05.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 203 / Zusatzpunkt 11

Christian BarteltFDP - Änderung des Transplantationsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste auf den Zuschauertribünen! Heute ist nicht das erste Mal, dass wir hier im Parlament über die Einführung einer Widerspruchslösung debattieren. Bereits 2020 wurde darüber abgestimmt, und damals hat sich die Entscheidungslösung durchgesetzt. Vier Jahre später muss man konstatieren, dass die Hoffnungen von damals sich leider nicht erfüllt haben. Zwar haben wir ein neues Spendenregister eingeführt – ich selbst bin dort auch registriert –, aber zu wenige Menschen in Deutschland sind meinem Beispiel gefolgt.

Die Zahl der registrierten Spender ist in Österreich und in Spanien um ein Vielfaches höher. Ein entscheidender Grund dafür könnte aus meiner Sicht die dort herrschende Widerspruchslösung sein.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation gab es 2023 bundesweit 965 Organspender. Das war eine leichte Verbesserung gegenüber 2022, aber die Spenderzahlen stagnieren schon länger, und betrachtet man die letzten zehn Jahre, gab es keine substanzielle Besserung. Dabei haben laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung circa 85 Prozent der Befragten eine grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende erklärt. Allerdings hat nur etwas mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland diesen kleinen Ausweis, und nur ein Teil von ihnen hat sich mittlerweile im Organspende-Register registriert. Sprich: Das existierende System ist leider sehr ineffektiv.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Dr. Armin Grau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich möchte das noch mal an ein paar Zahlen verdeutlichen. Im letzten Jahr wurden circa 2 900 schwerkranke Patienten durch eine dringend benötigte Organspende geheilt, oder ihnen wurde geholfen; aber circa 8 400 Menschen in Deutschland warten derzeit immer noch auf genau diese dringend benötigte Spende eines Organs oder mehrerer Organe. Rund 208 000 Menschen sind im Register eingetragen, das heißt nur jeder 400. Mensch in Deutschland. Wir müssen uns also eingestehen, dass die derzeitige Regelung nicht zufriedenstellend ist – trotz aller gelaufenen Aufklärungskampagnen.

Ich bin als Liberaler bei der Sache sehr ambivalent; denn ich bin grundsätzlich dagegen, dass der Staat in meine Persönlichkeitsrechte eingreift, und auf den ersten Blick könnte eine solche Widerspruchsregelung so empfunden werden. In meinen Augen ist das bei der Widerspruchsregelung aber nicht der Fall; denn mit der Widerspruchsregelung wird die Selbstbestimmung nicht infrage gestellt.

(Dr. Armin Grau [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

Jeder Bürger könnte auch künftig von seinem Recht auf Widerspruch Gebrauch machen,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

und das einfach und vor allem niedrigschwellig. Darauf kommt es mir an.

Für mich gilt bei diesem Thema, Freiheit und Verantwortung zu vereinbaren, Verantwortung auch für diejenigen, die um ihr Leben kämpfen. Es ist heute schon mehrfach gesagt worden: Bis zu drei Menschen, die auf der Warteliste stehen, sterben jeden Tag. Sollte die Widerspruchsregelung im Bundestag erneut scheitern, wird sich das Parlament voraussichtlich frühestens im Herbst nächsten Jahres erneut damit beschäftigen. Mit Verlaub, das ist Zeit, die vor allem denjenigen, die auf so eine Organspende warten, nicht mehr gegeben ist. Darum auch mein Appell: Stimmen Sie unserem Gruppengesetzentwurf zu!

Vielen lieben Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erhält Tina Rudolph.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kristine Lütke [FDP])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618875
Wahlperiode 20
Sitzung 203
Tagesordnungspunkt Änderung des Transplantationsgesetzes
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