06.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 204 / Zusatzpunkt 35

Axel MüllerCDU/CSU - Aktuelle Stunde: Abschaffung Paragraf 188 StGB - Politikerbeleidigung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht nur am heutigen Tag des Heiligen Nikolaus, sondern auch sonst würde so manchem Mitglied in diesem Hohen Hause und ganz besonders den Mitgliedern der antragstellenden Fraktion der AfD der Besuch eines Gottesdienstes guttun.

(Stephan Brandner [AfD]: Wir haben keinen Antrag gestellt! Das ist eine Aktuellen Stunde! Lernen Sie mal die Unterschiede! Es gibt hier gar keinen Antrag zum Debattieren!)

Denn die Verkündigung des Wortes Gottes bringt manches hervor, was einen die Woche über begleitet und mich heute durch Ihren Antrag der Aktuellen Stunde trägt.

(Stephan Brandner [AfD]: Ach! Der Antrag der Aktuellen Stunde! Die wird verlangt! Die wird nicht beantragt!)

Am letzten Sonntag legte der evangelische Dekan Dr. Martin Hauff in Ravensburg seiner Predigt die Bibelstelle Matthäus, Kapitel 21, Vers 10, zugrunde,

(Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: O Gott!)

wo geschrieben steht:

„Und als er in Jerusalem einzog, erregte sich die ganze Stadt und sprach: Wer ist der?“

Das Erscheinungsbild des Mannes, der auf einem Esel ritt und der sanftmütig daherkam,

(Stephan Brandner [AfD]: Sie reden jetzt über mich, oder?)

war ungewöhnlich, regte zu Gesprächen an. Mit Worten taten sie ihre Verwunderung kund. Er erregte ihre Aufmerksamkeit; er sorgte aber nicht für unbändige Aufregung.

Das unterscheidet sich fundamental von einer Unkultur der Diskussion,

(Stephan Brandner [AfD]: Fragen Sie mal Herrn Pofalla und Herrn Bosbach!)

wie wir sie seit einigen Jahren in den sogenannten sozialen Netzwerken erleben, die sich mehr und mehr hin zu einem Tummelplatz für Aufregerthemen verändert haben,

(Maja Wallstein [SPD]: Ja!)

in denen eines bestimmend ist: den anderen, der eine Meinung vertritt, die einem nicht passt, mit möglichst drastischen Worten niederzumachen, häufig einhergehend mit persönlichen Attacken wie Beleidigungen oder Bedrohungen.

(Stephan Brandner [AfD]: Pofalla zu Bosbach: „Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen!“!)

Beispielhaft sei hier eine Umfrage von Statista in Zusammenarbeit mit YouGov angeführt, in der 2 000 Personen befragt wurden. Unter den Anhängern von Union, SPD, Grünen und FDP vertraten drei Viertel die Meinung, dass es Personen des öffentlichen Lebens nicht akzeptieren müssten, im Internet beschimpft oder beleidigt zu werden. Unter AfD-Wählern und -Wählerinnen waren nur 43 Prozent dieser Ansicht; drei Fünftel aus dieser Gruppe finden das also völlig in Ordnung.

(Stephan Brandner [AfD]: Dieser Rückschluss ist nicht legitim!)

Die AfD schürt Hass und Hetze im Netz, und sie verschiebt seit Jahren die Grenzen des Sagbaren immer mehr in den Bereich des bis dahin Unsagbaren, mit dem Ziel, andere Meinungen zu unterdrücken bei gleichzeitiger Überhöhung der eigenen Ansichten.

Die erwartbare Reaktion der Betroffenen von solchen Attacken ist, sich herauszunehmen und zurückzuziehen. Das ist das Ziel. Dadurch wird von einer Minderheit, die die Plattform medial beherrscht, suggeriert, sie vertrete die Mehrheitsmeinung. Dass das nicht alles zufällig, sondern mit viel Steuerung im Hintergrund geschieht,

(Jörn König [AfD]: Verschwörungstheorie! – Mike Moncsek [AfD]: Jetzt sind wir gleich bei Putin! Pass auf! – Stephan Brandner [AfD]: Setzen Sie Ihren Aluhut ab!)

kann man wunderbar nachlesen in einem Buch von Anne Applebaum mit dem Titel: „Die Achse der Autokraten“. Die Autorin wurde dafür mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2024 ausgezeichnet.

(Stephan Brandner [AfD]: Sie müssen noch ein bisschen auf Trump rumhacken! – Zuruf des Abg. Stefan Keuter [AfD])

Weil die damalige, von Union und SPD geführte Bundesregierung in der letzten Wahlperiode dies erkannt hat, brachte sie in ein ganzes Gesetzespaket ein, das neben Änderungen im Netzwerkdurchsetzungs-, Telemedien- und BKA-Gesetz – wir haben das schon gehört – eben auch Verschärfungen im Strafrecht vorsah. Das betraf nicht nur den Tatbestand der Beleidigung, sondern auch den der Bedrohung und der Behinderung von Einsatzkräften.

Lediglich einen Paragrafen will die AfD jetzt noch schnell vor dem beginnenden Bundestagswahlkampf herausnehmen und abschaffen, nämlich den der Beleidigung von Personen aus dem öffentlichen Leben nach § 188 StGB, um im Bundestagswahlkampf so richtig in die Vollen gehen zu können. In der Praxis gab es in diesem Deliktsbereich bis dahin kaum Strafverfolgung,

(Stephan Brandner [AfD]: Dann kann er ja weg!)

zumal es sich um ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt handelte, bei dem die Strafverfolgung nur auf ausdrücklichen Antrag des Verletzten einsetzte. Das wurde geändert; das kann nun von Amts wegen geschehen, es sei denn, der Verletzte widerspricht. Viele Verletzte trauten sich nämlich aus Angst vor Repressalien gar nicht, einen Strafantrag zu stellen.

Der weitreichende Vorrang der Meinungsfreiheit bleibt nach einhelliger Meinung aller im Rechtsausschuss gehörten Sachverständigen von diesem Paragrafen völlig uneingeschränkt, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, unangetastet. Von einem „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ zu sprechen, wie es Vertreter der AfD auch heute hier getan haben, ist daher eine bewusste und irreführende Verkürzung.

(Stephan Brandner [AfD]: Wie ist das bei Cicero? Da steht das auch drin!)

Nebenbei bemerkt: Die AfD nimmt – die Frage wurde von meinem Vorredner, Kollege Carsten Müller, gestellt – die rechtlichen Möglichkeiten des § 188 StGB gerne in Anspruch, wenn sie glaubt, damit austeilen zu können, wie beispielsweise in einer Strafanzeige gegen den sächsischen Innenminister Armin Schuster.

(Stephan Brandner [AfD]: Das ist geltendes Recht! – Gegenruf des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach Mensch! – Zuruf des Abg. Mike Moncsek [AfD])

§ 188 StGB in seiner jetzigen Form ist ein Baustein einer Verteidigungsmauer zum Schutz der freiheitlichen Grundordnung, der mit dem heutigen Antrag herausgebrochen werden soll,

(Stephan Brandner [AfD]: Es gibt keinen Antrag, Herr Müller! Es gibt hier keinen Antrag! Wann begreifen Sie das endlich?)

um das von den Antragstellern in Wahrheit verhasste demokratische Gebäude zum Einsturz zu bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, von unseren gesetzgeberischen Zielen lassen wir uns deshalb nicht abbringen.

Ich wende mich direkt an die junge Zuhörerschaft da oben auf der Tribüne: Sie wissen, was Hass und Hetze im Netz bedeutet.

(Stephan Brandner [AfD]: Die wollen Sie nicht hören! Die wählen uns!)

Ich wende mich mit den Worten der eingangs erwähnten Sonntagspredigt an die junge Zuhörerschaft: Weniger Wut und Spaltung, stattdessen mehr Mut und Haltung sind gefragt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Mike Moncsek [AfD]: Wir werden hier gemobbt, denunziert usw.! Und das weiß die Jugend!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7619093
Wahlperiode 20
Sitzung 204
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde: Abschaffung Paragraf 188 StGB - Politikerbeleidigung
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