David PreisendanzCDU/CSU - Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über das Wohnen und insbesondere über zu teures Wohnen sprechen, dann behandeln wir eine der zentralen Fragen aus der Lebenswirklichkeit der Menschen. Wie wir wohnen, macht ganz wesentlich unsere persönliche Lebensqualität aus. Doch wir müssen nicht darum herumreden: Angemessener Wohnraum zu angemessenen Preisen ist heute für viele eine Glückssache geworden. Fast die Hälfte der Bevölkerung macht sich inzwischen Sorgen, ob sie sich die steigenden Wohnkosten auch in Zukunft noch leisten kann. Mit hohen Wiedervermietungsmieten haben nicht nur Menschen mit niedrigen Einkommen zu kämpfen, sondern auch immer mehr Durchschnittsverdiener und Familien mit Kindern. Wir sprechen also heute über eine ganz zentrale soziale Frage. Wir müssen hierauf Antworten geben, und die Antworten müssen besser werden als in der Vergangenheit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Da zudem die Hälfte der Deutschen zur Miete wohnt, müssen wir natürlich auch über das Mietrecht sprechen. Es ist die klare Position dieser Koalition: Zu einem wirksamen und angemessenen Mieterschutz gehören natürlich auch Regeln zur Miethöhe; völlig klar. Wenn wir also jetzt die Mietpreisbremse verlängern, dann setzen wir auf ein bewährtes und schnell verfügbares Instrument gegen exzessive Mietsteigerungen. Das sage nicht nur ich, das sagen nicht nur die Unionsfraktion oder die SPD, das sagen zum Beispiel auch der Deutsche Mieterbund, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und der Deutsche Städtetag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können uns heute darüber streiten, welche Vor- und Nachteile die Mietpreisbremse hat, ob sie zu weit geht oder nicht weit genug. Eines aber sollten wir nicht tun: diese Stimmen aus der Mitte unserer Gesellschaft ignorieren und die Mieter und Mieterinnen im Regen stehen lassen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sorgen wir für Planungssicherheit für Mieter und Vermieter, und wir tun das rechtssicher. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, wir kennen ja Ihre Vorstellungen und Vorschläge zu diesem Thema. Die AfD will nicht nur die Mietpreisbremse abschaffen, sondern auch gleich den gesamten sozialen Wohnungsbau mit dazu. Politik für Mieterinnen und Mieter? Komplette Fehlanzeige.
Die Grünen und die Linken wiederum wollen die Mietpreisbremse natürlich noch verschärfen und vollständig entfristen. Sie scheinen der Auffassung zu sein, man könne ein unbestritten großes Problem einfach irgendwie wegregulieren. Wenn es doch mal so einfach wäre!
(Sahra Mirow [Die Linke]: Stimmt, dann machen wir lieber nichts!)
Doch sowohl rechtlich als auch praktisch sieht die Welt einfach anders aus.
Natürlich können wir Indexmieten und möblierte Kurzzeitvermietung noch stärker regulieren – das hat die Koalition ja auch im Blick –; wir müssen uns aber immer wieder – wie schon gehört – auch Artikel 14 des Grundgesetzes vor Augen halten, der das Eigentum schützt. Denn die Mietpreisbremse ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Deshalb können wir hier natürlich nicht einfach schalten und walten, wie wir wollen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das hat uns das Bundesverfassungsgericht ganz klar mit auf den Weg gegeben.
Vielleicht sollten wir auch mal aufhören, von den Vermietern fortgesetzt ein Zerrbild von Superreichen, Bonzen und Miethaien zu zeichnen. In Berlin haben beispielsweise 58 Prozent der Vermieterhaushalte ein Nettoeinkommen von unter 3 000 Euro im Monat. Auch diesen Menschen müssen wir doch gerecht werden, wenn wir am Ende mehr und nicht weniger Mietwohnungen wollen.
Ich bin mir ziemlich sicher: Wenn wir die Kritik aus weiten Teilen der Opposition aufgreifen würden, dann würde aus der Mietpreisbremse eine veritable Wohnungsmarktbremse werden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unterm Strich bedeutet diese weitere befristete Verlängerung der Mietpreisbremse mehr Zeit: mehr Zeit, um endlich das umzusetzen, was den Bürgern bereits in der Vergangenheit mehrfach versprochen wurde: ein Wohnungsbauturbo, der hält, was er verspricht.
Wir freuen uns über den Ehrgeiz, den die Bauministerin hier zeigt. Hier gilt wie in vielen anderen Bereichen auch: Diese Koalition wird umsetzen, über was wir schon viel zu lange sprechen. Sie wird den Mut haben, abzuschaffen, was uns lähmt, und neuzufassen, was nicht funktioniert. Wir verlängern nicht einfach nur, wir verschaffen uns Zeit, um sie zu nutzen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Heute geht es aber erst einmal um den Baustein der Mietpreisbremse. Es geht um 410 Gemeinden, die als angespannte Wohnungsmärkte definiert worden sind, und um die 26 Millionen Menschen, die dort leben. Diese Menschen können sich auf diese Koalition verlassen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Otto Strauß zu seiner ersten Rede das Wort.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7632166 |
Wahlperiode | 21 |
Sitzung | 10 |
Tagesordnungspunkt | Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn |