05.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 203 / Zusatzpunkt 7

Parsa MarviSPD - Mindestspeicherung von IP-Adressen, StPO

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wieder zur Sache. – Die regelmäßig wiederkehrende Diskussion um das Thema „Mindestspeicherung von IP-Adressen“ verläuft manchmal etwas eingeengt. Sie hat aber in Wahrheit mehrere Dimensionen.

Erstens. Die Diskussion hat einen ganz leichten Hang zur emotionalen Aufladung.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Es geht um was!)

– Ja, genau. – Das ist ja völlig in Ordnung. Es geht um etwas ganz Zentrales und Wichtiges. Es geht einerseits um die technische Unterstützung der Arbeit unserer Sicherheitsbehörden, die landauf, landab einen hervorragenden Dienst leisten. Es geht um die Ermittlung, Aufklärung und bestenfalls Vereitelung von schweren und schwersten Verbrechen.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Genau!)

Und andererseits unterliegen Daten zu Recht höchsten Schutzstandards in der Europäischen Union. Es geht bei dieser Debatte immer um die Balance von Sicherheit und Freiheit, um die Abwägung einer verantwortbaren Eingriffstiefe in Bürgerinnenrechte im Rechtsstaat, und es geht auch um Vertrauen und Akzeptanz der Bürgerinnen in diesen Rechtsstaat. Und da bin ich ganz beim Kollegen Höferlin, um es mal positiv zu formulieren. Diese Abwägung verlangt bei aller Kontroverse in der Sache den Konsens in der demokratischen Mitte, gegenseitig anzunehmen, dass wir uns alle für Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit einsetzen wollen.

Zweitens gilt es, den rechtlichen Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof im Bereich der Vorratsdatenspeicherung gesetzt haben, zu akzeptieren. An höchstrichterlichen Urteilen gibt es wahrlich keinen Mangel. Der EuGH hat im September 2022 entschieden, dass die Vorschriften des deutschen Rechts zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sind. Die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist allein zum Schutz der nationalen Sicherheit zulässig.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Es gibt neuere Urteile!)

Für die Verfolgung schwerer Kriminalität sind nach der Rechtsprechung des EuGH nur wenige eingriffsintensive Maßnahmen wie eine gezielte Vorratsdatenspeicherung anhand von objektiven oder geografischen Kriterien, eine behördliche Anordnung zur Speicherung vorhandener und künftiger Daten bei einem konkreten Verdacht oder eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen in einem auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum unionsrechtlich möglich. Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen. Auch diesen Rahmen gilt es zu interpretieren, zum Beispiel, was mit einem auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum gemeint ist.

Wenn wir sehen, dass die von der CDU/CSU beantragten drei Monate sogar länger sind als die derzeitig ausgesetzte Speicherfrist, nach der Standortdaten für vier Wochen und alle anderen Verkehrsdaten – also auch IP-Adressen – für maximal zehn Wochen gespeichert werden sollen – also genau das, was der EuGH gekippt hat –, dann sind zumindest hier auch rechtliche Fragen und rechtliche Risiken zu betrachten und abzuwägen.

Wir sollten in jedem Fall nicht erneut das Risiko eingehen, mit einer gesetzlichen Regelung eine erfolgreiche Klage beim EuGH auf uns zu nehmen. Auch das hat etwas mit dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat zu tun.

(Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Und was will nun die SPD? – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Was will jetzt die SPD?)

Ich bin ganz beim Kollegen Fiedler. Es ist wichtig, dass etwas gelingt. Eine rechtskonforme und gerichtsfeste Lösung muss unser Ziel sein.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wie soll die Lösung denn aussehen, Herr Kollege?)

Und der Union kann ich im Übrigen angesichts ihrer Blockade im Bundesrat beim Sicherheitspaket nur zu etwas mehr Selbstreflexion in dieser Debatte raten.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Für die Unionsfraktion hat nun Dr. Günter Krings das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618756
Wahlperiode 20
Sitzung 203
Tagesordnungspunkt Mindestspeicherung von IP-Adressen, StPO
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta