Rainer GallaAfD - Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Es ist bezeichnend, dass wir uns innerhalb kürzester Zeit zum dritten Mal mit dem Thema Mieten befassen. Das zeigt einerseits, dass dies ein sehr wichtiges Thema ist, andererseits, welche Versäumnisse es aus der Vergangenheit aufzuarbeiten gilt.
Im November 2014 wurde der Entwurf eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes zur Einführung der sogenannten Mietpreisbremse vorgelegt. Schon damals wurde ein derartiger Mietanstieg festgestellt, dass nicht nur einkommensschwache Haushalte, sondern auch Durchschnittsverdiener immer größere Schwierigkeiten hatten, an bezahlbaren Wohnraum zu kommen. Ich zitiere:
„Erhebliche Teile der angestammten Wohnbevölkerung werden aus ihren Wohnquartieren verdrängt.“
Zitat Ende. So hieß es damals.
Und heute? Neben einkommensschwachen seien auch Durchschnittsverdiener und insbesondere Familien mit Kindern bei der Wohnungssuche finanziell herausgefordert und würden aus ihren angestammten Wohnquartieren verdrängt, heißt es genauso wie vor zehn Jahren, wenn auch mit einer etwas anderen Begründung.
Halten wir fest: Schon vor 2015 gab es eine Wohnungsknappheit. Der Gesetzgeber meinte, mit Bewirtschaftungsmaßnahmen gegensteuern zu können, obwohl eigentlich teure Bauvorschriften, Bürokratie und knappes Bauland die Themen waren. Damit nicht genug: Bekanntermaßen wurden 2015 die Grenzen geöffnet. Ich darf aus meiner vorherigen Rede in abgewandelter Form zitieren: Wer ungeregelt Millionen ins Land lässt, darf sich nicht wundern, wenn der ohnehin knappe Wohnraum noch knapper wird.
(Beifall bei der AfD)
Und es geht ja weiter: Allein in den letzten drei Jahren gab es einen derartigen Zustrom, dass wir eigentlich eine neue Großstadt bräuchten, so groß wie Lübeck, Bielefeld und Krefeld zusammen. Das ist die verschwiegene Wahrheit. Sie gilt übrigens für alle Lebensbereiche, egal ob es um Wohnraum, medizinische Versorgung, Schulen, Kitas usw. geht.
Nun soll also mit dem Gesetz der Koalition für Abhilfe gesorgt werden. Ehrlich gesagt, überzeugt mich das nicht so ganz. Wenn den Mietern in diesem Lande tatsächlich geholfen werden soll, dann ändern Sie Ihre Migrationspolitik und nehmen damit den Druck von außen auf den Mietwohnungsmarkt.
(Zuruf des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
Dann ändern Sie Ihre Energiepolitik, und sorgen Sie dafür, dass die Nebenkosten, die mancherorts schon eine zweite Miete ausmachen, die Mieter nicht weiter belasten.
(Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Daran sind auch die Flüchtlinge schuld, oder?)
Dann ändern Sie eine Vielzahl von Vorschriften, die das Bauen von Mietwohnungen in Deutschland teuer und unattraktiv machen, und vieles mehr. Dann würden Sie wirklich etwas im Sinne der Mieter unternehmen.
(Beifall bei der AfD)
Man kann die unsichtbare Hand des Marktes, also den Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage, ignorieren und leugnen. Die Folgen hiervon treten dennoch ein und sind schon eingetreten. Die heutige Debatte dreht sich im Kern um die Folgen der verfehlten Politik aller Regierungen und der Altparteien der letzten 25 Jahre. Bildlich gesprochen: Drohte der Mietwohnungsmarkt vor zehn Jahren zu kentern, so ist er heute schon abgesoffen. Die Mieter sind meist die kleinen Leute, die am Ende, wie so oft, die Zeche zahlen sollen. Es hilft aber nichts, gegen die Vermieterseite allein Stimmung zu machen und beide Seiten gegeneinander auszuspielen.
Frau Ministerin, Sie haben hier den vorgelegten Gesetzentwurf als einen ersten Schritt bezeichnet. Für mich ist das eine Bankrotterklärung. Sämtliche Altparteien hatten in Bund und Ländern zehn Jahre Zeit, hier etwas zu machen.
(Zuruf des Abg. Mirze Edis [Die Linke])
Dass es heute so ist, wie es ist, ist Ihre eigene Verantwortung.
(Beifall bei der AfD)
Es droht eine dauerhafte, flächendeckende Wohnraumbewirtschaftung. Wer wissen will, wie deutsche Städte bei einem Weiter-so in 30 bis 40 Jahren aussehen werden, muss nur Bilder aus der – Gott sei Dank untergegangenen – DDR von 1989 betrachten.
Nur ein Wort zu dem tollen Antrag der Fraktion Die Linke.
(Zuruf von der Linken)
Meine Güte, Sie lernen es nicht!
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Ich bin dem geschätzten Kollegen Luczak und Frau Kollegin Hierl dankbar, dass sie bereits darauf hingewiesen haben, dass dieser Antrag verfassungsrechtliche Probleme verursacht. Er ist meiner Meinung nach verfassungswidrig.
(Zuruf von der Linken)
Kommen Sie bitte zum Schluss. Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Erledigen Sie Ihre Hausaufgaben; dann können wir weitermachen.
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende.
Nein, Sie sind schon am Ende. Sie haben schon 18 Sekunden überzogen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Herzlichen Dank. – Das Wort für die CDU/CSU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak. Bitte.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7632163 |
Wahlperiode | 21 |
Sitzung | 10 |
Tagesordnungspunkt | Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn |