05.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 203 / Zusatzpunkt 13

Kay-Uwe ZieglerAfD - Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen

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Herr Präsident! Werte Kollegen! Es geht in dem Antrag der Union um die Verbesserung der Situation von Menschen mit Seltenen Erkrankungen. Als selten gilt eine Erkrankung dann, wenn weniger als 5 von 10 000 Menschen betroffen sind. Da es aber mehr als 6 000 unterschiedliche Seltene Erkrankungen gibt, liegt die Gesamtzahl der Betroffenen in Deutschland bei mehr als 4 Millionen. Das ist jeder 20. Deshalb unterstützt meine Fraktion natürlich jeden vernünftigen Antrag, der einen Beitrag leisten kann, die Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen signifikant zu verbessern.

(Beifall bei der AfD)

Deshalb brauchen wir eine intensive Förderung der Forschung und die gezielte Unterstützung bei der Entwicklung von geeigneten Arzneimitteln. Wir fordern eine sichere Versorgung durch ein Netz von Kompetenzzentren. Des Weiteren ist die Eigenbeteiligung für Erkrankte an den Gesundheitskosten dringend zu verringern. Zu guter Letzt brauchen wir die verstärkte Einbindung der Selbsthilfeorganisationen. Und vor allem müssen unsere Ärzte durch Ausbildungs- und Aufklärungsprogramme befähigt werden, Seltene Erkrankungen besser zu diagnostizieren und zu behandeln.

Meine Damen und Herren, beim Thema „Seltene Erkrankungen“ sollte man auch kurz über die dazugehörigen Arzneimittel, die sogenannten Orphan Drugs, sprechen. Unter Punkt 4 fordern Sie, „zu prüfen, inwiefern die Verwendung von Orphan Drugs … leichter genehmigt bzw. die Zulassung dieser Medikamente beschleunigt werden kann“. Nach dem Fachgespräch vom 6. November zum Thema „Orphan Drugs“ frage ich mich: Noch leichter? Noch schneller?

In der Stellungnahme des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, kurz IQWiG, heißt es dazu, dass bei der Hälfte aller verschriebenen Orphan Drugs ein „fiktiver Zusatznutzen“ nicht nachweisbar ist und bis zu einem Jahresumsatz von 30 Millionen Euro auch nicht überprüft wird.

Josef Hecken vom Gemeinsamen Bundesausschuss räumte im gleichen Fachgespräch ein, dass die Therapien extrem teuer seien. Nur 0,07 Prozent aller in Deutschland ausgestellten Rezepte entfielen auf Orphan Drugs. Diese stünden jedoch für 12,8 Prozent der gesamten Arzneimittelausgaben, also rund 7 Milliarden Euro pro Jahr, die Hälfte davon laut IQWiG – Sie erinnern sich – ohne Zusatznutzen. Da gibt es dann plötzlich Augentropfen für fast 80 000 Euro Jahresmedikation. Ein Medikament gegen eine seltene Stoffwechselerkrankung, das vorher 58,69 Euro pro Packung kostete, wird dann wirkstoffidentisch und unter neuem Namen für über 27 000 Euro pro Packung verkauft.

Werte Kollegen, das Ansinnen Ihres Antrags, liebe Union, ist richtig, aber auch anfällig für Missbrauch. Hier schlummert ein Milliardengeschäft für die Pharmaindustrie, die mit den Nöten der Betroffenen spielt und zulasten der Solidargemeinschaft hervorragende Geschäfte macht. Einen Hinweis auf diese Problematik hätte ich mir nach dem Fachgespräch im Ausschuss eigentlich von Ihnen gewünscht. Wenn Sie es wirklich ernst meinen, ergänzen Sie Ihren Antrag bitte. Streichen Sie im Sozialgesetzbuch V den Satz: Für Orphan Drugs gilt der Nutzen als belegt. – Zeigen Sie damit, dass Ihnen die Interessen der Bürger wichtiger sind als die der Pharmalobby.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ziegler. – Die Kollegin Martina Stamm-Fibich, SPD-Fraktion, hat ihre Rede zu Protokoll

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7618904
Wahlperiode 20
Sitzung 203
Tagesordnungspunkt Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen
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