Bettina WiesmannCDU/CSU - Sexuelle Gewalt an Kindern, häusliche Gewalt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schließt sich tatsächlich ein Kreis politischer Bemühungen um mehr Schutz für Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch in allen seinen Ausprägungen. 2010 haben CDU, SPD, Grüne und FDP nach aufwühlenden Enthüllungen im Hessischen Landtag einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle an kirchlichen Einrichtungen und Reformschulen beschlossen.
Heute, 15 Jahre später, verabschieden ebendiese Parteien – zusammen mit unserer Schwesterpartei CSU – ein Gesetz, das das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, seine Aufgaben und Ausstattung, die Unabhängige Aufarbeitungskommission und den Betroffenenbeirat gesetzlich verankert.
Meine Damen und Herren, es ist ein gutes Gesetz geworden. Dafür danke auch ich den Sachverständigen aus der Anhörung, Ihnen, Frau Staatssekretärin Deligöz, und Ihrem Team aus dem Ministerium, natürlich genauso den Berichterstatterkollegen und -kolleginnen Denise Loop von den Grünen, Daniel Baldy von der SPD und Katja Adler von der FDP. Sie haben mit Sachkenntnis, politischem Willen und Einsatzbereitschaft dazu beigetragen, dass dies gelingen konnte.
Das Gesetz wird allen, die sich für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch und damit verbundener Ausbeutung einsetzen, helfen, solche Taten zu verhindern, und es wird dazu beitragen, dass Opfer ihre häufig lange zurückliegenden Traumata aufarbeiten können. Institutionen, die Angebote für Kinder machen, werden durch Schutzkonzepte dafür sorgen, dass die ihnen Anvertrauten nicht Opfer von Macht und sexueller Gewalt werden.
Gemeinsam haben wir erreicht, dass Opfer von sexuellem Missbrauch bis zu ihrem 100. Geburtstag – das wurde schon gesagt – das Recht auf Akteneinsicht haben. Die Unabhängige Beauftragte – auch von mir vielen Dank für Ihre Arbeit – wird als politisches Amt gestärkt. Ihre Berichte sowie die der Aufarbeitungskommission werden Kirchen, Sportverbände, Bildungsinstitutionen und viele private Träger von Angeboten für Kinder zur institutionellen Aufarbeitung und zu Schutzkonzepten nötigenfalls anhalten und sie dabei unterstützen. Das ist ein großer Erfolg für die Opfer und für alle Kinder heute und in Zukunft.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Weiter haben wir erreicht, dass die Medizinische Kinderschutzhotline, die Fachkräfte bei Verdachtsfällen rund um die Uhr berät, verstetigt und darüber hinaus die Unabhängige Beauftragte bei der Bekämpfung digitaler sexueller Gewalt von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, die wir vor einigen Jahren errichtet haben, unterstützt wird.
Meine Damen und Herren, nach der jüngsten Shell-Jugendstudie vertrauen Kinder und Jugendliche in hohem Maße weiter den Institutionen unseres Landes, mit Herausforderungen fertigzuwerden, die sie verunsichern. Dieses Vertrauen ist kostbar, und wir dürfen es niemals verspielen. Es ist deshalb gut, wenn die Institution Bundestag, angeführt von den Fraktionen der parlamentarischen Mitte, dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode noch beschließt. Ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung.
Der Antrag der AfD ist damit überflüssig.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat die Kollegin Cornelia Möhring für die Gruppe Die Linke.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7629275 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 211 |
Tagesordnungspunkt | Sexuelle Gewalt an Kindern, häusliche Gewalt |