Stephan BrandnerAfD - Aktuelle Stunde: Abschaffung Paragraf 188 StGB - Politikerbeleidigung
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, wir sind ganz gut besetzt. Wenn ich mal in die Reihen der anderen Fraktionen schaue, sieht das bei uns ganz gut aus.
Lassen Sie mich vorweihnachtlich mal mit einem Märchen anfangen. Es war einmal ein Königreich, nennen wir es Kollapsistan, mit allem Drum und Dran. Es gab einen König, nennen wir ihn Olaf, den Vergesslichen, einen Prinzen, nennen wir ihn Robert Schwachkopf I., seine bildhübsche, aber ziemlich dumme Gemahlin Prinzessin Anna, die Ahnungslose, eine böse, gruselige, durchtriebene Schwiegermutter Marie-Agnes und einen Hofnarren namens Karl der Verwirrte.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD)
Es gab auch dunkle, korrupte Mächte: die BlackRocker, geführt von Fritze, dem Plapperer, und Jens „Lass uns auf ne Villa Spahn“.
(Zuruf des Abg. Dr. Günter Krings [CDU/CSU])
Dieses Kollapsistan versank mangels qualifizierten Führungspersonals im Chaos, das überhaupt nur deshalb nicht vom Hofe gejagt wurde, weil die Geheimdienste, die Polizei und die Medien es schützten. Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Chaos war so groß, dass die Menschen weiter verarmten und wütend wurden. Die Herrschenden hingegen lebten in unvorstellbarem, verschwenderischem Luxus, in Saus und Braus, machten wegen fehlender Einnahmen horrende Schulden und hauten trotzdem Hunderttausende raus für Hoffotografen, die sie in strahlendem Lichte erscheinen lassen sollten, für Friseure, die am Tag so viel kosteten, wie viele arme Menschen in Kollapsistan nicht mal im Monat zur Verfügung hatten. Sie flogen mit Luxusjets, die das Volk finanzieren musste – wer sonst? – kreuz und quer durch die Weltgeschichte, machten Flugreisen, die andere Leute von der Entfernung her zu Fuß gehen. Die Staatsreligion huldigte dem Klimapharao, dem irrsinnige Gaben und Opfer bereitet wurden.
Das Ergebnis ist klar: Die Welt lachte über diesen inkompetenten Korruptionsstadl, und die Bürger in Kollapsistan ärgerten sich, schimpften und spotteten. Aber die Herrschenden machten nicht etwa bessere Politik, sondern verlangten drakonische Strafen für kritische Äußerungen.
(Beifall bei der AfD)
Meine Damen und Herren, bis hierhin ein Märchen mit allerdings aktuellem Bezug.
Auch in Deutschland regiert das Chaos. Die Bürger sind unzufrieden, machen sich durch rustikale, pointierte Äußerungen bemerkbar, und sie machen sich Luft. Aber die Regierenden regieren auch hier nicht etwa besser, sondern lassen die kritischen Bürger polizeilich verfolgen und durch Abmahnungen und gerichtlich einschüchtern. Über die Jahre hat sich ein Denunzianten- und Spitzelnetzwerk wie Mehltau über Deutschland gelegt, und die Regierenden haben für sich ein besonders schützendes Sonderrecht geschaffen wie diesen § 188 StGB, der da an der Tafel steht und der nur die Beleidigung von Politikern besonders bestraft, und zwar mit bis zu drei Jahren Haft. Drei Jahre! Wird ein einfacher Bürger beleidigt, droht dem Täter lediglich eine Strafe von einem Jahr.
Außerdem muss sich der normale Bürger selber darum kümmern und einen Strafantrag stellen. Beim Politiker, wie praktisch, geht das nach § 194 StGB automatisch. Und so kann es schon mal sein, dass von Amts wegen morgens bei vermeintlichen Regierungskritikern die Polizei in der Wohnung steht, so wie beispielsweise Mitte November bei einem ehemaligen Soldaten mit einem behinderten Kind, dem fast die Tür eingetreten wurde, nur weil er ein lustiges Foto von Robert Habeck geteilt hatte.
Dieses Sonderrecht wurde 2021 geschaffen als Maßnahme gegen Hass und Hetze und Rechtsextremismus von den Politikern, die jetzt davon profitieren. Mich persönlich erinnert das, muss ich ganz ehrlich sagen, an die staatsfeindliche Hetze im Strafgesetzbuch der DDR oder das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei aus dem Jahr 1934.
(Beifall bei der AfD)
Und genau die Politiker, die dieses Gesetz geschaffen haben, profitieren jetzt davon und verdienen sich damit eine goldene Nase. Es werden komische Start-up-Unternehmen gegründet, die nichts anderes tun, als unbescholtene Bürger abzumahnen, Abmahngebühren zu verlangen und dann fifty-fifty zu machen mit den Politikern. Wie durchsichtig ist so etwas, meine Damen und Herren. Allein Robert Habeck hat während seiner Amtszeit 800 Strafanzeigen erstattet, insgesamt Tausende von Strafanzeigen durch Baerbock, Strack-Zimmermann und wie sie alle heißen. Sie wehren sich nicht durch gute Politik. Sie wehren sich durch drangsalierende Maßnahmen.
(Beifall bei der AfD)
Insbesondere die FDP ist da auch noch vorne, habe ich gelesen. Die FDP betreibt solche Abmahnvereine, solche Abmahn-Start-ups, und ist auch noch stolz darauf.
(Katharina Willkomm [FDP]: Nein, nein, nein! Damit haben wir nichts zu tun! Das sind Privatleute!)
Meine Damen und Herren, wir Politiker sind nicht besonders schützenswert. Die Öffentlichkeit ist Teil unseres Jobs. Wir suchen die Öffentlichkeit. Wir suhlen uns in der Öffentlichkeit. Wir gehen mit Wonne in die Öffentlichkeit. Und warum sollen wir durch das Strafrecht besser geschützt werden als normale Menschen?
(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos])
Wir Politiker sind nicht die Schwachen, die den besonderen Schutz des Strafrechts benötigen. Wir sind keine Majestäten, keine Könige, keine Prinzen. Wir sind die Angestellten der Bürger, die uns wählen und bezahlen.
(Beifall bei der AfD sowie des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos])
Es muss also Schluss sein damit, dass Sie von den Kartellparteien sich über die Bürger erheben – Schluss mit dem Sonderrecht für Politiker, Schluss mit § 188 StGB, der Majestätsbeleidigung der Neuzeit, der nichts anderes ist als Ausdruck eines repressiv-autoritären Staatsverständnisses.
Deshalb: Gehen Sie mit uns den Weg! § 188 raus aus dem Strafgesetzbuch! Das ist zwar hier nur eine Aktuelle Stunde dazu. Aber der entsprechende Gesetzentwurf ist fertig und wird demnächst eingebracht.
(Axel Müller [CDU/CSU]: Wo ist er denn?)
Vielen Dank und frohe Weihnachten, wenn wir uns nicht mehr sehen sollten.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7619086 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 204 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde: Abschaffung Paragraf 188 StGB - Politikerbeleidigung |