18.03.2025 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 214 / Tagesordnungspunkt 1

Nina ScheerSPD - Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h, 87a)

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird in dieser so ernsten und wichtigen Angelegenheit, über die wir heute hier beschließen werden, leider sehr viel Falsches erzählt. Gerade konnten wir das wieder hören, etwa bei dem Ausspruch von ganz rechts im Haus, es würden unbegrenzte Schulden gemacht. Was hier in Deutschland an Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verausgabt wird, ist einzig und allein Angelegenheit des Parlaments und bleibt auch bei jedem einzelnen Euro Angelegenheit des Parlaments.

(Jörn König [AfD]: Des abgewählten Parlaments!)

Das Einzige, was wir heute machen – das ist natürlich unglaublich wichtig für die Zukunftsfähigkeit und die Resilienz unseres Landes –, ist, dass wir Änderungen an der Schuldenbremse vornehmen und ein Sondervermögen einrichten. Das ändern wir heute. Wir ändern heute weder unser Verständnis zu Ausgaben im Militärbereich, noch ändern wir unser Verständnis über das Wesen der Gebundenheit von Finanzausgaben an parlamentarische Entscheidungen. Es ist wichtig, das hier mal ganz grundsätzlich festzuhalten.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Ingeborg Gräßle [CDU/CSU])

Mit der Änderung der Schuldenbremse, die wir heute vornehmen, ist ein erster Schritt getan. Wir haben – das möchte ich gleich zu Anfang erwähnen – in dem Sondierungspapier inmitten der Koalitionsverhandlungen festgehalten, dass wir noch weiter gehende Veränderungen an der Schuldenbremse vornehmen und eine Expertenkommission einsetzen wollen. Das ist aber heute noch nicht zu realisieren. Deswegen setzen wir die Veränderungen an der Schuldenbremse um, die wir heute schon realisieren können. Das bedeutet zum einen, dass Verausgabungen für Verteidigung nur noch bis zu 1 Prozent der Wirtschaftsleistung unter die Schuldenbremse fallen. Bestandteil der Reform der Schuldenbremse ist ebenso, dass auch Verausgabungen für den Zivilschutz, für den Bevölkerungsschutz, für Nachrichtendienste, für informationstechnische Systeme, für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten enthalten sind, alles Dinge, die schon von Alexander Schweitzer erwähnt wurden und die längst Bestandteil des Umgangs mit hybriden Bedrohungen und der Schaffung der Resilienz unseres Staates geworden sind, übrigens mit großen Schnittstellen zur Klimafolgeschädenbewältigung, wenn wir an Bevölkerungsschutz und Zivilschutz denken und die Aufgaben, die dann von den entsprechenden Einheiten zu leisten sind.

Wir machen natürlich auch etwas für die Länder; das ist schon erwähnt worden.

Eine weitere sehr wesentliche Änderung ist die Einführung des Sondervermögens für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro. Wir aus der SPD-Fraktion fordern so etwas seit Langem – das ist schon erwähnt worden –, nicht erst jetzt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir finden, dass wir eine Reform der Schuldenbremse und auch so etwas wie ein Sondervermögen für Infrastruktur schon längst hätten hinbekommen müssen. Die Infrastrukturleistungen sind elementar für unsere Zukunftsfähigkeit, für die Resilienz. Und das ist natürlich auch eine Sicherheitsfrage. Wir können den Sicherheitsbegriff im Jahr 2025 nicht allein auf verteidigungsspezifische Angelegenheiten begrenzen. Die Sicherheitsfragen sind viel weiter gehend. Ohne eine funktionierende Infrastruktur ist das nicht zu leisten.

(Beifall bei der SPD)

Ich kann jetzt nicht im Detail auf alle Dinge eingehen, will aber sagen: 100 Milliarden Euro für den KTF, für Klimaschutz, bedeuten nicht, dass wir hier eine neue Verankerung von Klimaschutz als Staatsziel vornehmen. Nein. Wir haben schon längst eine entsprechende verfassungsrechtliche Verpflichtung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss aus dem Jahr 2021 den Begriff „Freiheit“ und die Staatszielbestimmung in § 20a Grundgesetz konkretisiert. Es hat gesagt, dass etwa das Klimaschutzgesetz als Instrument bestimmte Maßgaben zu erfüllen hat, um im Einklang mit den verfassungsrechtlich gebotenen Klimaschutzzielen zu stehen.

Ich möchte die letzten Sekunden meiner Redezeit darauf verwenden, zu sagen, dass das sehr wohl generationengerecht ist. Natürlich ist es generationengerecht, wenn wir jetzt Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz vollziehen; denn wenn wir all das jetzt nicht tun, wird es für die nachfolgende Generation um ein Vielfaches teurer.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Präsidium hat gewechselt. Die nächste Rednerin ist Dr. Inge Gräßle für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7630053
Wahlperiode 20
Sitzung 214
Tagesordnungspunkt Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h, 87a)
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