18.03.2025 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 214 / Tagesordnungspunkt 1

Johannes ArltSPD - Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h, 87a)

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Heute als ausscheidender Abgeordneter an diesem Pult zu stehen, das könnte einen ja fast wehmütig stimmen. Allerdings bin ich ganz froh, als ausscheidender Abgeordneter an einer der wichtigsten Entscheidungen der nächsten Jahre mitwirken zu dürfen. Ich will auch erklären, warum. Es ist eine Entscheidung, die Auswirkungen auf uns alle haben wird. Wir ändern nämlich unser Grundgesetz. Das sollte man nicht leichtfertig tun. Wir tun es aber auch nicht leichtfertig. Oft wird Deutschland in diesen Tagen kritisiert als ein Land, in dem es viel zu viel Bürokratie gibt, keine Entscheidungsschnelligkeit, als ein Land, das nicht mehr handlungsfähig ist, als ein Land, das angeblich nichts für seine Menschen tut, angeblich alles Geld in Rüstung anderer Länder investiert. Richtig ist zwar: Lange Jahre haben wir gespart und in Zeiten, in denen Kredite kostenlos waren, Geld zurückgezahlt, anstatt in die Zukunft zu investieren. Doch heute machen wir damit Schluss. Wir verspielen nicht die Zukunft unseres Landes, wir schaffen die Voraussetzungen für sie. Wir tun heute nicht etwas für Politiker in Berlin, sondern für zukünftige Generationen, für die kleinen Dörfer und Städte, für die Gemeinden, für den ländlichen Raum. Wir tun etwas, was unserer Gesellschaft nutzt und was Deutschland zukunftsfähig macht. Wir passen uns den neuen Realitäten an.

(Beifall bei der SPD)

Jeder von Ihnen kennt die Geschichten: die nicht gebaute Umgehungsstraße in Stavenhagen, das nicht gebaute Schwimmbad in Neubrandenburg, die aus den Nähten platzende Regionale Schule in Waren oder die nicht reaktivierte Eisenbahnstrecke zwischen Feldberg und Neustrelitz.

Dieses Sondervermögen macht mir Hoffnung, dass gleichwertige Lebensverhältnisse erreicht werden, weil wir mit den Missständen aufräumen können. Um diese Herausforderungen zu meistern, werden 100 Milliarden Euro bereitgestellt, die die Länder im Einklang mit den Kommunen ausgeben – Geld zum Investieren für die Kommunen.

(Beifall bei der SPD)

Daneben gibt es weitere 300 Milliarden Euro, die direkt oder indirekt kommunaler Infrastruktur wie Krankenhäusern zugutekommen werden, ausgereicht vom Bund.

Zum Abschluss habe ich eine Bitte an die Kollegen des 21. Deutschen Bundestages: Bitte gestalten Sie das Sondervermögensgesetz so, dass auch kleine Ämter, zum Beispiel ein Baumt mit zwei Mitarbeitern und mit nur 3 Millionen bis 4 Millionen Euro Gesamthaushalt, die Chance haben, Mittel zu beantragen. Nutzen Sie den Fonds, um die Förderbürokratie auf ein Mindestmaß herunterzuschrauben, und geben Sie armen Kommunen die Gelegenheit, ihre Eigenanteile durch andere Leistungen als Geld zu erbringen, damit das Geld auch vor Ort in den armen Kommunen ankommt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich melde mich ab und freue mich, die Effekte dieser wirklich guten Beschlüsse vor Ort in der Kommunalpolitik zu erleben.

Vielen Dank, liebe Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Marcus Faber [FDP])

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dirk Spaniel.

(Beifall des Abg. Thomas Seitz [fraktionslos])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7630074
Wahlperiode 20
Sitzung 214
Tagesordnungspunkt Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115, 143h, 87a)
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