Steffen JanichAfD - Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst im Oktober dieses Jahres haben wir an dieser Stelle das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz beraten. Der Brandanschlag der linksextremen „Vulkangruppe“ auf die Stromversorgung in Grünheide, das Besetzen der Flughäfen Köln/Bonn, Frankfurt, Stuttgart und Berlin Brandenburg durch fanatische Klimaextremisten, aber auch das kürzliche Durchtrennen zweier Datenkabel in der Ostsee – ob fahrlässig oder vorsätzlich, sei mal dahingestellt – beweisen schmerzhaft, dass auch der notwendige Schutz unserer kritischen Infrastruktur vor physisch wirkenden Angriffen nichts an Aktualität verloren hat.
Es ist geradezu sinnbildlich, dass der Ampelregierung erst der Stecker gezogen werden musste, damit so ein wichtiges Gesetz wie das KRITIS-Dachgesetz endlich durch den Deutschen Bundestag beraten werden kann. Und es ist auch höchste Zeit, dieses Umsetzungsgesetz zu beraten. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist bereits Mitte Oktober abgelaufen.
Inhaltlich erinnert das KRITIS-Dachgesetz an das NIS-2-Gesetz, etwa was die Pflichten der Betreiber zur Registrierung bei den Behörden oder deren Meldepflichten angeht. Es ist auch sinnvoll, dass es nach dem KRITIS-Dachgesetz und nach dem BSIG eine einheitliche, zentrale Meldestelle für die Betreiber kritischer Anlagen für alle Arten von Angriffen gibt. Aber es ist nicht nachvollziehbar, warum der Anwendungsbereich dieses Gesetzes so viel weniger Betreiber von KRITIS-Anlagen umfasst, als NIS 2 dies tut.
Die hier nicht erfassten Betreiber von Anlagen in den Bereichen der Chemie, der Lebensmittelproduktion und im Bereich des Maschinen- und Fahrzeugbaus sind genauso vor physischen Angriffen zu schützen, wie es im Bereich der Cybersicherheit bereits getan wird. Gerade der entstandene Milliardenschaden in der Tesla-Fabrik in Grünheide aufgrund des linksextremen Brandanschlages verdeutlicht dies in beispielhafter Weise. Oder möchten Sie als Bundesregierung Tesla etwa nicht schützen, weil der erfolgreichste Afrikaner der Welt, Elon Musk, für Sie vielleicht nicht konform genug ist?
Wir als AfD finden, dass die konkreten Maßnahmen für die verbesserte Resilienz kritischer Infrastruktur nicht nur vorgeschlagen werden sollten. Nein, sie sollten obligatorisch sein.
(Beifall bei der AfD)
Auch zur Wahrung des Parlamentsvorbehalts sollte nicht die Exekutive, sondern der Bundestag selbst in diesem Gesetz festlegen, welche konkreten Maßnahmen die KRITIS-Betreiber umsetzen sollen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon 2019 darauf hingewiesen, dass die Zulässigkeit von Videoüberwachung durch nichtöffentliche Stellen sich ausschließlich nach den Vorgaben von Artikel 6 der DSGVO bemisst.
Die Bundesregierung versäumt es in diesem Entwurf zudem auch, Rechtssicherheit für die Videoüberwachung durch das Festlegen gesetzlicher Anforderungen hierzu zu schaffen.
Ebenso hätte sie die Chance gehabt, privaten Sicherheitsdienstleistern, welche die KRITIS-Infrastruktur bewachen sollen, zum ersten Mal gesetzliche Eingriffsbefugnisse zu übertragen. Nach wie vor stehen dem Bewachungsgewerbe im Ernstfall nämlich nur Jedermannsrechte zu.
Ich hoffe allerdings, dass wir dieses Gesetz noch in dieser Wahlperiode beschließen können, gern auch in verbesserter Form. Dann wird im Gesetzestext auf Seite 27 hoffentlich auch nicht mehr stehen: „Fehler! Keine Dokumentvariable verfügbar.“ – Nun ja, ein kleiner Formfehler.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos])
Vielen Dank, Herr Kollege. – Als nächstem Redner lauschen wir dem Kollegen Sebastian Hartmann, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7618893 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 203 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen |