05.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 203 / Zusatzpunkt 7

Peggy SchierenbeckSPD - Mindestspeicherung von IP-Adressen, StPO

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „ Schmierentheater“, „Qualitätsdemokraten“ – liebe AfD!

Sicherheit zu gewährleisten, ist eine zentrale Aufgabe. Es ist das Grundversprechen eines modernen und freiheitlichen Rechtsstaats. Die innere Sicherheit unseres Landes ist bedroht und damit unsere gesamte Gesellschaft. Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen.

Als Innenpolitikerin setze ich mich sehr ausführlich mit Statistiken auseinander, die die Kriminalitätslage in Deutschland widerspiegeln. Die Zahlen in diesen Statistiken sind den meisten von uns bekannt. Dass die Zahlen in der Realität noch höher liegen, möchte ich an dieser Stelle betonen. Die Straftaten, die im oder über das Internet begangen werden, nehmen leider kontinuierlich zu.

Wir als SPD nehmen die Veränderungen in der Kriminalitätsentwicklung sehr ernst und haben es zu unserer Priorität gemacht, die innere Sicherheit zu stärken und unsere Sicherheitsbehörden so auszustatten, dass diese in der Lage sind, bestmöglich auf genau diese Entwicklungen zu reagieren. Sie brauchen dringend effektive, zeitgemäße Instrumente. Sie brauchen sie zur Bekämpfung schwerster Kriminalität, wie zum Beispiel sexueller Missbrauch, Kindesmissbrauch – wir haben gerade die erschreckenden Zahlen gehört –, Terrorismus bzw. Extremismus, Cyberangriffe und Organisierte Kriminalität, Hasskriminalität, Betrugsdelikte im Internet und, und, und. Die Liste der schweren Straftaten ist lang.

Wir können und wir wollen uns nicht auf das freiwillige Speicherverhalten privater Telekommunikationsunternehmen verlassen. Wir brauchen eine verhältnismäßige und den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprechende IP-Adressen-Speicherung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ohne eine Speicherverpflichtung für IP-Adressen sinkt die Erfolgsquote in vielen Deliktfeldern dramatisch. Es kann nicht sein, dass wir Hinweise aus dem Ausland erhalten müssen, um handeln zu können, und es nicht in der eigenen Hand haben. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Ermittlungen ins Leere laufen und dass die Aufklärung der Straftaten daran scheitert. Bei Straftaten, die mittels Internet begangen werden, stellt die IP-Adresse des Täters häufig den einzigen Ermittlungsansatz für die Strafverfolgungsbehörden dar.

Wir müssen schwerste Straftaten bereits im Vorfeld verhindern können. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie. Wir wollen eine IP-Adressen-Speicherung und werden prüfen, wie wir diese am besten umsetzen können. Das Quick-Freeze-Verfahren, das nicht Quick-Freeze-Verfahren heißt, allein ist keine sinnvolle Alternative zu einer gesetzlich vorgeschriebenen IP-Adressen-Speicherung. Es können ja nur die Daten eingefroren werden, die tatsächlich auch vorhanden sind.

Wir sprechen oft von Zahlendelikten und Kriminalitätsfeldern. Aber eigentlich müssten wir viel mehr von Menschen sprechen und von einem Sicherheitsgefühl, das zu gewährleisten ist. Die Menschen in unserem Land haben ein Recht darauf, sich sicher zu fühlen. Gerade gegenüber den Opfern und den Angehörigen der Opfer ist es sehr wichtig, dass wir Straftaten aufklären.

Unser Land steht für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.

(Stephan Brandner [AfD]: Das ist lange her!)

Wir wollen unsere Demokratie und unsere Gesellschaft aktiv gegen ihre Feinde verteidigen. Dafür ist die IP-Adressen-Speicherung von zentraler Bedeutung. Damit stärken wir die Sicherheit in unserem Land.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Andrea Lindholz.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618751
Wahlperiode 20
Sitzung 203
Tagesordnungspunkt Mindestspeicherung von IP-Adressen, StPO
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