Andrea Lindholz - Aufklärung organisierter Steuerhinterziehung
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 21/226 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es weitere Überweisungsvorschläge? – Sehe ich nicht. Dann verfahren wir wie vorgeschlagen.
Bevor ich den Zusatzpunkt 8 aufrufe, darf ich noch eine Rüge meiner Kollegin Frau Ortleb übermitteln. Unter Tagesordnungspunkt 12 – Debatte zum Thema Mietwucher – gab es die Rede der Kollegin Hanna Steinmüller, in der es um das Thema des Dackels ging, der zur Hundeschule gegangen ist. Daraufhin hat der Kollege der AfD – es ist die verkürzte Fassung; Sie können das alles nachlesen –, Marcel Queckemeyer, gerufen: „Hätten Sie doch auch besser hingehen können!“
– Das ist auch nicht witzig. – Dieser Zwischenruf wird von der Frau Kollegin gerügt. Die Rüge ist nach § 119 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung zulässig, was ich hiermit getan habe.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7631944 |
Wahlperiode | 21 |
Sitzung | 7 |
Tagesordnungspunkt | Aufklärung organisierter Steuerhinterziehung |