05.06.2025 | Deutscher Bundestag / 21. EP / Session 10 / Zusatzpunkt 3

Hanna SteinmüllerDIE GRÜNEN - Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Frau Ministerin, Sie haben geschafft, was Marco Buschmann in dreieinhalb Jahren nicht geschafft hat: Sie haben einen Entwurf zur Mietpreisbremsenverlängerung vorgelegt. Dafür als Allererstes herzlichen Dank! Darauf haben wir lange gewartet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Verlängerung der Mietpreisbremse, sie reicht bei Weitem nicht aus; denn wir haben verschiedene Probleme bei der Mietpreisbremse.

Zum Ersten. Sie ist viel zu unbekannt und wird zu wenig genutzt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der LMU und der TU München haben in München 10 000 Haushalte befragt. Sie haben festgestellt: 25 Prozent der Haushalte, 2 500 Menschen, wären berechtigt gewesen, die Mietpreisbremse zu ziehen. Tatsächlich getan haben das aber nur 2,4 Prozent, 240 Mieterinnen und Mieter, weil viele sich nicht getraut haben und weil sie vor allen Dingen nicht gewusst haben, dass es die Mietpreisbremse gibt. Hier ist also noch viel Luft nach oben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der AfD)

Zum Zweiten. Die Mietpreisbremse, sie ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Sie hat viel zu viele Ausnahmen, beispielsweise „möblierter Wohnraum“. Jan-Marco Luczak hat in der letzten Sitzung wieder darauf hingewiesen, dass die Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen gilt; das stimmt. Aber dadurch, dass Mieterinnen und Mieter nicht nachvollziehen können, wie hoch der Möblierungszuschlag und wie hoch die Kaltmiete ist, weil es keine Pflicht gibt, das offenzulegen, können sie de facto nicht nachvollziehen, ob die Mietpreisbremse gezogen werden kann, ob sie gilt oder nicht. Hier haben wir also ein großes Transparenzdefizit, das man dringend beheben müsste.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Mietpreisbremse gilt auch nicht für den Neubau. Vor elf Jahren, also 2014, wurde das Gesetz vorgelegt. Die Ministerin hat selber gesagt, dass zumindest das Vorziehen bis 2019 – aus unserer Sicht auch noch weiter – notwendig wäre, weil elf Jahre doch schon eine ganz schön lange Zeit ist, um eine Ausnahme wegen Neubau zu begründen.

(Zuruf des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])

Umfassende Sanierungen sind ein weiteres Schlupfloch, ebenso das Thema „Wohnen auf Zeit“, dass also Menschen immer nur befristete Mietverträge bekommen, teilweise auch in der Kette, um die Mietpreisbremse auszuhebeln.

Der dritte Punkt. Die Mietpreisbremse sanktioniert nicht ausreichend. Wir wissen vom Legal-Tech-Unternehmen Conny, dass in 90 Prozent der Fälle, wo es aktiv wird, die Mietpreisbremse auch gezogen werden kann. Die Miete liegt in 80 bis 90 Prozent der Fälle mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das heißt, wir wissen: Vermieter versuchen es immer wieder, weil sie keine Angst vor Sanktionen haben. Auch das ist ein Problem der Mietpreisbremse. – Und das vierte Problem ist: Sie gilt nur befristet. Also ist es vollkommen eindeutig: Eine reine Verlängerung, sie reicht nicht!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und das weiß auch die Bundesregierung; denn es liegen ja bereits verschiedene Bundesratsinitiativen vor – auch das haben wir in der letzten Sitzungswoche ausführlich debattiert –, zum einen zum Möblierungszuschlag, zum anderen zum Wohnen auf Zeit. Aber anstatt zu handeln, verfährt die Bundesregierung nach dem alten Motto: Wenn du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis. Weißt du das Ergebnis schon, gründe eine Kommission. – Sie kaschieren also Ihre Uneinigkeit in einer Kommission und sorgen dafür, dass Mieterinnen und Mietern nicht schnell geholfen wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die gute Nachricht ist: Wir sind eine Serviceopposition; wir haben in der letzten Sitzungswoche schon vorgelegt. Wir haben das Faire-Mieten-Gesetz vorgelegt, worin wir konkrete Vorschläge zur Mietpreisbremse gemacht haben,

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Aha! – Heiterkeit bei der CDU/CSU)

zur Entfristung, beim Thema Möblierung und bei der Neuregelung von Neubau. Wir wissen, die Mietpreisbremse allein reicht nicht. Deswegen haben wir weitere Vorschläge im Mietrecht gemacht: bei der Eigenbedarfskündigung, beim Mietwucher und bei den Kappungsgrenzen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, manche hier im Haus haben ja schlechte Erfahrungen mit dem Thema Plagiat gemacht. Das Gute ist: So ein Gesetzentwurf ist keine wissenschaftliche Arbeit. Da können Sie Dinge einfach übernehmen; wir sagen es auch niemandem. Von daher: Nutzen Sie das Faire-Mieten-Gesetz zur Inspiration! Sorgen Sie dafür, dass Millionen Mieterinnen und Mietern zeitnah geholfen wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Die Linke hat nun Frau Abgeordnete Caren Lay das Wort.

(Beifall bei der Linken)

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Electoral Period 21
Session 10
Agenda Item Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
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