19.12.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 207 / Zusatzpunkt 11

Sascha MüllerDIE GRÜNEN - Steuerfortentwicklungsgesetz, Finanzmarkt

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Klimakatastrophe zwingt unser Wirtschaften zu einschneidenden Veränderungen. Gleichzeitig gehen Digitalisierung und der Siegeszug von KI voran. Der demografische Wandel macht sich deutlich bemerkbar. Und wir haben gelernt, wie fragil Wertschöpfungsketten sein können. Das alles bildet die Wirklichkeit ab, und diese muss gestaltet werden und kann gestaltet werden.

Mit der Wachstumsinitiative hatten wir gemeinsam im Sommer mehrere Bausteine vereinbart, die bei dem Veränderungsdruck für unsere Wirtschaft Unterstützung bieten sollten. Vieles davon sollte im Steuerfortentwicklungsgesetz kommen. Und nun? Nun ist nicht mehr viel davon übrig. Was wir alles streichen mussten, zulasten vor allem von Unternehmen, habe ich schon bei der Debatte zum Solidaritätszuschlag vorhin ausgeführt.

Mit der nun im Ausschuss beschlossenen Gesetzesvariante wird der Einkommensteuertarif geändert. Die Anpassung des steuerlichen Grundfreibetrags im Gesetzentwurf beruht wie immer auf den Ergebnissen des Existenzminimumberichtes und des Progressionsberichtes. Die kamen sehr spät. Als diese durch das Kabinett gingen, haben wir uns mit den endgültigen Werten beschäftigt und die letzten Details des Gesetzes beraten. Die parlamentarische Mehrheit haben wir dann aber aus bekannten Gründen verloren.

Dennoch sind wir froh, dass wir heute zumindest diese Änderung im Steuertarif beschließen können. Danach ist beispielsweise der im Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag für 2025 um 312 Euro auf nunmehr 12 096 Euro zu erhöhen. Die kalte Progression gleichen wir aus, und das Kindergeld und der Kindersofortzuschlag werden angehoben. Gerade Letzteres ist eine gute Nachricht für die vielen Familien mit nicht so hohen Einkommen, wobei wir uns auch hier mehr gewünscht hätten mit Blick auf das, was wir mal im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, eben um die Lücke zwischen der maximalen Ausnutzung des Kinderfreibetrages und dem Kindergeld kleiner zu machen.

Was leider auch nicht kommt, sind dringend nötige Neufassungen bei der Gemeinnützigkeit – nicht nur beim E-Sport, sondern auch bezüglich Rechtssicherheit für die gelegentliche politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen.

Wir bedauern die nicht stattfindende Reform der Lohnsteuerklassen. Fehlanreize bezüglich mehr Erwerbsarbeit, vor allem von Frauen, bleiben so im Steuersystem verankert. Das wollen wir, das sollten wir in der nächsten Legislaturperiode neu gestalten. Wir Grüne haben dafür geeignete Vorschläge gemacht.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Leni Breymaier [SPD]: Wir auch!)

Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass wir doch noch Bausteine aus der umfassenden Wachstumsinitiative umsetzen. Eine Gelegenheit könnte sich im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich bieten. Dabei handelt es sich um teils technische, aber zeitlich gebotene Änderungen. Diese sind politisch unumstritten.

Unsere Türen sind offen, wenn es darum geht, auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft, so wie wir es ja auch mit diesem Gesetz zum Teil machen, zu verbessern.

In diesem Sinne wünsche ich von meiner Seite frohe Feiertage und gute Einsichten!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7619794
Wahlperiode 20
Sitzung 207
Tagesordnungspunkt Steuerfortentwicklungsgesetz, Finanzmarkt
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