06.06.2025 | Deutscher Bundestag / 21. WP / Sitzung 11 / Zusatzpunkt 11

Tobias PeterkaAfD - Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität

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Herr Präsident! Liebe Bürger! Kinder und Jugendliche befinden sich in einem Lebensabschnitt, der allgemein als Heranreifen bezeichnet wird. Man sei noch nicht im Vollbesitz der Erkenntnisfähigkeit, habe wenig Erfahrung, wolle und müsse sich noch ausprobieren dürfen, und das ist insoweit auch korrekt. Das Ausprobieren und der Fokus auf Nachsicht stoßen im Strafrecht jedoch irgendwann an eine Grenze; das dürfte sogar hier jedem so halbwegs einleuchten. Aber Sie können es nicht lassen und wollen auch hier in alter No-Border-Gewohnheit diese Grenzsetzung möglichst aufweichen, aussitzen, zerreden und niemals nicht irgendwie schärfer definieren. Man könnte ja fast ein abgesprochenes Zusammenwirken über Parteigrenzen hinweg zulasten Dritter hier vermuten.

(Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist einfach nur wirr! Sie haben sich verlaufen!)

Da aber niemand Kartelle mag, gab es leichte Vorstöße hin zur politischen Marktwirtschaft. Neu im Angebot war Klare-Kante-Linnemann von der Union, stark in der Grundnote, unauffällig im Abgang, Achtung: Kurze Haltbarkeit!

(Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht jede Rede, die ChatGPT schreibt, ist gut!)

Herr Linnemann forderte bekanntlich noch im Februar die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. Meine Damen und Herren, liebe Bürger, betäuben Sie sich nicht mit solchen durchschaubaren Sonderangeboten! Gegen die überhandnehmende Kriminalität Jugendlicher in diesem Land gibt es nur ein effektives Mittel, und das ist blau, garantiert frei von jeder politischen Preisabsprache und an jeder Wahlurne erhältlich.

(Beifall bei der AfD)

Denn der gute Klare-Kante-Linnemann wurde zurückgepfiffen von der SPD-Justizministerin Hubig. Alles soll so bleiben, wie es ist.

Das Problem: Dieses Land ist nicht mehr, wie es einmal war. 2024 wurden über 450 000 Jugendliche bei der Polizei als Tatverdächtige geführt, darunter Zehntausende Kinder, allein 14 000 einfache Gewalttäter, 35 000 bei noch schlimmeren Rohheitsdelikten und Freiheitsberaubung. Und das ist auch nur das Hellfeld. Hier kein Dunkelfeld von einem mehrfachen Umfang anzunehmen – das wäre Ihre Hauptbetätigung –, das wäre naiv.

Also wird beschwichtigt und ganz plötzlich die sonst verpönte Erziehungspflicht der Eltern heraufbeschworen. Aber auch die Eltern sind nicht mehr das, was sie einmal waren. Und damit meine ich nicht die Alleinerziehende, die wegen drei Jobs gar nicht mehr weiß, wann sie allein erziehen soll. Nein, es muss einfach gesprochen werden von Eltern, die ihr Kind nicht mit den Werten und Regeln in diesem Land vertraut machen, weil sie diese selbst kaum kennen oder sie sogar offen verachten.

(Beifall bei der AfD)

Und nein, das steckt natürlich nicht hinter allen Fällen. Aber wir sind verpflichtet, die allgemeine Kausalkette offen zu benennen, wie sie ist. Bullerbü an unseren Schulen und Spielplätzen ist untergegangen, entsprechend ist auch Abschied zu nehmen von der großzügigen Strafbarkeitsschwelle bei 14 Lebensjahren.

(Beifall bei der AfD)

Wer andere Menschen zusammenschlägt, vor Züge stößt, absticht oder beraubt, erkennt auch mit 12, das dies nicht richtig sein kann, sei es innerhalb seiner eigenen Parallelgesellschaft, gegenüber einer anderen gerade als Gegner identifizierten Minderheit oder gegenüber dem Opfer, das aufgrund seiner naiven Wehrlosigkeit immer geht: dem Kartoffeldeutschen. Hören Sie um Gottes willen endlich auf, zu verdrängen und mit Teilsymptomen abzulenken!

Der vorliegende Gesetzentwurf geht die ersten notwendigen Schritte: Strafmündigkeit runter auf 12, wie es auch seit Jahren verzweifelt die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert. Und sparen Sie sich nachher gegebenenfalls billige historische Effekthascherei. Wir ziehen nur gleich mit den heutigen Niederlanden oder Irland, während man in Großbritannien ab 10 strafmündig ist und es in Griechenland sogar ab 8 sein kann. Und wir halten fest: Es geht nur um die Anwendung des Jugendstrafrechts; nicht, dass das nachher wieder unter den Tisch fällt.

Weiter muss aber auch das Jugendstrafrecht sinnvoll beschränkt werden. Ab dem 19. Lebensjahr hat Erwachsenenstrafrecht zu gelten. Eine Berücksichtigung bei allgemeinen Strafmaßerwägungen bleibt ja möglich. Entscheidend ist aber: Wer alt genug ist, Mitglieder dieses Hohen Hauses zu wählen und ihm sogar anzugehören, der kann auch für seine Straftaten in vollem Umfang geradestehen.

(Beifall bei der AfD)

Wer bei zweistelligen Wachstumsraten bei der Kinder- und Jugendkriminalität die Augen verschließt, der kann auf jeden Fall nicht auf unser Verständnis zählen. Es ist nicht mehr in Ordnung, hier auf sozialarbeiterische Selbstregulierung in den oft dysfunktional oder in offener Staatsablehnung lebenden Familien zu verweisen.

Vielleicht liegt zur Ausschussberatung bereits die von Frau Hubig versprochene Kindergewalt-Analyse vor – schreckliches Wort. Ich bin mal gespannt, wie die dann zerredet wird. Es heißt jetzt, die Organisierte Kriminalität ist an allem schuld. Na ja, mit der haben wir auch noch ein Hühnchen zu rupfen; auch das sprechen nur wir offen an. Jedenfalls geht es so in unseren Schulen, auf unseren Spielplätzen nicht mehr weiter.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich den Abgeordneten Axel Müller aufrufen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/cvid/7632566
Wahlperiode 21
Sitzung 11
Tagesordnungspunkt Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität
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