05.06.2025 | Deutscher Bundestag / 21. WP / Sitzung 10 / Tagesordnungspunkt 10

Jochen HaugAfD - Europarecht - Zurückweisungen an den Binnengrenzen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein „Ich kann nicht“ ist immer auch ein „Ich will nicht“. Diese Aussage aus der Motivationspsychologie ist auch treffend für den vorliegenden Antrag der Grünen. Die Grünen verstecken sich hinter EU-Recht und wollen uns weismachen, dass wir an unserer Grenze nicht zurückweisen können bzw. dürfen, obwohl das deutsche Recht genau das vorsieht. In Wahrheit geht es nicht darum, dass wir in bestimmten Fällen nicht zurückweisen können oder dürfen, sondern darum, dass die Grünen um keinen Preis der Welt zurückweisen wollen.

(Beifall bei der AfD)

Die Grünen wollen unbegrenzte Zuwanderung. Das ist Teil ihrer gegen den Nationalstaat gerichteten ideologischen DNA. Dass es den Grünen nicht wirklich um das Recht geht, lässt sich ganz leicht erkennen. Es gab in der Vergangenheit genug Anlässe, den Bruch des europäischen Rechts zu kritisieren: von der Nichtbeistandsklausel im Maastricht-Vertrag über das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB bis zum Verschuldungsverbot der EU. Wo waren da die Grünen?

(Stephan Brandner [AfD]: Im Tiefschlaf!)

Waren Sie um die Einhaltung des europäischen Rechts besorgt? Haben Sie Anträge eingebracht mit der Aufforderung, europäisches Recht einzuhalten? Im Gegenteil! Sie haben über die Jahre alle Rechtsbrüche zumindest stillschweigend mitgetragen.

(Beifall bei der AfD)

Das europäische Recht ist Ihnen doch völlig egal. Ihnen geht es in Ihrem Antrag nur darum, jeden Versuch der Eindämmung illegaler Migration zu unterbinden.

Meine Damen und Herren, seit 2015 blieb deutsches Recht an der Grenze systematisch unangewendet. Horst Seehofer nannte das seinerzeit die „Herrschaft des Unrechts“. Zehn Jahre lang hunderttausendfache ungeregelte Einwanderung pro Jahr, zehn Jahre, die tiefste Spuren in Deutschland hinterlassen haben! Diese Politik der offenen Grenzen ist abgewählt. Das hat die Bundestagswahl gezeigt, das zeigen Umfragen in absoluter Deutlichkeit.

Die Deutschen wollen endlich eine Migrationswende.

(Beifall bei der AfD – Angelika Glöckner [SPD]: Aber keine geschlossenen Grenzen!)

Diese Wende wird nicht auf europäischer Ebene erfolgen. Sie muss auf nationaler Ebene erfolgen. Die sogenannte europäische Lösung,

(Zuruf der Abg. Clara Bünger [Die Linke])

also eine zentrale Verfahrensbearbeitung an der EU-Außengrenze kombiniert mit einem Verteilungsmechanismus, ist und bleibt eine Illusion.

Die Wiedererlangung der Kontrolle über die deutschen Staatsgrenzen ist von zentraler Bedeutung für unser Land. Wir müssen selbst entscheiden können, wer zu uns kommt und wer nicht.

(Beifall bei der AfD)

Wer dies anders sieht, wer behauptet, dem stünde EU-Recht entgegen, der irrt. Denn die Anwendung des EU-Rechts findet ihre Grenze in der Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Und zur eigenen Staatlichkeit gehört jedenfalls die effektive Kontrolle über die Staatsgrenze. Anders ausgedrückt: Die Frage, wer zu uns kommen darf, betrifft den Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands, und der ist unantastbar.

(Beifall bei der AfD)

Halten wir abschließend fest: Eine wirkliche Wende in der Migrationspolitik ist möglich. Man muss es nur wollen. Wir als AfD wollen zurück zu den Regelungen des Artikels 16a Grundgesetz, dazu die passenden Detailregelungen, unter anderem im Asylgesetz – alles aktuelle Rechtslage, die man nur anwenden muss. Wir werden die Regierung an ihren Taten messen.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat nun für die SPD-Fraktion die Abgeordnete Angelika Glöckner.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7632265
Wahlperiode 21
Sitzung 10
Tagesordnungspunkt Europarecht - Zurückweisungen an den Binnengrenzen
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