landwirtschaftlichen Betrieben. Mit der Höfeordnung heute wird für den nordwestdeutschen Rechtskreis die Frage der Bewertung neu – und ich füge hinzu: vernünftig – geregelt. Aber wenn es nur um landwirtschaftliche Betriebe ginge, hätte meine Fraktion mich nicht als Redner benannt.

(Zurufe von der CDU/CSU: Och! – Na ja! – Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Mach dich nicht kleiner, als du bist!)

– Man weiß es nicht.

(Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Doch, ich glaube schon!)

Ich spreche also zu dem Thema Strafprozessordnung. Wir müssen uns in der nächsten Wahlperiode schon mal ein Stück weit darüber unterhalten, ob es wirklich sinnvoll ist, Gesetze so zu gestalten, dass wir zur Höfeordnung die Strafprozessordnung hinzunehmen. Eigentlich hätte sie eine eigenständige Debatte und ein eigenständiges Gesetz verdient. Diese Praxis der Omnibusgesetze ist dem Parlament nicht angemessen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist richtig, dass in der Strafprozessordnung die Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbruchdiebstahl verlängert wird. Wohnungseinbruchdiebstahl ist ein schwerwiegendes Delikt. Ich bitte Sie, dass Sie das aus den Augen der Opfer sehen: Wer Opfer eines Wohnungseinbruchdiebstahls geworden ist, ist oftmals traumatisiert, fühlt sich gedemütigt, entwürdigt, ist sich in seinen eigenen vier Wänden nicht mehr sicher.

Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, diese Straftaten zu verhindern und zur Aufklärung beizutragen. Wer mit Menschen aus der Praxis spricht, der bekommt die Antwort, dass Telekommunikationsüberwachung oftmals der einzige Ermittlungsansatz ist. Deswegen war es fast fahrlässig, dass hier so lange gezögert wurde, dass wir diese Frist erst jetzt verlängern können. Wir hätten das schon längst tun müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Manuel Höferlin [FDP]: Was hätte das geändert?)

Wir müssen das auch nicht weiter befristen. Übrigens: Diese Idee, Fristen einzuführen, ist dem Parlament ohnehin fremd;

(Widerspruch bei der FDP)

denn das Parlament kann jederzeit ein Gesetz aufheben oder neu einführen.

(Zuruf von der FDP)

Diese Frist ist jetzt ein Kompromiss der Noch-Ampel. Wir kündigen aber an, dass wir es entfristen werden, weil wir dieses Instrument brauchen und weil wir bei der Frage auch grundrechtsschonend unterwegs sind.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Grundrechtsprüfung findet doch nicht mit der Befristung statt, sondern die Angelegenheit ist grundrechtsschonend, weil die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei den Amtsgerichten, die über die Maßnahme entscheiden, stattfindet. Und bei Wohnungseinbruchdiebstahl ist es verhältnismäßig, dass eine Telekommunikationsüberwachung stattfindet. Dazu stehen wir.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir brauchen das Instrument auch für andere Deliktsbereiche. Gerade ältere Menschen werden Opfer von Trickbetrug, zum Beispiel von sogenannten Enkeltrickbetrügereien. Auch dort wäre die Telekommunikationsüberwachung ein gutes Mittel, um Ermittlungsansätze zu haben.

Wir werden auch nicht ruhen beim Thema des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Gerade bei bildlichen Darstellungen sind IP-Adressen der einzige Ermittlungsansatz. Die Speicherpflicht wollen wir in die Strafprozessordnung aufnehmen, weil ohne die IP-Adressen-Speicherung der Rechtsstaat in diesem Bereich seine Arbeit nicht vollumfänglich tun kann. Deswegen stehen wir für IP-Adressen-Speicherung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir werden heute aber diesem Gesetz, weil es für die Strafverfolgungsbehörden einen Fortschritt darstellt, zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Nächster hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Helge Limburg.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618176
Wahlperiode 20
Sitzung 200
Tagesordnungspunkt Höfeordnung sowie Strafprozessordnung
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine