Johannes FechnerSPD - Cum-Ex-Geschäfte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Nur zur Einordnung: 2016 wurde in der Tat vorerst vorläufig darauf verzichtet, die Summen von der Warburg Bank einzufordern. Diesen Vorgang hat die Staatsanwaltschaft Köln in der damaligen Lage ausdrücklich – lesen Sie die Sitzungsprotokolle, lesen Sie die Befragungen! – für in Ordnung befunden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Cum-ex war ein großer Wirtschaftsskandal, einer der größten in Deutschland. Ich will an dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle sagen, die in den Staatsanwaltschaften und in den Gerichten dafür gesorgt haben, dass glasklar entschieden ist – das war wichtig –: Das war ein übler Steuerbetrug. Alle, die sich daran beteiligt haben, gehören hinter Schloss und Riegel. Vielen Dank für Ihre Hartnäckigkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Die Anfrage der CDU/CSU – ich kann es nicht anders sagen – ist schlicht eine Frechheit, und sie strotzt vor Unwahrheiten. Sie wollen Wahlkampf machen nach dem Motto: Wir werfen mit so viel Dreck auf den Kanzler, dass schon ein bisschen was hängen bleiben wird. – Man kann es nicht anders einschätzen.
(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Jaja, das sagt die SPD gerade!)
Gleich im ersten Satz der Großen Anfrage behaupten Sie – auch heute wieder –, die SPD hätte verhindert, dass es einen Untersuchungsausschuss gibt. Das ist grober Unsinn, das ist Blödsinn.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir achten die Oppositionsrechte, dazu gehört der Untersuchungsausschuss.
(Mechthilde Wittmann [CDU/CSU]: Minderheitenrecht!)
Und deswegen haben wir für einen Untersuchungsausschuss gestimmt, nämlich in Hamburg, wo die Vorgänge stattgefunden haben.
(Matthias Hauer [CDU/CSU]: Das haben aber nicht Sie zu entscheiden!)
Deswegen sind die Kolleginnen und Kollegen dort in der Bürgerschaft für die parlamentarische Aufarbeitung zuständig.
Auch wir hier im Bundestag haben viele Gespräche mit Ihnen geführt. Wir hatten Ihnen ausdrücklich angeboten, die Fragen, die von den Expertinnen und Experten als verfassungsgemäß angesehen wurden, hier im Deutschen Bundestag selbstverständlich in einem Untersuchungsausschuss zu behandeln.
(Michael Schrodi [SPD]: Sehr richtig! – Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Warten Sie mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab!)
Sie sind hart geblieben. Sie hatten Schaum vor dem Mund. Ihnen ging es nur um Wahlkampftaktik.
(Beifall bei der SPD)
Deswegen war es richtig, dass wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu diesen Fragen abgelehnt haben.
(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Sie haben ja Erfahrung mit Verfassungsgerichtsurteilen! Warten Sie mal ab, Herr Fechner!)
– Sie sagen gerade: Verfassungsgerichtsurteil. Da will ich mal festhalten: Beim KTF haben Sie gewonnen.
(Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU]: Sie haben dreimal verloren!)
Abgesehen davon haben Sie alle wichtigen Verfassungsklagen verloren. Die Opposition hat geklagt, dass wir Ausschussvorsitzende abgewählt haben. Wir haben gewonnen. Sie haben gegen das Wahlrecht, gegen die Nichtzuteilung der Direktmandate geklagt und übelst gezetert. Wir haben gewonnen.
(Lachen des Abg. Fritz Güntzler [CDU/CSU] – Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Falsch! Falsch! Falsch! – Mechthilde Wittmann [CDU/CSU]: Unglaublich!)
Und Sie wollten, dass in Berlin überall gewählt wird. Wir haben gesagt: nur dort, wo tatsächlich Fehler passiert sind. – Auch da haben Sie verloren. Und jetzt stellen Sie sich hierhin und behaupten, wir hätten gegen die Verfassung verstoßen oder Oppositionsrechte missachtet.
(Anke Hennig [SPD]: Das ist lächerlich!)
Das ist auf keinen Fall wahr, und das muss hier so klargestellt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD – Anke Hennig [SPD]: Genau!)
In der Sache geht es darum, dass einige wenige Fragen im Antrag der CDU/CSU auf Einrichtung des Untersuchungsausschusses darauf abzielten, Vorgänge, die in Hamburg stattgefunden haben, hier im Bundestag zu beurteilen. Wir haben dazu eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Die Sachverständigen – ich darf zwei zitieren – haben glasklar gesagt, zuerst Professor Schönberger:
„Dazu müssen wir noch mal betonen, dass hier die Verfassungswidrigkeit sehr deutlich vorliegt … Der Bundestag darf keinen verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss einsetzen.“
Und Frau Professorin von Achenbach hat gesagt:
„Die Länder sind gegenüber dem Bund eigenständige Rechts- und Verfassungsordnungen mit eigenen Hoheitsbereichen und dementsprechend wird auch das Untersuchungsrecht des Bundestages durch die Eigenstaatlichkeit und Verfassungshoheit der Bundesländer eingeschränkt.“
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Matthias Hauer [CDU/CSU]: Zitieren Sie doch mal die anderen!)
So klar muss man es auf den Punkt bringen. Dort, wo wir zuständig sind – in Hamburg –, hat die SPD sich dafür eingesetzt, dass ein Untersuchungsausschuss kommt.
Sie kommen zum Ende, bitte, Herr Kollege.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Frauke Heiligenstadt [SPD]: Fakten! Fakten statt Lügen!)
Das Wort hat Matthias Hauer für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7628754 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 210 |
Tagesordnungspunkt | Cum-Ex-Geschäfte |