05.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 203 / Zusatzpunkt 10

Sevim DağdelenBSW - Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute diskutiert der Bundestag über den Strafrechtsparagrafen 218 – mal wieder. Man muss sich fragen: Warum haben die Antragstellerinnen und Antragsteller den Antrag nicht schon im April gestellt? Da hatte die von der Ampel eingesetzte Expertenkommission eindeutig gefordert, dass der § 218 aus dem Strafgesetzbuch herausmuss. Und Sie hatten damals noch eine Mehrheit. Diese Mehrheit haben Sie nicht genutzt. Dass Sie jetzt die Abstimmung in den beginnenden Wahlkampf legen, wirft einen Schatten auf das richtige Anliegen.

(Beifall bei Abgeordneten des BSW und des Abg. Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU] – Dr. Hendrik Hoppenstedt [CDU/CSU]: Da hat sie recht!)

Es ist nämlich richtig: Es ist höchste Zeit, dass die Abschaffung des § 218 vernünftig und ehrlich diskutiert wird. Und ja: Der Paragraf gehört aus dem Strafgesetzbuch gestrichen; denn er kriminalisiert Frauen und Ärzte. Auch dass der Abbruch noch immer nicht zum offiziellen Teil der medizinischen Ausbildung gehört, resultiert genau daraus.

(Zuruf der Abg. Annette Widmann-Mauz [CDU/CSU])

Die meisten Länder der westlichen Welt, selbst solche wie die katholischen Italiener, haben schon vor Jahrzehnten die Fristenlösung eingeführt, also das Recht auf einen selbstbestimmten Abbruch von ungewollten Schwangerschaften bis zur zwölften Woche, Deutschland dagegen bisher nicht.

Wir, das Bündnis Sahra Wagenknecht, stellen uns gegen die Kriminalisierung von Frauen. Auch wir sind für die Streichung aus dem Strafgesetzbuch.

(Beifall bei Abgeordneten des BSW, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Und wir finden: Das Recht, eine ungewollte Schwangerschaft abbrechen zu können, ohne Demütigung und ohne Lebensgefahr, ist elementar für jede Frau.

(Beifall bei Abgeordneten des BSW, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Beatrix von Storch [AfD]: Was ist denn mit der Lebensgefahr für das Kind?)

Das gilt für die Hälfte der Bevölkerung.

Ein Beratungsangebot finden wir sinnvoll. Schließlich ist es ein ungeborenes Leben, über das entschieden wird. Gerne hätten wir vom Bündnis Sahra Wagenknecht diesen Antrag mit eingebracht. Allerdings war das offenbar nicht erwünscht. An meine Kolleginnen und Kollegen, die diesen Antrag eingebracht haben, habe ich nur ein Wort: Wer Interesse an Mehrheiten in diesem Haus hat, der streckt die Hand aus und schließt nicht andere aus.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten des BSW – Zuruf der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Nächste Rednerin ist Josephine Ortleb.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618860
Wahlperiode 20
Sitzung 203
Tagesordnungspunkt Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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