05.06.2025 | Deutscher Bundestag / 21. WP / Sitzung 10 / Zusatzpunkt 3

Susanne HierlCDU/CSU - Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen soll für alle Menschen bezahlbar und Wohnraum für alle Menschen verfügbar sein. In Deutschland liegt diesbezüglich leider einiges im Argen. Wir bringen heute als Koalition den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse ein.

Sicherlich kann man fragen, warum die Verlängerung der Mietpreisbremse heute isoliert als Gesetzentwurf vorgelegt wird. Hintergrund – das hat die Ministerin schon erwähnt – ist das Auslaufen der Mietpreisbremse zum Ende dieses Jahres. Die Länder und auch die Mieterinnen und Mieter brauchen Planungssicherheit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Aber machen wir uns nichts vor! Es braucht weitere Schritte hin zu bezahlbarem Wohnraum. Unter anderem werden wir deshalb eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen einsetzen und damit alle Sichtweisen an einen Tisch bringen, um über weitere Maßnahmen für eine Entspannung am Wohnungsmarkt zu beraten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, ich teile die Analyse in Ihrem Antrag, dass sich die Mietenkrise zuspitzt. Ihre Annahme, dass unsere einzige Maßnahme die Verlängerung der Mietpreisbremse ist, geht allerdings fehl. Zugleich zeigt das aber auch, dass Ihre Vorschläge für eine Lösung des Themas der zu hohen Mieten zu verengt und damit ein falscher Ansatz sind.

Wenn Sie im Koalitionsvertrag nicht erst beim Schlagwort „Mietpreisbremse“ begonnen hätten zu lesen, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass wir das Thema Mieten nicht nur unter dem Aspekt „Begrenzung von Miethöhen“ betrachten. Die Mieten sind doch nicht zu hoch, weil wir zu wenig regulieren, sondern weil es zu wenig Wohnraum gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

In Ihrem Antrag fordern Sie unter anderem, dass die Mietpreisbremse entfristet wird und flächendeckend gelten soll. Dabei übersehen Sie jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss bereits 2019 klar dargelegt hat, dass eine Regulierung und ein Eingriff in die Mieten nicht so weit gehen darf, dass das Eigentumsrecht der Vermieter komplett eingeschränkt wird. Verfassungsrecht gilt auch im Mietrecht, und das nicht nur zugunsten der Mieter, sondern auch der Vermieter.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir als Koalition wollen im Gegensatz zu Ihnen nicht nur verbieten und regulieren, sondern zum Beispiel durch steuerliche Vergünstigungen Investitionen fördern und damit günstigere Mieten anreizen. Demgegenüber erschöpfen sich Ihre Vorschläge in der Regulierung des Mietmarkts. Dadurch wird aber kein einziger Quadratmeter Wohnraum geschaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es handelt sich bei Ihren Vorschlägen vielmehr um rein kurzfristige Maßnahmen. Das Problem, dass mehr Wohnungen auf angespannten Wohnungsmärkten benötigt werden, beheben Sie dadurch nicht. Im Gegenteil: Die kurzfristig wirkende Maßnahme der Begrenzung der Miethöhe hat auch Einfluss auf die langfristigen Ziele, wobei ich da zum Kollegen Grimm sagen muss: Was Sie natürlich unterschlagen haben, ist, dass diese Regelung für Neubauten nicht gilt. Damit fällt Ihr Argument in sich zusammen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir als Koalition gehen die Probleme generell an. Insbesondere werden wir im Baurecht gegensteuern, das Baugesetzbuch novellieren und so dem eigentlichen Problem zu Leibe rücken: dem fehlenden Wohnraum. Denn Bauen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Schlüssel zu einem ausreichenden Angebot an Wohnraum und damit für bezahlbares Wohnen – und zwar für alle.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat nun für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Hanna Steinmüller.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7632158
Wahlperiode 21
Sitzung 10
Tagesordnungspunkt Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
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