31.01.2025 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 211 / Zusatzpunkt 29

Nina ScheerSPD - Energiewirtschaftsrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zunächst einen großen und umfänglichen Dank an Ingrid Nestle und auch an Andreas Jung aussprechen, dass wir es geschafft haben, uns auf dieses Energiepaket zu einigen. Danke auch an die Mitbeteiligten der übergeordneten Ebene, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, die noch auf den letzten Metern Einigungen erzielt haben. Wir haben da gut zusammengewirkt. Ich glaube, in der Öffentlichkeit haben nicht unbedingt viele erwartet, dass das jetzt noch möglich ist. Umso schöner ist es, dass wir das erreicht haben.

Wir haben in dem Energiepaket Regelungen sowohl zur Kraft-Wärme-Kopplung als auch zur Bioenergie beschlossen und die Anschlussförderung gesichert. Wir haben das Gesetz auf 90 Seiten eingeschrumpft, um das Wesentliche in den Mittelpunkt zu stellen, nämlich den enorm erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt auch gut zu integrieren. Das ist eine systemische Herausforderung, die wir mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes auf den Weg bringen. Wir haben noch eine weitere Novelle, und zwar zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, auf den Weg gebracht, auf die mein Kollege Andreas Mehltretter noch eingehen wird. Und wir haben eine Regelung zum Bau von Windrädern aufgenommen, um dem Wunsch, der von CDU/CSU und Grünen aus NRW an das Parlament herangetragen wurde, zu entsprechen.

Ich möchte kurz bei der Bioenergie einsteigen. Wenn wir jetzt nicht gehandelt hätten, hätte die Situation gedroht, dass viele Biogasanlagen einfach nicht mehr hätten laufen können und deren installierte Leistung somit entfallen wäre. Das wäre unverantwortlich gewesen; denn wir wissen, dass bei Verlust von Bioenergieanlagen diese wahrscheinlich teilweise durch fossile Energien ersetzt würden. Das wäre das Gegenteil von Energiewende. Deswegen mussten wir da ran.

Wir hätten als SPD-Fraktion gerne mehr erreicht. Es ist ein Kompromiss. Ich finde es sehr bedauerlich – das muss ich jetzt einmal sagen; auch wenn die Zusammenarbeit mit Bündnis 90/Die Grünen, unserem Koalitionspartner, immer sehr gut ist –, dass Bündnis 90/Die Grünen bei der Bioenergie – ich sage es mal ein bisschen salopp – sehr auf der Bremse standen. Wir haben ab und zu Differenzen, leider auch bei der Bioenergie. Ich bedaure das sehr und hätte es mir anders gewünscht.

Wir haben dennoch einen Kompromiss gefunden. Es ist uns gelungen, die Ausschreibungen für Biomasseanlagen auf eine Größenordnung von 1 300 Megawatt zu erhöhen, die Ausschreibungsmengen anzuheben, eine Bagatellgrenze bei 350 kW einzuführen und eine Verlängerung der Fristen im Hinblick auf Flexibilitätsanforderungen zu installieren. Leider sind wir bei der Anhebung des Flexibilitätszuschlags bei 100 Euro geblieben. Auch da hätte man vielleicht noch ein bisschen mehr machen müssen. Aber gut, wir haben eine Vereinbarung hinbekommen, und das ist auf jeden Fall erst mal ein gutes Zeichen.

Im zweiten Block, den ich jetzt noch ansprechen werde, geht es um Änderungen beim Ausbau der Windenergie. Das war für uns als SPD-Fraktion kein Selbstgänger. Wir fanden die Vorlage der Union schlecht und auch unverantwortlich, weil sie weit über die Forderungen aus NRW hinausgeht und einen drastischen Einschnitt für die Windenergie bedeutet hätte. So etwas zu machen, ist für uns völlig indiskutabel. Denn dadurch hätten wir Investitionen, die Entstehung von Arbeitsplätzen und die Chance auf den Umstieg auf erneuerbare Energien, auf günstige Energie, auf heimische Energie blockiert. Das ist für uns nicht praktikabel.

Es gab aus NRW – Schwarz-Grün – ein starkes Begehren, Regelungen beim Ausbau der Windenergie zu ändern. Wir haben einen Kompromiss gefunden – minimal-invasiv – in einer geringfügigen Änderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz, das das berechtigte Interesse auf Vorbescheide eingegrenzt. Das gilt aber nicht für Repowering, und das gilt auch nicht für die Möglichkeiten der Kommunen, weiterhin auszubauen; das muss man auch einmal sagen. Das, was unter „berechtigtem Interesse“ zu verstehen ist, knüpft an § 3 Raumordnungsgesetz an.

Meine Redezeit ist nun am Ende. Ich möchte noch einmal bekräftigen, dass ich es sehr bedauerlich finde, wenn vonseiten der Union ein Weg eingeschlagen wird, die Windenergie zu bekämpfen. Windenergie ist weder hässlich – das ist keine Kategorie für die Energiewende – noch eine Übergangstechnologie; vielmehr ist sie die Chance auf saubere Energie. Und daran sollten wir arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat das Wort für die FDP-Fraktion Michael Kruse.

(Beifall bei der FDP)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7629176
Wahlperiode 20
Sitzung 211
Tagesordnungspunkt Energiewirtschaftsrecht
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