19.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 207 / Zusatzpunkt 6

Johannes FechnerSPD - Bundesverfassungsgericht (Änderung GG und BVerfGG), Abgeordnetengesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zu Beginn des Jahres sind in Deutschland Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger auf die Straße gegangen und haben für Freiheit, für Demokratie und für Rechtsstaatlichkeit gesorgt.

(Stephan Brandner [AfD]: Sie meinen die Bauern, oder? Die waren klasse, die Bauernproteste!)

Das war ein wichtiger Rückenwind für diese Reform. Vielen Dank an alle, die für Freiheit und Demokratie demonstriert haben.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wir haben diese Demonstrationen ernst genommen und zeigen heute mit dieser Grundgesetzänderung, dass unsere Demokratie wehrhaft bleibt und dass wir unseren Rechtsstaat noch besser gegen die Verfassungsfeinde absichern.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein Dankeschön auch von mir an die Kolleginnen und Kollegen der Grünen, FDP und CDU/CSU, insbesondere auch an Herrn Minister a. D. Buschmann. Sie und Ihr Haus haben einen großen Beitrag dazu geleistet, dass wir heute hier dieses Gesetz verabschieden können. Stellvertretend für alle Expertinnen und Experten geht der Dank an Herrn Karpenstein; den sehe ich oben auf der Tribüne. Herzlichen Dank für die Zuarbeit!

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben in Osteuropa gesehen, wie schnell der Rechtsstaat abgebaut werden kann und was dort an Tricksereien passiert ist. So konnten insbesondere mit Regierungsmehrheiten – mit einfachgesetzlicher Mehrheit – wichtige Strukturelemente des unabhängigen Verfassungsgerichts im jeweiligen Staat abgeschafft werden. Das haben wir gesehen. Wir werden dafür sorgen, dass diese wichtigen Strukturelemente zukünftig nur mit einer Zweidrittelmehrheit abgeändert werden können und regeln das deshalb im Grundgesetz.

Wir regeln konkret, dass nur noch mit Zweidrittelmehrheit wichtige Elemente geändert werden können, etwa die Altersgrenze. Den Ausschluss der Wiederwahl sichern wir ab. Wir sichern die Anzahl der Richter und der Senate, und wir sichern, dass bis zur Wahl eines Nachfolgers die Amtsgeschäfte von einem Richter fortgeführt werden können. Und – ganz wichtig – wir regeln, dass die Geschäftsordnungsautonomie beim Bundesverfassungsgericht bestehen bleibt, damit eben Tricksereien, wie sie die AfD gerne haben möchte und auch hier als Antrag stellt, nicht mit einfachgesetzlicher Mehrheit beschlossen werden können.

(Stephan Brandner [AfD]: In keinster Weise! – Zurufe von der AfD: Oh! Was? – Sozialdemokratische Fantasien!)

Das ist ein wichtiges Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wir heute hier vorliegen haben,

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ein Stoppschild für die destruktiven Kräfte, die wir in unserem Land sehen.

Ich möchte auch noch etwas dazu sagen, dass wir heute das Abgeordnetengesetz ändern. Wir sorgen dafür, dass wir klare Regeln haben, wie die Fraktionen mit den Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit umzugehen haben. Es ist gut, gerade in herausfordernden Zeiten, dass die Fraktionen finanziell gut ausgestattete Öffentlichkeitsarbeit betreiben und den Bürgern transparent erklären, wie die Positionen sind, wie wir hier entscheiden und was für Entscheidungen wir treffen.

Aber es muss auch ganz klar geregelt sein, dass diese Mittel nicht für Parteienfinanzierung und schon gar nicht für Wahlkampfzwecke missbraucht werden dürfen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Hört! Hört!)

Und da haben wir jetzt eine gute überparteiliche Regelung, klare Regeln und vor allem einen klaren Rückforderungsmechanismus gefunden. Es braucht Öffentlichkeitsarbeit, aber die Mittel dürfen nicht missbraucht werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Und weil wir uns ja in der Vorweihnachtszeit befinden – das ist die Zeit der Wunschzettel –, möchte ich auch sagen: Wir dürfen nicht stehen bleiben, wenn es um die Frage geht, wie wir unseren Rechtsstaat noch besser gegen die Verfassungsfeinde absichern. Wir sind weit entfernt von einer Staatskrise, aber es gilt die Losung „Wehret den Anfängen“. Deswegen müssen wir auch unseren Bundestag, und zwar durch unsere Geschäftsordnung, noch besser gegen Verfassungsfeinde absichern. Wir dürfen nicht zulassen, dass Verfassungsfeinde die Möglichkeiten, die ihnen die Geschäftsordnung für die politische Arbeit bietet, missbrauchen und dass sie unsere Abläufe hier weiter verächtlich machen.

Deswegen: Lassen Sie uns alle noch mal darüber beraten und in uns gehen, sodass wir eine Reform der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages noch in dieser Wahlperiode verabschieden können. Das wäre eine ganz wichtige Maßnahme, um auch den Deutschen Bundestag besser gegen Verfassungsfeinde abzusichern.

Vielen Dank und fröhliche Weihnachten!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Marco Buschmann [FDP])

Als Nächste hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7619608
Wahlperiode 20
Sitzung 207
Tagesordnungspunkt Bundesverfassungsgericht (Änderung GG und BVerfGG), Abgeordnetengesetz
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