Kerstin ViereggeCDU/CSU - Bundeswehr, Litauen, Soldatenrecht, Ukraine-Hilfe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Wehrbeauftragte! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat in den vergangenen Wochen und Monaten mit großem Engagement und voller Überzeugung an der Ausgestaltung des Artikelgesetzes „Zeitenwende“ mitgewirkt. Unsere Mitwirkung an diesem Gesetz zeigt nicht nur, dass wir unsere staatspolitische Verantwortung in diesen unsicheren Zeiten ernst nehmen – wir setzen sie auch konsequent in die Tat um. Denn wir stehen an der Seite derjenigen, die unser Land schützen und bereit sind, für unsere Freiheit und Sicherheit große Opfer zu bringen.
Ein zentraler Fokus unserer Verhandlungen lag auf der Verbesserung der Versorgung für schwer verwundete Soldatinnen und Soldaten, unabhängig von ihrer Statusgruppe zum Zeitpunkt ihrer Verwundung. Besonders wichtig war uns dabei die Gerechtigkeit innerhalb der Gruppe der Berufssoldaten. Künftig haben alle schwer verwundeten Berufssoldaten im Falle einer Dienstunfähigkeit Anspruch auf das Unfallruhegehalt oder das erhöhte Unfallruhegehalt, unabhängig davon, ob ihre Verwundung im Status eines Soldaten auf Zeit oder als Berufssoldat erfolgte. Diese Änderung gilt auch für bereits ausgeschiedene Berufssoldaten und ist ein Meilenstein in der Versorgungssystematik der Bundeswehr. Für viele ehemalige schwer verwundete Soldaten bedeutet dies nicht nur eine dringend benötigte finanzielle Entlastung, es ist vor allem die längt überfällige Anerkennung ihres aufopferungsvollen Dienstes für unser Land.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Und doch müssen wir ehrlich sein. Die vollständige Angleichung der Versorgungsansprüche zwischen Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten nach dem Erleiden einer Wehrdienstbeschädigung konnte in diesem Gesetz nicht erreicht werden. Aber wir haben auch hier Fortschritte erzielt. Die Erhöhung der Grundbeträge der Ausgleichszahlung auf 50 000 Euro plus 7 500 Euro für jedes vollendete Dienstjahr vor dem Dienstunfall ist ein bedeutender Schritt nach vorn. Insbesondere für jene, die in den ersten Jahren ihrer Dienstzeit verwundet wurden, bedeutet die Anhebung des Grundbetrags um 20 000 Euro eine spürbare Verbesserung. Doch eines ist klar: Das kann nur ein Zwischenschritt sein. Die Überarbeitung des Status „Soldat auf Zeit“ bleibt bei uns eine Priorität, und wir werden in der kommenden Legislaturperiode weiter daran arbeiten.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Streichung der Einschränkung bei einer sehr gefährlichen Diensthandlung aus der Regelung zur einmaligen Unfallentschädigung. Diese Änderung, die wir als Union angestoßen haben, reduziert unnötige Bürokratie, verhindert langwierige Klagen und sorgt dafür, dass unsere Soldaten im Ernstfall die Unterstützung erhalten, die sie verdienen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Besonders stolz sind wir auf die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen für pensionierte Berufssoldaten. Was über Jahre hinweg als unüberwindbares Hindernis galt, haben wir endlich gelöst. Mit Inkrafttreten des Gesetzes fallen die Hinzuverdienstgrenzen weitestgehend weg. Das ist ein längst überfälliger Schritt, der sowohl die Attraktivität des Berufssoldatenstatus erhöht als auch den Arbeitskräftemangel adressiert.
Auch die finanzielle Wertschätzung unserer aktiven Soldaten wurde im Vergleich zum Regierungsentwurf verbessert. Die Konkurrenzregelung zwischen der Alarmierungsvergütung und dem Ausnahmetatbestandszuschlag wird endlich aufgehoben. Das bedeutet: Wer jederzeit einsatzbereit sein muss, wird für diese enorme Belastung auch angemessen entlohnt.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich beim Deutschen BundeswehrVerband und beim Bund Deutscher EinsatzVeteranen und natürlich auch bei den Vertreterinnen und Vertretern der demokratischen Parteien bedanken, mit denen wir gemeinsam an diesem Gesetz gearbeitet haben. Wir haben parteiübergreifend an einem Strang gezogen – für diejenigen, die tagtäglich für unsere Sicherheit einstehen. Dieses Gesetz ist ein Erfolg des Parlaments, ein Erfolg, auf den wir alle stolz sein können.
Doch ich möchte betonen: Unsere Arbeit ist noch nicht erledigt. Am 25. April letzten Jahres haben wir hier in diesem Haus ein Versprechen an unsere einsatzgeschädigten Veteranen gegeben: Es wird kein Weiter-so in der Veteranenpolitik geben, und wir stehen zu diesem Wort. Wir haben erste wichtige Schritte gemacht; aber der Weg ist noch lang. Solange es Soldaten gibt, die nicht die Unterstützung bekommen, die sie verdienen, solange es Veteranen gibt, die sich im Stich gelassen fühlen, so lange werden wir weiterkämpfen; denn sie haben es zweifelsohne verdient.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Als Nächster hat das Wort für die Bundesregierung der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Tobias Lindner.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7629158 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 211 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswehr, Litauen, Soldatenrecht, Ukraine-Hilfe |