31.01.2025 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 211 / Zusatzpunkt 37

Otto FrickeFDP - Vormünder- und Betreuervergütung

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Herr Kollege Thies, erstens halten wir fest – –

Die Präsidentin ist auch noch da.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung, Frau Präsidentin. Großer Fehler! Das kommt davon, weil ich mich in Ihrer Nähe immer so wohlfühle, dass ich das gar nicht merke.

(Zurufe: Oh!)

Ja also, wenn man schon Fehler macht, dann muss man sich auch gut entschuldigen.

(Heiterkeit)

Sehr geehrter Herr Kollege Thies, dass Sie nicht im Rechtsausschuss gesessen haben, als wir das alles beraten und beschlossen haben, hat man gemerkt. Ich will im Hinblick darauf, dass Sie schon zehn Jahre länger als ich Anwalt sind, es damit verbinden, dass Sie sicherlich andere wichtige Dinge getan haben. Aber wir wollen doch ein paar Sachen an dieser Stelle richtigstellen.

Ich freue mich sehr darüber, dass, nachdem wir als FDP einen Antrag zu den 3 Milliarden Euro für die Ukrainehilfe durch den Bundestag gebracht haben, wir nun sogar einen solch umfangreichen Gesetzentwurf hier durch den Bundestag bringen – natürlich mit den Stimmen von SPD und Grünen. Ich danke an dieser Stelle auch sehr herzlich dafür, dass wir zeigen können, dass, wenn es um die Sache geht – wenn es übrigens in der Öffentlichkeit auch nicht hochgespielt wird –, man in der Lage ist, Kompromisse zu finden.

So sind wir in der Lage, für ganz viele – da haben Sie es richtig benannt – beruflich unterschiedlich Tätige im Bereich der Justiz etwas Gutes zu tun. Warum tun wir etwas Gutes? Das ist vielleicht wichtig für diejenigen, die sich nicht so sehr mit der Thematik auskennen. Am Ende sind alle, die im Bereich der Justiz beschäftigt sind, immer davon abhängig, dass ihre Gebühren angepasst werden, und das geschieht immer nachgängig. Wir haben das ganz stark während Corona und bei der Frage der damit verbundenen Einbußen gemerkt. Deswegen mussten wir und haben wir auch geschaut, wie wir das nachvollziehen können.

Heute machen wir sehr viel Technisches. Ich könnte jetzt viel zu Streitwerten und Vergütungstatbeständen erklären. Ich könnte was zu der Frage sagen: Wie ist der Vergleich mit den Steuerberatern, die natürlich eine Erhöhung bekommen haben, oder den Ärzten, die sie auch schon längst bekommen haben? Wahrscheinlich waren Sie gestern Abend an anderer Stelle, als wir noch einiges im Gesundheitsbereich beschlossen haben. Das hier vorliegende Gesetz umfasst eine längst notwendige Vollziehung der Anpassungen, die wir nicht vorgenommen haben, was auch daran lag, dass mit dem Ende der Ampel nicht die Möglichkeit bestand, hier sofort etwas zu beschließen. Und noch einmal: Ich finde es dann gut – und es gehört zur Demokratie dazu –, dass man das dann auch machen kann.

Ich fange mit der Betreuervergütung an; denn auch hier geht es um Teilhabe an unserer Gesellschaft und um Teilhabe am Recht. Ich bin froh, dass wir den Ehrenamtlichen und den Betreuervereinen helfen, hier die entsprechende Betreuervergütung anpassen und – Achtung, das will ich auch sagen – eine Vereinfachung des Vergütungssystems vornehmen. Diese Vereinfachung ist notwendig, damit man am Ende schneller zu Geld kommt. Außerdem haben wir enorme Probleme beim Nachwuchs im Bereich der Betreuer, und auch deswegen müssen wir an der Stelle etwas tun.

Meine Damen und Herren, zur Rechtsanwaltsvergütung. Ich will das ganz deutlich sagen: Ja, wir haben ein Riesenproblem beim Zugang zum Recht. Für diejenigen, die es nicht besser wissen, sondern glauben, dass die Gebühren, die sich nach den Gebührentatbeständen richten, das sind, was der Anwalt bekommt, will ich noch mal erklären: Es gibt einen Unterschied zwischen Einnahme und Gewinn. Das darf man bei dem Kostenapparat, den ein Anwalt ob der Sorgfaltspflichten, die er hat, bitte nicht vergessen.

Die Anpassungen sind notwendig. Gleichzeitig stehen wir aber vor dem Problem, dass gerade bei kleineren Mandaten die Frage ist: Lohnt sich das noch? Die alte Idee eines Mixes – kleines Mandat und großes Mandat; bei dem einen verdiene ich, um das andere mitzumachen – wird immer mehr wegfallen. Das fördert Legal Tech. Das muss es auch im Rahmen eines Wettbewerbes durchaus geben, wenn die entsprechenden Sorgfalten da sind. Aber es führt natürlich auch dazu, dass der – und das meine ich positiv – Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt, der um die Ecke, zu dem ich gehen kann, um meine täglichen Probleme zu lösen, immer weniger existiert, weil es für ihn in der Kostenstruktur keine Gewinnmöglichkeit gibt.

Hier schaffen wir die entsprechenden Anpassungen. Ich danke insbesondere dafür, dass wir das im Bereich des Familienrechts tun. Denn gerade hier war aufgrund des Verhältnisses von Bedeutung der Fälle und zeitlichem Aufwand der Fälle – der Anwalt ist hier nicht nur Anwalt, sondern, wie ich immer sage, auch Berater, Betreuer, Psychologe und vieles andere mehr – eine vernünftige Anpassung erforderlich.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren, es ist an der Stelle notwendig, dass wir das tun. Und da widerspreche ich der CDU/CSU ausdrücklich. Wenn du etwas tun kannst, was du machen musst – und das haben Sie dem Grunde nach anerkannt –, dann mache es auch! Stellt einen Antrag, dass ihr mehr haben wollt; dann kann man gucken, ob es eine Mehrheit findet oder nicht. Aber seitens der CDU/CSU sollte man doch wenigstens das, was man an der Stelle hinbekommen hat, unterstützen. Ich befürchte sogar, dass aufgrund Ihrer Äußerungen dahinter eigentlich ein anderer Plan steht.

Damit komme ich zum Schluss meiner Rede. Am Ende ist dieser Gesetzentwurf mit seinen, ich glaube, 18 Artikeln wieder von den Ländern abhängig. Es ist ein Zustimmungsgesetz. Wie es seit 1996 in diesem Hause der Fall ist, ist es mal wieder so, dass die Länder den Bund erpressen und sagen: Wir stimmen nur zu, wenn auch die Gerichtsgebühren erhöht werden.

Herr Brandner, wir stimmen ja nachher noch über den von Ihnen und der AfD eingebrachten Änderungsantrag ab. Wenn Sie fordern: „Keine Gerichtsgebührenerhöhungen!“, dann tun Sie den Anwälten einen Tort an. Sie sorgen dann am Ende nämlich dafür, dass die Länder auch die Erhöhung für die Anwälte killen, weil sie ihre Gebührenerhöhung nicht bekommen. Fraglich bleibt, ob die CDU/CSU dann wirklich so handelt, wie sie das jedenfalls hier im Bundestag macht. Da hoffe ich mal auf die Einsichtsfähigkeit der Ministerpräsidenten.

Meine Damen und Herren, zum Schluss: Es geht hier darum, dass wir das Recht und den Zugang zum Recht stärken. Denn wie heißt es so schön bei Schiller in der „Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande von der spanischen Regierung“: „Wenn das Recht nicht entscheiden kann, so tut es die Stärke.“

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Als Nächster hat das Wort für die AfD-Fraktion Stephan Brandner.

(Beifall bei der AfD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7629244
Wahlperiode 20
Sitzung 211
Tagesordnungspunkt Vormünder- und Betreuervergütung
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