Parsa MarviSPD - Aufklärung organisierter Steuerhinterziehung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde heute schon mehrfach angesprochen: Während viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gesetzestreu ihre Steuern zahlen und damit ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten, versuchen wenige, sich mit dubiosen Finanzgeschäften auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Die heute zum Thema gemachten Cum-Cum-Gestaltungen und andere Steuerbetrugsmodelle waren und sind ein gezielter und organisierter Angriff auf unser Steuersystem. Es geht nicht nur um die Wahrung von Rechtsstaatlichkeit, es geht uns um die Herstellung von Vertrauen in die Integrität unseres Steuersystems.
(Beifall bei der SPD)
Dies gilt umso mehr mit Blick auf die Dimension dieser Geschäfte. Stand Ende 2023 befanden sich 240 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen von circa 7 Milliarden Euro in Bearbeitung. In 76 Fällen sind die Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen. Dabei wurde Kapitalertragsteuer in Höhe von 200 Millionen Euro zurückgefordert.
Klar ist: Die Verfahren sind aufwendig, und Cum-Cum-Gestaltungen sind hochkomplex. Das erfordert jahrelange akribische Prüfungen, oftmals mit engen Verflechtungen zu laufenden Strafrechtsverfahren. Wenn wir solche Fälle konsequent aufklären wollen, brauchen wir die richtigen Rahmenbedingungen; da sind wir bei Ihnen.
Richtig ist: Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Belege hat auch in der alten Koalition zu Fragen geführt; Sie waren ja dabei. Genau deswegen wurde das Inkrafttreten der entsprechenden Regelung um ein Jahr verschoben. Richtig ist aber auch: Wir haben gemeinsam mit der alten Koalition im Gesetzgebungsverfahren wichtige Änderungen vorgenommen, damit die Regelung keinen Einfluss auf bereits laufende Ermittlungsverfahren der Steuerkriminalität hat, damit Belege als Beweismittel nicht vernichtet werden dürfen, wenn sie Teil von Ermittlungsverfahren sind.
Generell gilt: Sofern Sachverhalte noch nicht ermittelt sind, können sie unverändert von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden; denn die strafrechtliche Verjährungsfrist bei schwerer Steuerhinterziehung liegt weiterhin bei 15 Jahren. Auch sind die Aufbewahrungsfristen abhängig von der steuerlichen Festsetzung, wodurch sie sich in der Praxis signifikant verlängern können. Laufende Ermittlungsverfahren in der Steuerkriminalität werden somit weder beeinträchtigt noch erschwert.
Ich will die Grundintention des Antragstellers dennoch ausdrücklich begrüßen. Wir dürfen uns bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität nicht zurücklehnen. Steuergestaltungsmodelle entwickeln sich stetig weiter, ebenso die kriminelle Kreativität mancher Akteure auf dem Finanzmarkt. Deswegen werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ein wachsames Auge auf neue Missbrauchsmöglichkeiten richten. Daher finden wir es gut, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen prüfen wird, um mögliche neue Tricksereien bei der Dividendenbesteuerung frühzeitig zu unterbinden. Wir wollen für Steuerehrlichkeit in allen Teilen unserer Gesellschaft eintreten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Götz Frömming [AfD]: Wo ist eigentlich Herr Scholz?)
Für die Fraktion Die Linke ist die nächste Rednerin Frau Isabelle Vandre. Auch für sie ist es ihre erste Rede.
(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 21 |
Session | 7 |
Agenda Item | Aufklärung organisierter Steuerhinterziehung |