31.01.2025 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 211 / Zusatzpunkt 37

Stephan MayerCDU/CSU - Vormünder- und Betreuervergütung

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Dieser Gesetzentwurf hat zwei Bestandteile, wie der Kollege Thies schon ausgeführt hat. Wir als CDU/CSU-Fraktion stimmen dem Bestandteil zu, der die Verbesserung der Vergütung der Rechtsanwälte beinhaltet, aber auch die Erhöhungen der Gerichtskosten. Auch die Vergütungen der Gerichtsvollzieher werden erhöht.

Das ist sachgerecht, das ist auch notwendig; die letzte Erhöhung hat zum 1. Januar 2021 stattgefunden. Seitdem hat die Inflation zugeschlagen. Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen. Gerade für die Feld-, Wald- und Wiesenanwälte sind die Kosten natürlich auch gestiegen, in Form von Mietsteigerungen, in Form von berechtigten Erhöhungen der Tarife für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere auch, um für jedermann den Zugang zum Recht zu gewährleisten, ist es notwendig, dass auch im ländlichen Bereich auch junge Rechtsanwälte die Möglichkeit haben, ein auskömmliches Einkommen zu verdienen. Dafür ist es notwendig, die Rechtsanwaltsgebühren anzupassen.

Ich habe Verständnis für Kritik seitens des Deutschen Anwaltvereins und auch der Bundesrechtsanwaltskammer, dass manches nicht in die Tat umgesetzt wird, insbesondere nicht die begehrte Dynamisierung der Rechtsanwaltsgebühren. Aber ich glaube, insgesamt kann man sagen, diese Anpassung geht in Ordnung, ist richtig, ist, wie gesagt, sachgerecht. Ich sehe nämlich schon mit einer gewissen Sorge, dass es insbesondere für junge Anwälte gerade im ländlichen Bereich nicht mehr so leicht möglich ist, überhaupt ein ordentliches Einkommen zu verdienen, um als Rechtsanwalt tätig sein zu können.

Zu dem anderen Bereich, der Vergütung der Betreuer, möchte ich schon deutlich sagen: Hier können wir deshalb nicht zustimmen und deswegen auch dem gesamten Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil diese Erhöhungen wirklich weit hinter dem zurückbleiben, was tatsächlich notwendig wäre. Es ist ja vom Kollegen Thies schon richtig gesagt worden: Die Erhöhungen basieren auf einer Berechnung aus dem Jahr 2019. Seitdem hat die Inflation kumuliert 19,7 Prozent betragen. Die vorgesehenen Erhöhungen für die Betreuer betragen gerade mal ungefähr die Hälfte, etwas mehr als 10 Prozent. Sie streichen sogar noch die inflationsbedingten Sonderzahlungen von 7,50 Euro pro Monat, die ab 2024 galten und bis Ende dieses Jahres befristet sind.

Herr Kollege Fricke, Sie haben sich so gelobt wegen der Entbürokratisierung, die Gegenstand dieses Gesetzes ist. Das ist mitnichten der Fall. Wichtige Begehren der Betreuungsvereine werden nicht umgesetzt, beispielsweise die Entbürokratisierung im Bereich der Rechtsaufsicht, die Stärkung der Selbstverwaltung.

(Otto Fricke [FDP]: Da war ich bei den Gebühren!)

Es ist ja das Begehren insbesondere auch der Betreuenden, eine Kammer zu etablieren.

(Otto Fricke [FDP]: Zustimmung! Aber ich war bei den Gebühren!)

Das wird nicht umgesetzt. Auch eine Reduzierung der Gesprächs- und der Genehmigungspflichten wird mit diesem Gesetz nicht erreicht.

(Otto Fricke [FDP]: Stimmt!)

Was mich schon sehr nachdenklich gemacht hat: dass das Bundesjustizministerium im letzten Jahr eine Umfrage unter den Betreuern gemacht hat und das Ergebnis war, dass über 35 Prozent der Betreuer angegeben haben, dass sie, wenn sich die Vergütungssituation nicht deutlich verbessert, ihre Betreuertätigkeit aufgeben werden. Deshalb ist meine Prognose – ich hoffe nicht, dass ich recht habe –: Wenn es so bleibt, wie es jetzt hier zur Beschlussfassung ansteht, dann werden viele Betreuungsvereine aufgeben, werden viele Berufsbetreuer aufgeben,

(Sonja Eichwede [SPD]: Nein, das werden sie nicht machen! – Otto Fricke [FDP]: Ohne sie gäbe es noch weniger!)

werden Ehrenamtliche sich aus der Betreuung zurückziehen, werden in der Folge deutlich mehr Kommunen, weil keine Betreuer mehr da sind, in der Pflicht sein, selbst die Betreuung zu übernehmen.

Ich sage ganz offen: Wir als CDU/CSU sind der Auffassung, wir brauchen hier einen großen Wurf. Den werden wir hoffentlich in Regierungsverantwortung in der neuen Legislaturperiode angehen –

(Sonja Eichwede [SPD]: Sie brauchen jetzt die Hilfen! – Awet Tesfaiesus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch noch ein Jahr!)

ich sage: auch für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Herr Kollege Fricke, Sie haben ein schönes Zitat gewählt. Ich möchte Ihnen entsprechend mit Johann Wolfgang von Goethe antworten: „Edel sei der Mensch, hilfreich und gut!“ Das trifft auf beide zu, sowohl auf die Rechtsanwälte als auch auf die Betreuer. Nur: Nur edel zu sein, reicht nicht. Man muss auch noch die entsprechende Vergütung bekommen.

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum stimmen Sie dann gegen die Erhöhung? Das ist doch ein Widerspruch! Sie stimmen gegen die Verbesserung!)

Dafür werden wir uns als CDU/CSU-Fraktion in der neuen Legislaturperiode einsetzen.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der SPD: Wir warten auf Ihren großen Wurf, der dann doch nicht kommt!)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7629248
Wahlperiode 20
Sitzung 211
Tagesordnungspunkt Vormünder- und Betreuervergütung
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