Nina ScheerSPD - Energiewirtschaftsrecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind jetzt viele Stichworte von Ihnen genannt worden, Herr Jung. Sie haben eine deutlich längere Redezeit als ich; deswegen kann ich nicht alle aufgreifen. Aber nur so viel: Sie hatten zuletzt mitgeteilt, dass Sie gerne etwas für die Windenergie tun möchten. Ich muss hier festhalten: Der von Ihrer Fraktion eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum Windenergieausbau, der heute nicht auf der Tagesordnung steht, sondern ohne Aussprache behandelt wurde, ist alles andere als der Entwurf eines Windenergiebeschleunigungsgesetzes; er ist vielmehr der Entwurf eines Windenergieverhinderungsgesetzes.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ihr Gesetzentwurf geht auch weit über das hinaus, was zurzeit in NRW an Problematik durch die Entscheidung des OVG Münster identifiziert wurde, und ist ein Angriff auf die Vorrangregelung für erneuerbare Energien, die wir als Ampelkoalition geschaffen haben. Er reicht weit in baurechtliche Regelungen hinein. Eine Grundsatzentscheidung gegen Windenergie: das ist der Tenor Ihres Gesetzentwurfs, und das lehnen wir ab.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben zudem angesprochen, dass wir bezüglich der Formulierungen zu CCS zögerlich wären. Sie wissen ganz genau, dass weitgehend Konsens bezüglich dessen besteht, was Sie hier gerade in den Mittelpunkt Ihrer Rede gestellt haben: dass es unvermeidbare Restemissionen bei Industrieanlagen, zum Beispiel für die Zementherstellung, gibt, und dass man für dieses Problem eine Lösung braucht.
Ihr Gesetzentwurf geht aber, was problematische Aspekte angeht, darüber hinaus. Wir haben im parlamentarischen Verfahren gleich zu Beginn adressiert, dass wir es nicht zulassen können, dass diese Abscheidetechnik mit dem Label „Klimaneutralität“ auch bei fossiler Energiegewinnung angewendet wird. Hier sehen wir tatsächlich Nachbesserungsbedarf. Es kann nicht sein, dass Sie der Öffentlichkeit verschweigen, dass Ihr Zugang zu dieser CCS-Technologie immer auch bedeutet, das Zeitalter der fossilen Energiegewinnung zu verlängern.
(Andreas Jung [CDU/CSU]: Das ist ein Gesetz der Bundesregierung!)
Das ist offenbar das eigentliche Motiv Ihres Vorstoßes.
Deswegen muss ich hier auch zurückweisen, dass es zielführend sein könnte, in dieser Lesart an diese Technologien heranzugehen. Denn dann würden wir in der Energiegewinnung zurückgeworfen und nicht vorangebracht.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Insofern kann hier nur mithilfe von Nachbesserungen an Gesetzen und Gesetzentwürfen gearbeitet werden. Das ist Ihnen auch bekannt. Das ist hier auch schon vielfach genannt worden.
(Jens Spahn [CDU/CSU]: Gesetzentwurf Robert Habeck!)
Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, was Auswirkungen auf die Gasspeicherumlage hat. Da besteht aus europarechtlicher Sicht – das ist schon erwähnt worden – tatsächlich ein Nachbesserungsbedarf, weil die Beibehaltung der jetzigen Rechtslage Schadensersatzforderungen nach sich ziehen könnte. Deswegen müssen wir eine Änderung vornehmen.
Ich danke, dass wir, die Koalition, diese Einigung zusammen mit Ihnen von der Union auf den letzten Metern dieser Legislaturperiode doch noch erzielen konnten. Ich bedauere sehr, dass die FDP-Fraktion die Handlungsnotwendigkeit nicht mehr erkennen wollte, obwohl wir da eigentlich auf einem gemeinsamen Weg gewesen waren. Aber wir haben jetzt mit der neuen Mehrheitskonstellation, die sich bei dieser Fragestellung ergeben hat, die Mehrheit, um die notwendige Rechtsanpassung vorzunehmen.
Heute werden in der Tat einige weitere Gesetzentwürfe von uns in erster Lesung beraten. Einer dieser Gesetzentwürfe behandelt die Flexibilisierung von Biogasanlagen und die Sicherung der Anschlussförderung. Wir machen das auch, um darauf zu reagieren, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien in der Tat massiv erfolgreich sind. Herr Jung, auch Sie haben ja konstatiert, dass wir da inzwischen große Erfolge zu verzeichnen haben – auch dank der Regelung, die wir in den letzten Jahren geschaffen haben. Es war den Vorgängerregierungen leider nicht möglich, solche Erfolge zu erzielen. Das haben wir jetzt geschafft.
Diese Erfolge zeigen aber auch, dass wir handeln müssen; denn wenn immer mehr erneuerbare Energien ins System kommen, dann kriegen wir auch immer mehr fluktuierende Energien ins System, dann muss man auch zu Flexibilität anreizen, und dann muss man auch zur Speicherung anreizen. Darauf muss reagiert werden. Deswegen haben wir hier einen Vorschlag geliefert. Wir wollen gerne bei der Bioenergie noch mehr in die Richtung gehen, in der sie tatsächlich diesen Flexibilitätsanforderungen entspricht. Ich höre heraus, dass wir da eine Einigung hinbekommen können.
Zu guter Letzt haben wir auch noch – es ist erwähnt worden – zum Bundesbedarfsplangesetz eine Änderung vorgelegt. In diesem Sinne steigen wir in die Beratungen ein.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Als Nächster das Wort für die FDP-Fraktion Konrad Stockmeier.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7619922 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 208 |
Tagesordnungspunkt | Energiewirtschaftsrecht |