Wolfgang KubickiBundestagsvizepräsident - Wahlen zu Gremien
Ich rufe auf die Zusatzpunkte 12 und 13:
Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin
Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes
Wir kommen nun zur geheimen Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin im ersten Wahlgang mit einer Stimmkarte in der Farbe Grün sowie zur offenen Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit einer Stimmkarte in der Farbe Weiß. Hierfür benötigen Sie Ihren blauen Wahlausweis aus Ihrem Stimmkartenfach. In der Abgeordnetenlobby erhalten Sie die beiden Stimmkarten. Da die Wahl des Stellvertreters der Präsidentin geheim durchzuführen ist, erhalten Sie für diese Wahl zusätzlich einen grünen Wahlumschlag.
Sie können bei diesen Wahlen auf beiden Stimmkarten zu den aufgeführten Kandidatenvorschlägen ein Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ machen. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen auf den Drucksachen 20/14362 und 20/14363 vor.
Die grüne Stimmkarte ist in den grünen Wahlumschlag zu legen. Dies muss in der Wahlkabine erfolgen. Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte zuerst der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis. Nur durch die Abgabe des Wahlausweises kann der Nachweis der Teilnahme an der Wahl erbracht werden. Erst danach werfen Sie den grünen Wahlumschlag sowie die weiße Stimmkarte in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen. Gewählt ist jeweils, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 367 Stimmen erhält.
Dann muss ich ganz kurz noch mal alle Beteiligten, auch die draußen, aufrufen: Das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarte bei der geheimen Wahl stellt einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis dar und verletzt die Ordnung und Würde des Hauses. Ich behalte mir vor, auch bei nachträglicher Kenntnis von entsprechenden Verstößen Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen. Und Sie wissen: Untergrenze ist in diesem Fall ein Ordnungsgeld.
Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimmen 45 Minuten Zeit.
Ich sehe, die Schriftführerinnen und Schriftführer haben ihre Plätze eingenommen. – Ich eröffne die Wahlen. Die Schließung der Wahlen erfolgt um 19.59 Uhr.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/cvid/7629023 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 210 |
Tagesordnungspunkt | Wahlen zu Gremien |