05.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 203 / Zusatzpunkt 10

Beatrix von StorchAfD - Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit über 30 Jahren gibt es in Deutschland bei der Abtreibung einen gesellschaftlichen Kompromiss – er beruht auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 –: Der Lebensschutz des Ungeborenen hat uneingeschränkten Verfassungsrang, aber Abtreibung ist bis zum dritten Monat straffrei.

Das verlangt beiden Seiten viel ab. Aber das hat den gesellschaftlichen Frieden erhalten, und den wollen Sie jetzt abfackeln. Sie wollen den Schutz für das ungeborene Leben abschaffen, und zwar aus rein ideologischen Gründen. Praktische Gründe gibt es nicht.

Frauen können ja jetzt schon straffrei das Leben ihres ungeborenen Kindes beenden. Ich persönlich finde das furchtbar. Aber die AfD trägt den gesellschaftlichen Kompromiss zu § 218 StGB mit und will ihn nicht verschärfen, geschweige denn abschaffen oder schreddern, anders als die Presse es behauptet. – Geschenkt!

(Beifall bei der AfD sowie der Abg. Robert Farle [fraktionslos] und Thomas Seitz [fraktionslos])

Die Resteampel will nun nach der Verwüstung Deutschlands in ihren letzten Zuckungen auch noch den ultimativen Kulturkampf ausrufen – unter bewusstem Verfassungsbruch. In ihrem Antrag heißt es:

„Die Beendigung einer Schwangerschaft … wird bis zum Ende der zwölften Woche … grundsätzlich rechtmäßig gestellt.“

Das steht im krassen Gegensatz zum Verfassungsgerichtsurteil – ich zitiere daraus –:

„Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft … als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein.“

Dieses „muss“ ist eindeutig, völlig eindeutig. Das Gericht begründet das mit Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, auch die Würde des ungeborenen Menschen. Sie dürfen die Abtreibung gar nicht rechtmäßig stellen. Das Verfassungsgericht hat das ausdrücklich untersagt.

Sie wissen das, aber Sie machen es trotzdem. Sie bringen ein verfassungswidriges Gesetz ein.

(Nicole Höchst [AfD]: Schande!)

Und was sagt die CDU dazu? Zur Erinnerung: Das C in CDU steht nicht für „Cornflakes“ oder „Camembert“, sondern für „christlich“. Aber Herr Merz – anders als die Rednerin der Union – sagt zu der Abschaffung des § 218 StGB: Das können wir überprüfen,

(Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Nein! – Dorothee Bär [CDU/CSU]: Hat er gar nicht gesagt!)

wegen des gesellschaftlichen Wandels. Aber bitte erst nach der Wahl.

(Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Eine Lüge! – Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Eine wirklich üble Lüge!)

Vor der Wahl will er die christlichen Wähler nicht verprellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat ein salomonisches Urteil gefällt: Der Lebensschutz hat theoretisch uneingeschränkt Verfassungsrang, aber Frauen können praktisch straflos abtreiben. – Das reicht den Kulturrevolutionären aber nicht. Frau Wegge, was Sie hier gerade abgeliefert haben, das war so erschütternd.

(Leni Breymaier [SPD]: Das war so gut!)

Dieses Geschrei, diese Aggressivität

(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kennen Sie gar nicht!)

und diese Freude, die – wie man das Gefühl hat – Sie empfinden, wenn Ungeborene getötet werden, diese Aggressivität ist dem Thema völlig unangemessen.

(Beifall bei der AfD sowie der Abg. Robert Farle [fraktionslos] und Thomas Seitz [fraktionslos])

Die AfD, nur die AfD, –

Frau von Storch, Ihre Redezeit ist um.

– steht für eine Kultur des Lebens, vor der Wahl und nach der Wahl.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD sowie der Abg. Robert Farle [fraktionslos] und Thomas Seitz [fraktionslos])

Das Wort hat Leni Breymaier für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618845
Wahlperiode 20
Sitzung 203
Tagesordnungspunkt Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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