18.03.2025 | Deutscher Bundestag / 20. EP / Session 214 / Tagesordnungspunkt 1

Martin SichertAfD - Änderung d. Grundgesetzes (Art. 109, 115, 143h, 87a)

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Vielen Dank. – Herr Dobrindt, ich bin noch etwas uninformiert. Das liegt an dem, was Ihre Kollegen im Gesundheitsausschuss am Sonntag gesagt haben.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Ja, Sie sind offensichtlich auch uninformiert. – Ihr Kollege aus der Union hat am Sonntag im Gesundheitsausschuss gesagt, als er darauf angesprochen wurde, dass Klimaneutralität ins Grundgesetz geschrieben werden soll, dass Sie noch gar nicht abschätzen können, was das für die Investitionen bedeutet. Der Vertreter der Grünen hingegen war sehr deutlich und hat gesagt: Jede Investition, die da getätigt wird, muss dem Zweck der Klimaneutralität dienen.

An Sie jetzt mal die Frage: Weiß die Union inzwischen, was es bedeutet, wenn dieser Zusatz der Klimaneutralität ins Grundgesetz kommt? So wie ich es bei den Grünen verstehe, bedeutet das, dass nämlich nicht das eintritt, was Sie hier gerade gesagt haben – wir werden unseren Wohlstand verteidigen; wir werden den Investitionsstau auflösen –, sondern dass wir einen noch größeren Investitionsstau bekommen und dass jede Infrastrukturmaßnahme künftig gefährdet ist. Denn wenn eine Infrastrukturmaßnahme dem Zweck der Klimaneutralität dienen muss, wie es der Kollege von den Grünen gesagt hat, dann gilt ja, dass man gegen jeden Autobahnneubau, gegen jede Autobahnsanierung usw. vor Gericht ziehen kann, dass man das alles stoppen kann, dass davon nichts finanziert werden darf, weil es nicht der Klimaneutralität dient.

Deswegen an Sie die konkrete Frage: Was bedeutet es, dass jetzt jede Investition dem Zweck der Klimaneutralität dienen muss, insbesondere für Infrastrukturprojekte wie beispielsweise Autobahnbau, Autobahnsanierungen, die wir in Deutschland vor uns haben?

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Dobrindt, Sie haben die Möglichkeit zur Erwiderung.

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Electoral Period 20
Session 214
Agenda Item Änderung d. Grundgesetzes (Art. 109, 115, 143h, 87a)
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