Alexander DobrindtCDU/CSU - Änderung d. Grundgesetzes (Art. 109, 115, 143h, 87a)
Sehr geehrter Herr Sichert, das, was Sie hier vorgetragen haben, ist – mit Verlaub – vollkommen absurd. Es gibt bei den Investitionen, die wir auslösen, keine Einschränkungen, weder bei Autobahnen, Straßen, Schienen oder anderem. Wir wollen die Infrastruktur in Deutschland in Ordnung bringen. Dem Ziel dienen diese Vereinbarungen im Grundgesetz, die wir hier treffen. Von daher: Ihre Annahmen sind absurd.
Ich darf Ihnen dazu den Hinweis auf ein Interview mit dem früheren Verfassungsrichter Udo Di Fabio geben, das gestern veröffentlich worden ist. Dort ist sehr deutlich von ihm klargestellt: Es geht hier um eine „finanzverfassungsrechtliche Vorschrift, die eine Zweckbindung formuliert“, eine Zweckbindung in die Infrastruktur, in jegliche Infrastruktur in Deutschland. Er sagte auch: „Daraus ergibt sich kein Staatsziel“.
Wenn Sie mich schon ansprechen, dann lassen Sie mich auch noch diesen Hinweis mitgeben: Ich war vorhin maximal entsetzt darüber, wie aus Ihrer Fraktion über das Bundesverfassungsgericht gesprochen worden ist. In der GO-Debatte hat Ihnen der Kollege Frei deutlich gemacht, dass das Verfassungsgericht bezüglich Ihrer Klage gesagt hat: Sie ist unzulässig und offensichtlich unbegründet. – Das sagt Karlsruhe über Ihre Klage. Daraufhin hat Ihr Kollege Brandner reingerufen: „Das sagt alles über Karlsruhe aus!“ Das ist eine bodenlose Missachtung und Diskreditierung des Bundesverfassungsgerichts, und das weisen wir zurück.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Vielen Dank. – Ich erteile das Wort Dr. Franziska Brantner für Bündnis 90/Die Grünen als unserer nächsten Rednerin.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7630039 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 214 |
Tagesordnungspunkt | Änderung d. Grundgesetzes (Art. 109, 115, 143h, 87a) |