Jens LehmannCDU/CSU - Verteidigungspolitik, Einsatzbereitschaft Bundeswehr
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Besuchergruppe aus Leipzig, herzlich willkommen!
(Heiterkeit)
Die vorliegenden Gesetzentwürfe stehen grundsätzlich für Verteidigungsfähigkeit, für Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten und für Frieden und Freiheit in Deutschland und Europa.
Zunächst zum Artikelgesetz. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist die Basis unserer Verteidigungsfähigkeit. Die Rekrutierung geeigneter junger Männer und Frauen gestaltet sich aufgrund der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt schwierig, und die Anforderungen an die Truppe, aber auch an das Personal im zivilen Bereich der Bundeswehr haben stetig zugenommen. Sei es bei der Bündnisverteidigung, bei Auslandseinsätzen oder im Katastrophenschutz: Die Bundeswehr ist und bleibt eine unverzichtbare Stütze für unsere Gesellschaft.
Mit dem Artikelgesetz gehen wir einen Schritt auf dem Weg, die Bundeswehr weiter zu stärken. Maßnahmen wie attraktivere Arbeitsbedingungen, eine stärkere Vereinbarkeit von Dienst und Familie sowie gezielte Anreize für die Nachwuchsgewinnung sind Grundlage dafür, um qualifizierte und motivierte Menschen für die Bundeswehr zu gewinnen und vor allen Dingen zu halten. Das Artikelgesetz kann auf die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, aber auch auf die Brigade Litauen einen positiven Einfluss haben.
Klar ist, dass wir in der Truppe andere arbeitszeitrechtliche Anforderungen haben als im zivilen Bereich. Und genauso klar ist, dass die Soldaten Mehrarbeit flexibel und attraktiv ausgeglichen bekommen müssen. Es ist zudem ein Gebot der Fürsorge, dass Soldaten und ihre Familien umfassend abgesichert sind und sich vor allen Dingen wertgeschätzt und anerkannt fühlen. Gerade mit Blick auf den Umgang von Einsatzschädigungen bleibt auch nach dem Artikelgesetz noch einiges zu tun.
Als Unionsfraktion begrüßen wir diese Ansätze als ersten Schritt in die richtige Richtung grundsätzlich, werden aber sehr genau darauf achten, dass die Veränderungen Wirkung erzielen und nicht nur auf dem Papier gut aussehen.
Das Artikelgesetz wird nur dann zu einem wichtigen Baustein, wenn wir zeitgleich die langfristige Finanzierung der Bundeswehr sicherstellen. Dazu gehört auch, das Bewusstsein für das Thema Sicherheit deutlich stärker zu priorisieren. Ich hätte mir von unserem Kanzler erwartet, dieses Thema beispielsweise mal in einer Rede an die Nation deutlich zu machen. Die Finanzierung der Bundeswehr wird auch für die kommende Bundesregierung eine große Herausforderung sein. Klar ist auch, dass diese Regierung es versäumt hat, sich einen Plan zu überlegen, wie man in den nächsten Jahren die Lücke von 30 Milliarden Euro im Einzelplan 14 gegenfinanzieren möchte.
(Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was ist Ihr Plan mit 30 Milliarden Euro?)
Mit dem Artikelgesetz ist der Weg bereitet, eine Bundeswehr mit einer umfassenden und dauerhaften Verteidigungsfähigkeit zu schaffen. Dazu gehören auch Strukturen, die effizient und flexibel sind, um den Herausforderungen einer sich wandelnden Sicherheitslage stets gerecht zu werden.
Der zweite Gesetzentwurf, das Abkommen zwischen Deutschland und Litauen, ist ein starkes politisches Signal innerhalb der NATO und ein Beispiel für die verlässliche Partnerschaft mit unseren europäischen Nachbarn. Litauen ist ein zentraler Partner an der NATO-Ostflanke, einer Region, die angesichts der anhaltenden russischen Aggression besonders im Fokus steht. Mit der Brigade Litauen werden wir dieses Engagement in Zukunft so ausbauen, dass wir dauerhaft echte Abschreckungsfähigkeit im Baltikum aufbauen. Auch hier gilt es, bezogen auf die genaue Umsetzung, das Material, aber auch die Finanzierung noch viele offene Fragen zu klären.
Dieses Abkommen schafft einen Rahmen für eine noch intensivere Kooperation. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Zusammenarbeit nicht nur symbolisch bleibt, sondern konkrete Sicherheitsgewinne für beide Seiten bringt und auch nicht zu Verdrängungseffekten in der Bundeswehr führt. Wir dürfen die baltischen Staaten nicht alleinlassen, weder politisch noch militärisch.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Werte Kolleginnen und Kollegen, diese beiden Vorlagen verdeutlichen, dass unsere Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf zwei Säulen basiert: einer modernen, personell gut aufgestellten Bundeswehr und einer starken europäischen und internationalen Zusammenarbeit.
Und hier muss ich noch einmal betonen: Wir sind zwar eine wichtige Marinenation, aber wenn im nächsten Jahr neue NATO-Vorgaben kommen, verlässt sich die NATO zunächst vorrangig auf das deutsche Heer. Ich sage das sehr deutlich, da das Heer in den Überlegungen dieser Regierung nicht ausreichend berücksichtigt wird. So werden wichtige Projekte, auch für die Brigade Litauen, in diesem Jahr nur in geringem Umfang oder gar nicht berücksichtigt und finanziert, während die Prioritäten anscheinend auf anderen Dingen liegen, zum Beispiel auf den von der kämpfenden Truppe ohnehin nicht getragenen Dienstanzügen. Wir brauchen einen Aufwuchs und raschen Materialzulauf in der Bundeswehr, allen voran aber im deutschen Heer. Das ist essenziell, um unsere Verteidigungsfähigkeit rasch verbessern zu können.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Unsere Bundeswehr verdient eine konstruktive Debatte über diese Gesetzentwürfe; denn die Angehörigen der Bundeswehr verdienen nicht nur unseren aufrichtigen Dank, sondern auch, dass wir ihnen den bestmöglichen Rahmen bieten, um unsere Sicherheit gewährleisten zu können.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Als Nächster hat das Wort für die FDP-Fraktion Alexander Müller.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7618737 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 203 |
Tagesordnungspunkt | Verteidigungspolitik, Einsatzbereitschaft Bundeswehr |