05.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 203 / Zusatzpunkt 12

Detlef SeifCDU/CSU - Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns einig: Das KRITIS-Dachgesetz ist notwendig und überfällig. Wenn Sie jetzt von „zügig“ reden, Herr Staatssekretär, dann muss ich sagen, dass das nicht in Einklang zu bringen ist mit dem bisherigen Verfahren. Es ist ein Trauerspiel, dass es die Bundesregierung nicht geschafft hat, einen tauglichen Gesetzentwurf vor Ablauf der europarechtlichen Frist im Oktober vorzulegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Jetzt sagen Sie: Kleine Nachlässigkeiten können große Folgen haben. Im Kölner Raum sagen wir: „Et hätt noch immer jot jejange.“

(Heiterkeit des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das scheint die Devise der Bundesregierung zu sein, wie man feststellt, wenn man sich diesen Gesetzentwurf mal anschaut.

Nach einer ersten Fassung im Juli 2023 wurde am 21. Dezember 2023 eine zweite Fassung in die Verbändeanhörung gegeben, also über die Weihnachtszeit und die Neujahrstage. Es wurde dann eine Frist bis zum 24. Januar 2024 gesetzt. Wenn man sich die Komplexität dieses Gesetzes mal anschaut, stellt man fest, dass dieser Zeitraum für die Unternehmen völlig unzureichend ist, um in die Materie einzudringen, die Komplexität zu erfassen und dann auch noch dezidiert Stellung zu nehmen.

Innerhalb des BMI – ich glaube, das ist ein Knackpunkt – wurde man sich nicht einig. Erst jetzt, neun Monate später, wurde der Gesetzentwurf im verbliebenen Rumpfkabinett beschlossen. Im Vergleich zum ersten Entwurf sind zwar einige Verbesserungen umgesetzt – beispielsweise Zuständigkeiten der Bundesbehörden, Nachweisführung und Verfahren –, aber insgesamt bleibt viel zu viel offen, unbestimmt, vage und wird viel zu viel in die Zukunft vertagt.

Meine Damen und Herren, die Experten der AG KRITIS haben vollkommen recht, wenn sie sagen, dass das Gesetz offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt wurde. Der jetzige Entwurf birgt das Risiko für Unklarheiten und Überschneidungen zwischen Behörden. Durch die entstehenden Überschneidungen von KRITIS-Dachgesetz und NIS-2-Umsetzungsgesetz werden zusätzliche Unsicherheiten geschaffen.

Aber für mich ist ein Schwerpunkt, dass hier offensichtlich ein Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. An jeder Stelle, an jeder Ecke in diesem Entwurf werden wichtige Regelungen nicht getroffen, sondern in Rechtsverordnungen delegiert. Das betrifft die Festlegung von weiteren kritischen Dienstleistungen, die Bestimmung der kritischen Dienstleistungen bei den Sektoren nach § 4 Absatz 1 KRITIS-Dachgesetz und die Bestimmung von Kategorien von Anlagen und Schwellenwerten. So geht es nicht.

In der jetzigen Ausgestaltung kann sich das Gesetz zu einem Bürokratiemonster entwickeln. Das sollten sich auch die Unternehmen vor Augen halten. Wir alle sollten doch ein Interesse daran haben, Bürokratie möglichst abzubauen und nicht noch zusätzlich solche Gesetzeswerke zu schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft – ich dachte, Sie, Herr Staatssekretär, hätten das jetzt mal proaktiv angesprochen – wird wie bei einem Voodoo-Zauber in den Raum gestellt. Der Normenkontrollrat betont an dieser Stelle:

„Die Darstellung der Regelungsfolgen ist weder nachvollziehbar noch methodengerecht.“

Die Darlegung

„entspricht in keiner Weise … den verbindlichen Anforderungen der Erfüllungsaufwandsmethodik der Bundesregierung.“

Der Normenkontrollrat stellt ausdrücklich fest, dass „politische Entscheider“, also wir, „und Betroffene kein realistisches Bild der Regelungsfolgen“ in diesem Gesetzentwurf und durch diesen Gesetzentwurf erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU – Marc Henrichmann [CDU/CSU]: Oh!)

Die verbleibende Zeit in der Legislaturperiode reicht nicht aus, um die Mängel in diesem Entwurf nachzubessern. Die Union kann dem Ampelmurks deshalb nicht zustimmen.

(Marianne Schieder [SPD]: Na, na, na! – Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber sehr, sehr traurig, dass Sie das nicht verstehen wollen!)

Und wenn eine Sicherheitslücke durch die Nichtverabschiedung des Gesetzes bestehen sollte – wie ja immer wieder von Ihnen in den Raum gestellt wird –,

(Sebastian Hartmann [SPD]: … übernimmt die Union die Verantwortung!)

dann handelt es sich um eine hausgemachte Restampelsicherheitslücke.

(Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und Sie wollen das einfach aussitzen, Herr Kollege? Super!)

Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.

Wir werden uns jedenfalls nicht daran beteiligen, so ein Gesetz zu verabschieden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Arbeitsverweigerung!)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile: Wenn ich das aus meinem Blickwinkel richtig sehe, telefoniert der Kollege Teutrine hier im Plenarsaal. Herr Kollege, entweder Sie verlassen den Saal, oder Sie bekommen von mir ein Ordnungsgeld.

(Abg. Jens Teutrine [FDP] verlässt den Plenarsaal)

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Lars Castellucci [SPD])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618890
Wahlperiode 20
Sitzung 203
Tagesordnungspunkt Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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