Christian WirthAfD - Migrationspolitik
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Meine Damen und Herren von der Union, tatsächlich kann ich in Ihrem Antrag eine Lernkurve erkennen, wenn der Antrag ernst gemeint ist, was ich jetzt leider wieder nicht glaube.
Wollten Sie vor Kurzem noch an den europäischen Sekundärrechten wie der Dublin-III-Verordnung herumdoktern und im Wege der Rosinentheorie diejenigen an den deutschen Grenzen durchlassen, die sichere Staaten durchquert haben, ohne den gebotenen Asylantrag zu stellen, fordern Sie nunmehr endlich – ich zitiere –:
„… auch solche Personen … zurückzuweisen, die in einem anderen Mitgliedstaat … oder des Schengen-Raumes bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag … in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können.“
Meine Damen und Herren, das ist genau das, was unsere Gesetze fordern, nämlich in Artikel 16a Grundgesetz und § 18 Absatz 2 Asylgesetz. Niemand, der über einen Landweg nach Deutschland illegal einreist, ist auf der Flucht, da man in allen angrenzenden Nachbarstaaten bereits in Sicherheit ist.
(Beifall bei der AfD)
Ich predige seit Langem, dass wir das Primärrecht prüfen müssen, nämlich das EU-Vertragsrecht. Und wenn ich Ihnen bei dieser Erkenntnis behilflich sein konnte, freut mich das. Leider fehlt in Ihrem Antrag die rechtliche Begründung. Die können Sie aber auch gerne aus meinen Anträgen abschreiben; das machen Sie ja ganz gerne.
(Stephan Brandner [AfD]: Das andere schreiben sie ja auch ab!)
In Artikel 3 Absatz 2 des EU-Vertrages ist nämlich vereinbart, dass die EU-Mitgliedsländer offene Binnengrenzen gewähren und im Gegenzug die EU die Außengrenzen sichert, ein wirksames Asylsystem zur Verfügung stellt sowie die Einwanderung regelt und Kriminalität verhütet und bekämpft. In allen Punkten ist die EU krachend gescheitert,
(Beifall bei der AfD)
sodass wir deutsches Recht nicht nur anwenden können, sondern zwingend anwenden müssen – und das, bis die EU-Staaten endlich ein wirksames EU-Asylrecht auf die Beine gestellt bekommen. Damit meine ich nicht das neue gemeinsame Asylrecht, wenn es mal irgendwann kommt.
Auch Ihre übrigen Forderungen unterstützen wir: Asylverfahren in Drittstaaten, Abschiebungs- und Gewahrsamsregelungen verschärfen, den Familiennachzug aussetzen.
Und wenn man die Tage hört, dass das Außenministerium wieder über 150 000 Afghanen einfliegen möchte, greift man sich nur noch an den Kopf. Es sind natürlich sämtliche Aufnahmeprogramme zu stoppen.
Leider ist Ihr Antrag wieder mal ein Schaufensterantrag. Ich befürchte ein Déjà-vu-Erlebnis. Wenn man die Union in dieser Legislatur darauf angesprochen hat, warum nach 2015 die Massenmigration nicht durch Grenzschließungen beendet worden ist, lautete in der Regel die Antwort des innenpolitischen Sprechers – das ist aktuell Herr Throm –: Wir wollten ja, aber die SPD …!
Ich versichere Ihnen: Wenn die Union nach den Wahlen eine Koalition eingeht, werden wir Sie an diesen Antrag erinnern. Aber – Sie ahnen es – es wird wieder heißen: Wir wollen ja, aber der Koalitionspartner …!
Einen Politikwechsel, auch in der Migration, wird es nur mit der AfD geben.
Vielen Dank. Glück auf!
(Beifall bei der AfD)
Für die SPD hat der Kollege Dr. Lars Castellucci jetzt das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7619957 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 208 |
Tagesordnungspunkt | Migrationspolitik |