05.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 203 / Zusatzpunkt 10

Susanne HierlCDU/CSU - Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Vorredner so hört: Es gibt so viel an Fake News, was man klarstellen müsste,

(Dorothee Bär [CDU/CSU]: Ja!)

wozu meine vier Minuten Redezeit leider nicht reichen. Aber vielleicht fange ich mal mit Frau Wegge an: Es ist heute kein guter Tag – für die Frauen nicht und für die Ärzte nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es ist auch nicht die Zeit, um Geschichte zu schreiben. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie den offenen Brief der Frauenärzte, der uns alle erreicht haben sollte.

(Dorothee Bär [CDU/CSU]: Ja! Genau! Super Brief!)

Da wird mit vielen Ihrer Fake News aufgeräumt, zum Beispiel damit, wie es mit der ärztlichen Versorgung ausschaut, und auch damit, ob Ärzte Abtreibungen vornehmen wollen und was das Strafrecht für eine Rolle spielt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sonja Eichwede [SPD]: Die Studie wurde von Jens Spahn in Auftrag gegeben! – Leni Breymaier [SPD]: Sie kommen doch aus Bayern! Wie viele gibt es denn da? Vier!)

Und wir haben bei uns in Bayern ein Sprichwort: Wer schreit, hat unrecht. – Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Nicole Höchst [AfD])

Sie versuchen hier, kurz vor Schluss der vorzeitig endenden Legislaturperiode noch überhastete Neuregelungen zum Schwangerschaftsabbruch mit einzubringen. Seit Beginn der Legislatur wurden uns scheibchenweise Änderungen rund um das Thema „reproduktive Selbstbestimmung“ vorgelegt, immer unter dem Hinweis der Notwendigkeit der Anpassung des Rechts an vermeintliche gesellschaftliche Realitäten, immer unter dem Hinweis auf die vermeintliche Verletzung der Grundrechte der betroffenen Frauen. Es begann mit der Abschaffung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch,

(Leni Breymaier [SPD]: Das stand im Koalitionsvertrag!)

danach gab es Einschränkungen von Demonstrationen vor Schwangerschaftsberatungsstellen.

(Leni Breymaier [SPD]: Das stand auch im Koalitionsvertrag!)

Und nun also der Vorstoß zur Änderung des § 218.

Jetzt mag der Vorschlag weniger radikal sein als das, was wir vielleicht nach der Vorlage des Gutachtens der Kommission, die durch die Ampel eingesetzt wurde, vermutet hatten. Aber Sie bleiben Ihrem Schema treu: In kleinen Schritten werden bestehende Regelungen aufgeweicht, um dann, wenn der erste Schritt getan ist, weiter gehende Ziele zu verfolgen.

Der Bericht der Kommission, auf den Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf auch beziehen, hat sich noch mit anderen Themen beschäftigt, nämlich der Eizellenspende und auch der Leihmutterschaft. Jetzt frage ich mich: Ist der Gesetzentwurf, den wir heute hier liegen haben, die Vorbereitung auf das, was uns in Zukunft erwartet,

(Leni Breymaier [SPD]: Sie sind einer großen Sache auf der Spur! – Dorothee Bär [CDU/CSU]: Natürlich! Natürlich!)

am Ende vielleicht die Kommerzialisierung der Mutterschaft?

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat doch gar nichts miteinander zu tun!)

Die geltende Rechtslage zu § 218 ist das Ergebnis eines langen Prozesses mit vielen Diskussionen um ein hochemotionales Thema, nämlich der Grundrechtsabwägung zwischen dem Wunsch der werdenden Mutter nach Selbstbestimmung und dem Schutz des ungeborenen Kindes, das nicht für sich sprechen kann. Es ist ein hart errungener Kompromiss, der für keine Seite eine gute Lösung darstellt; das haben wir heute auch schon öfter festgestellt. Aber genau deshalb ist er so wertvoll; denn er hat zur Befriedung des Konflikts beigetragen.

(Sonja Eichwede [SPD]: Nein!)

Ich werde auch nicht müde, zu wiederholen, dass große und gewichtige Entscheidungen, wie wir sie hier heute haben, eine breite gesellschaftliche Debatte und einen Konsens erfordern. Schauen wir Ihren Entwurf an – Sie haben das heute auch öfter schon gesagt –: Die Beratungspflicht wird beibehalten, aber Sie streichen die Dreitagesfrist. In dieser Ausgestaltung mit der Streichung der Dreitagesfrist zwischen Beratung und Eingriff verliert die Idee der Beratung ihren Sinn.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Nicole Höchst [AfD])

Denn es gibt keine Notwendigkeit mehr, über das Gespräch zu reflektieren. Aber vielleicht möchten Sie mit dieser Änderung die komplette Abschaffung der Beratungspflicht vorbereiten.

(Dorothee Bär [CDU/CSU]: Natürlich! Natürlich!)

Unser gemeinsames Ziel sollte es doch eigentlich sein, dass die Frauen erst gar nicht in diese Konfliktsituationen kommen. Wir wollen die Frauen dabei unterstützen, zum Beispiel durch die kostenfreie Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

und verstärkte Aufklärung, so wie wir das in unserem Antrag vom März 2022 schon beantragt und vorgeschlagen hatten. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten, statt ohne Not einen guten Kompromiss aufzukündigen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die nächste Rednerin ist Heidi Reichinnek.

(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNISS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618857
Wahlperiode 20
Sitzung 203
Tagesordnungspunkt Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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